Definition von teilgeförderten Krankenhäusern im Kalkulationshandbuch

  • Hallo,

    als Studentin benötige ich für eine Projektarbeit, die Definition für \"teilgeförderte Krankenhäuser\", wie sie im Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern \"Kalkulation von Fallkosten\" Version 2.0 vom 31.1.2002 auf Seite 44 für die Kostengruppen 76 und 77 (Abschreibung) verwendet wird. Weiß jemand, wie die teilgeförderten Krankenhäuser in diesem Zusammenhang definiert sind?

    Mit freundlichem Gruß
    Ilse Kolbenschlag

  • Hallo,

    die beste Definition findet sich m.E. immer noch im Originalgesetzestext - und zwar in den § 8 ff Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Demnach kann zwischen dem Land und dem Krankenhausträger eine teilweise Förderung mit Restfinanzierung durch den Krankenhausträger für bestimmte Investitionsvorhaben vereinbart werden. Zu diesen Investitionsvorhaben gehört beispielsweise die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren oder aber auch die Errichtung von KH einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern (!).

    Der Gesetzgeber hat mit der Neuformulierung des § 8 KHG erstmals mit Beginn des Jahres 1993 explizit den Begriff der Teilförderung in das KHG eingeführt. Angesichts leerer Länderkassen wollte man also die Krankenhausträger stärker in die unmittelbare Finanzierungsverantwortung für Investitionsprojekte nehmen. Kurzum dürfte heute gelten: Anträge der Krankenhäuser bei den Ländern auf Finanzierung von Investitionsvorhaben haben nur dann eine Chance, wenn der Krankenhausträger sich zu einer bestimmten Beteiligung bereiterklärt.

    \"Teilgeförderte Krankenhäuser\" können aber auch Krankenhäuser sein, die teilweise - mit einer bestimmten Kapazität - in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen worden sind (und damit einen Investitionskostenanspruch gegenüber dem Land haben) und die darüber hinaus für einen weiteren Krankenhausteil - mit einer bestimmten Kapazität - \"lediglich\" einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen-Verbänden unterhalten. Diese Mischformen dürften in der BR Deutschland allerdings sehr selten sein.

    Soweit diese relativ wenigen Anmerkungen zu einem recht komplexen Thema.

    Gruß