Hallo DRG-Gemeinde !
Ich habe folgende Frage zur Geburtshilfe:
Wird dir DRG P67D = Neugeb >2499 g parallel zur DRG O60D=vag. Entbindung abgerechnet ähnlich den Fallpauschalen 16.040 und 16.041 oder nur wenn das Kind krank in die Pädiatrie verlegt wird. Beim erneuten betrachten der Auswertung von IMC von `99 hatte ich nämlich den Eindruck, das so verfahren würde, auch wenn das Kind nicht krank ist. Mir erscheinen beide DRGs nebeneinander jedoch ziemlich hoch ( zusammen über 5000,00 DM !)
Jörg Gust
DRG in der Geburtshilfe
-
-
Hallo Herr Gust,
unsere Daten sagen das Gleiche - auch das gesunde Neugeborene :bounce:
ist ein "Fall" und erhält eine DRG (P67D).MfG
M. Thieme
[ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 04.07.2001 editiert. ]
[ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 04.07.2001 editiert. ]
-
Zitat
Original von mthieme:
Hallo Herr Gust,unsere Daten sagen das Gleiche - auch das gesunde Neugeborene :bounce:
ist ein "Fall" und erhält eine DRG (P67D).MfG
M. Thieme
[ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 04.07.2001 editiert. ]
[ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 04.07.2001 editiert. ]
Hallo Herr Thieme!
Vielen Dank für die Bestätigung ! Aber ist dann der "Gesamtfall" Geburt + Neugeborenes nicht viel zu hoch bewertet. ,67 für das Kind und 1,21 Relativgewicht für die Geburt ? Macht ein gesundes Neugeborenes einen Aufwand, der 0,67 Relativgewicht rechtfertigt ? Ich kann das nicht glauben. Ist IMC dabei vielleicht nicht ein Fehler unterlaufen und die P67D gilt nur für kranke Säuglinge und gesunde sind schon in der Geburts-DRG enthalten ?MfG
Jörg Gust[ Dieser Beitrag wurde von Joerg-Gust am 05.07.2001 editiert. ]
-
Sehr geehrter Herr Gust,
vielleicht hilft Ihnen ein Auszug aus
Neugeborene
weiterDRG-Datenstruktur (Version: 3.7.2001, Entwurf) – Fachlicher Teil
Status:
12.6.2001:
Ergänzung um Hinweis zu Neugeborenen (noch in der Beratung)Neugeborene: KH-internes Kennzeichen des Behandlungsfalls
Neugeborene sind stets als eigenständige Fälle mit allen zugehörigen fallbezogenen Daten zu dokumentieren/übermitteln. Im Unterschied zur
§ 301- Übermittlung, bei ein Neugeborenes nur dann als eigenständiger Fall ausgewiesen (abgerechnet) wird, wenn es verlegt wird, müssen die
medizinischen Daten und Kostendaten für jedes Neugeborene für den gesamten Krankenhausaufenthalt getrennt von den Angaben für die
Mutter als eigenständiger Fall übermittelt werden. Als KH-internes Kennzeichen ist ggf. ein fiktives Identifikationskennzeichen zu verwendenIn unserer IMC-Auswertung mußten die im Krankenhaus geborenen Kinder auch erst zu Fällen gemacht werden. Ich habe das so verstanden, dass die Australier tatsächlich auch die gesunden Neugeborenen neben der Mutter als Fall bzw. DRG definieren, anders, als es bisher in Deutschland gehandhabt wird.
Ohne eindeutige Definition geht es natürlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz