• Liebes DRG-Forum und insbesondere Herr Sommerhäuser,

    zuerst einmal möchte ich mich sehr herzlich für dieses Forum bedanken, es war mir von Beginn meiner DRG-Tätigkeit vor einem Jahr an eine sehr große Hilfe, bei diesem sich als immer komplizierter herausstellenden Thema nicht völlig zu verzweifeln...

    Nachdem ich mich nun auch endlich registriert habe, möchte ich nicht nur diesen Dank, sondern auch nochmal eine Frage bezüglich Tagesfälle loswerden. Beim Suchen habe ich leider keine umfassende Antwort gefunden, vielleicht aber auch was übersehen?

    Bei Tagesfällen zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie werden ja bekanntlich die Therapien zur Hauptdiagnose (entsprechende Z-Codes).
    Wäre es denn nun nicht folgerichtig, dass bei Tagesfällen IMMER ein Z-Code als Hauptdiagnose genommen werden müsste?

    Eine entsprechende Nachfrage unserer Basisdokumentation bei einem Herrn aus Freiburg, der angeblich maßgeblich an den Deutschen Kodierrichtlinien mitgewirkt hat, ergab folgende Antwort:

    1.) Dort, wo es in den speziellen Kodierrichtlinien eine eindeutige Regelung zur Kodierung von Tagesfällen gibt, ist diese anzuwenden. (Bsp.: Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie: Z-Kode als HD, zugrundeliegende Erkrankung als ND + passender OPS-Kode).

    2.) Dort, wo es keine spezielle Regelung für Tagesfälle gibt, ist es den kodierenden Ärzten bis auf weiteres (bis zur nächsten Ausgabe der Deutschen Kodierrichtlinien) freigestellt, ob Sie einen passenden Z-Kode als HD wählen oder die zugrundeliegende Erkrankung.
    ?(

    Hat jemand von Ihnen vielleicht andere Informationen?

    Vielen Dank im voraus und schöne Grüße aus Heidelberg

    Edit Stroganoff

  • Liebe Frau Stroganoff,
    neben den bekannten Tagesfällen liegt aus meiner Sicht die Problematik einer Verschlüsselung bei einem eintägigen Aufenthalt darin, dass durch die Unterschreitung einer unteren Grenzverweildauer alle diese Fälle durch den MDK geprüft werden. Sie müssen dann schon gut begründen, warum diese Patienten nicht prästationär hatten behandelt werden können (bei Fällen mit einer Einweisung). Also aus meiner Sicht entweder Z oder gut dokumentieren (oder prästationärmit allen Unklarheiten)
    Grüße Poschmann

  • 1.) Dort, wo es in den speziellen Kodierrichtlinien eine eindeutige Regelung zur Kodierung von Tagesfällen gibt, ist diese anzuwenden. (Bsp.: Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie: Z-Kode als HD, zugrundeliegende Erkrankung als ND + passender OPS-Kode).
    RICHTIG


    2.) Dort, wo es keine spezielle Regelung für Tagesfälle gibt, ist es den kodierenden Ärzten bis auf weiteres (bis zur nächsten Ausgabe der Deutschen Kodierrichtlinien) freigestellt, ob Sie einen passenden Z-Kode als HD wählen oder die zugrundeliegende Erkrankung.
    HIER GELTEN DIE KODIERRICHTLINIEN.

    Was ist ein Tagesfall? Das ist ein Fall, der nicht übernachtet hat. Dieser kommt eigentlich nur in sogenannten tageskliniken vor und ist in der Regel ein teilstationärer Fall. Ein vollstationärer Fall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B Beobachtung bei Verdacht auf, z.B. vergiftung). Dann kodieren Sie bitte wie in den KDR vorgeschrieben für vollstationäre Fälle

    N. Roeder

  • Es handelt sich in der Tat um zwei Tageskliniken innerhalb unserer Kinderklinik, einer hämatologischen/onkologischen und einer kürzlich neu eröffneten Tagesklinik für neurologische, allgemeine (z.B. nephrologische) und auch z.T. onkologische Fälle.
    Die Kinder werden in der Regel morgens aufgenommen und um 18.00 Uhr wieder entlassen. In den meisten Fällen erfolgt die Aufnahme zur Durchführung einer oder mehrerer bestimmter Untersuchungen oder Therapien.
    :(
    Edit Stroganoff
    Univ.-Kinderklinik Heidelberg