Liebes DRG-Forum und insbesondere Herr Sommerhäuser,
zuerst einmal möchte ich mich sehr herzlich für dieses Forum bedanken, es war mir von Beginn meiner DRG-Tätigkeit vor einem Jahr an eine sehr große Hilfe, bei diesem sich als immer komplizierter herausstellenden Thema nicht völlig zu verzweifeln...
Nachdem ich mich nun auch endlich registriert habe, möchte ich nicht nur diesen Dank, sondern auch nochmal eine Frage bezüglich Tagesfälle loswerden. Beim Suchen habe ich leider keine umfassende Antwort gefunden, vielleicht aber auch was übersehen?
Bei Tagesfällen zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie werden ja bekanntlich die Therapien zur Hauptdiagnose (entsprechende Z-Codes).
Wäre es denn nun nicht folgerichtig, dass bei Tagesfällen IMMER ein Z-Code als Hauptdiagnose genommen werden müsste?
Eine entsprechende Nachfrage unserer Basisdokumentation bei einem Herrn aus Freiburg, der angeblich maßgeblich an den Deutschen Kodierrichtlinien mitgewirkt hat, ergab folgende Antwort:
1.) Dort, wo es in den speziellen Kodierrichtlinien eine eindeutige Regelung zur Kodierung von Tagesfällen gibt, ist diese anzuwenden. (Bsp.: Dialyse, Strahlentherapie, Chemotherapie: Z-Kode als HD, zugrundeliegende Erkrankung als ND + passender OPS-Kode).
2.) Dort, wo es keine spezielle Regelung für Tagesfälle gibt, ist es den kodierenden Ärzten bis auf weiteres (bis zur nächsten Ausgabe der Deutschen Kodierrichtlinien) freigestellt, ob Sie einen passenden Z-Kode als HD wählen oder die zugrundeliegende Erkrankung.
Hat jemand von Ihnen vielleicht andere Informationen?
Vielen Dank im voraus und schöne Grüße aus Heidelberg
Edit Stroganoff