Budgetverhandlung 2005 -E3.1

  • Hallo Forum,

    wird bei der Vereinbarung der Fallbezogenen Entgelte (E3.1)nach den Typen Haupt,-Belegabteilung unterschieden? Oder wird bei der Vereinbarung der Entgelthöhe ein sog. Durchschnittspreis gebildet, falls die zu vereinbarte DRG z.B. B61Z in einer Hauptabteilung und einer Belegabteilung erbracht wird. Oder sind die individuell Vereinbarten DRGs grundsätzlich von der Unterteilung nach Haup,-oder Belegabteilung ausgenommen. Die gleiche Frage stelle ich mir auch für die Vereinbarung der Tagesbezogenen Entgelte (E3.3).

    Gruß toto

  • Hallo toto,

    die Fußnote 1 auf dem amtlichen Formular beantwortet Ihre Frage: \"Für die Leistungen von Belegabteilungen ist ein gesondertes Formular vorzulegen.\"

    Gruß

    Norbert Schmitt