Abschläge bei Rückverlegung

  • [f3]Guten Tag,

    bei uns gibt es mit einer Krankenkasse Schwierigkeiten bei der Berechnung von Verlegungsabschlägen bei Rückverlegungen.
    Folgende Fallkonstellation:
    Der Patient wird am 08. mittags in unserem Hause aufgenommen und am gleichen Tag abends zu einer Herzkatheteruntersuchung in ein anderes Haus verlegt. Am 10. wird er zurückverlegt und dann am 14. entlassen. Laut unseren Berechnungen haben wir 5 Belegungstage, so dass wir bei der abgerechneten DRG F60B mit einer MVD von 11 Tagen 6 Abschlagstage berechnet haben.
    Nun kürzt uns die Krankenkasse die Rechnung um einen weiteren Tag mit dem Hinweis, dass der Patient ja am Aufnahmetag verlegt worden sei und dieser Tag daher nicht als Belegungstag zu zählen ist.
    Der Hinweise auf die gesetzliche Regelung, dass bei Verlegung- bzw. Entlassung am Aufnahmetag dieser als Belegungstag zu rechnen ist (§1 Abs. 7 FPV 2005) wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Bestimmung nur für das aufnehmende, nicht für das verlegende Krankenhaus gelte. Allerdings konnte man mir nicht sagen, wo ich dieses nachlesen könnte.

    Hat das jemand von Ihnen vorher schon mal gehört?

    Hat die KK wirklich recht?

    Vielleicht wurde das ja auch schon mal an anderer Stelle besprochen, aber ich habe nichts gefunden.

    Schon mal vielen Dank für alle Antworten.[/f3]

    [f3]Mit freundlichen Grüßen

    Heribert Hypki :sterne: [/f3]

  • Hallo Heribert Hypki,

    in diesem Fall hat die KK unrecht.
    In der FPV 2005 §1 Absatz 7 steht:
    \"Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der AUFNAHMETAG sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als AUFNAHMETAG.

    MFG

    CBord. :roll:

  • Guten Morgen CBord,

    also, warum sollte die Krankenkasse denn dann Recht haben?

    Wenn der Verlegungstag als Aufnahmetag gilt (also bei Verlegung am Aufnahmetag) dann ist er doch auch Belegungstag und wird gerechnet, oder?

    Schönen Gruß

    Heribert Hypki

  • oh sorry,CBord,


    bin wohl noch nicht richtig wach, habe ganz übersehen, dass Sie \"unrecht\" geschrieben haben, als auch meiner Meinung sind!

    Heribert Hypki :rotwerd:

  • Der Hinweise auf die gesetzliche Regelung, dass bei Verlegung- bzw. Entlassung am Aufnahmetag dieser als Belegungstag zu rechnen ist (§1 Abs. 7 FPV 2005) wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Bestimmung nur für das aufnehmende, nicht für das verlegende Krankenhaus gelte. Allerdings konnte man mir nicht sagen, wo ich dieses nachlesen könnte

    Hallo Heribert Hypki,

    ich habe gestern abend leider nicht die komplette Nachricht gelesen, war zu schnell :)
    Aus diesem Grunde kommt hier der zweite Teil:

    §1 Absatz 1

    ...... Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab....

    Ich denke das könnte noch hilfreich sein.

    Gruß
    CBord.

  • Hallo Zusammen,
    eine ähnliche Diskussion mit einem größeren Kostenträger haben wir im hier diskutierten Sinne gerade abgeschlossen.

    Da jedes Krhs. bei Verlegung eine eigene DRG abrechnet gelten für beide Häuser natürlich auch die kompletten Abrechnungsregelungen. Eine zusätzliche Beschränkung auf aufnehmende Häuser existiert nicht und ist kassenseitig frei erfunden.

    Insofern ist die ursprüngliche Argumentation, so wie sie vom ersten Autor vorgetragen wurde völlig korrekt.
    Wenn Kassen neue Regelungen erfinden ohne dies anhand der bestehenden Richtlinien und Gesetze begründen zu können muß dies zurückgewiesen werden. Insoweit sehe ich die Kasse hier in der Nachweispflicht un ggf. dann im Unrecht.
    Gruß

    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren