Ein-Tages-DRGs nach dem BSG-Urteil

  • Guten Morgen TO DO,
    das Beispiel mit den \"Routine-Coloskopien\" finde ich auch nicht so prickelnd. Aber gerade nächste Woche liegt bei uns ein Fall für den MDK vor Ort vor, der für mich eindeutig ist:
    Patient in Praxis mit Rezidiv Leistenhernie. Es wird die staionäre Aufnahme am OP Tag geplant (DRG mit Abschlag)Postoperativ geht es\"wider Erwarten\" dem Patienten so gut, das er am Abend entlasen werden kann.
    Somit sind für mich die Krireien des aktuellen Urteils erfüllt. Warum soll der Patient unnötig über Nacht bleiben, wenn es keine Probleme gibt.

    Kurt Mies

  • Guten Morgen,

    ich hoffe, nicht in der Ignore-Liste von Herrn Administrator Mies zu stehen und komme noch einmal auf die Frage zurück: Erfüllte denn der Patient in Praxis (?!) mit der Diagnose Rezidivleistenhernie zum Zeitpunkt der Planung der stationären Behandlung die medizinischen Kriterien analog AEP für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung im Krankenhaus? Dann dürften Sie kein Problem haben ...

    Beste Grüße

    Dr. med. Henze

  • Sorry Herr Henze,
    eine Ausgrenzung war in keinster Weise beabsichtigt. :erschreck: In diesem Fall habe ich keine relevanten AEP Kriterien, brauche ich hier in RLP auch nicht da zur Zeit sich folgender Konsens mit Kassen und MDK gefunden hat (ohne Gewähr)
    offen chir. Hernien ambulant, es sei denn G-AEP greift
    Offen chir. Hernien mit Netzeinlage Diskusion ob oder ob nicht
    Endo Hernien Stationär (DRG mit Abschlag)
    Rezidiv und beidseitige Hernien unstrittig stationär

    So ich hoffe das Missverständnis ist geklärt

    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo nochmal,

    vielen Dank für Ihre Unterstützung, Herr Henze. :d_zwinker:

    Das ist genau der Punkt, der mich ohne solche weiterführenden Angaben nämlich auch am Beispiel von Herrn Mies stört. Wie gesagt, grundsätzlich begrüße ich die Kernaussage des Urteils, allerdings sind andere Fälle sicher besser dazu geeignet, diese These zu untermauern als Behandlungen, die regelhaft ambulant erbracht werden können. Denn eines traue ich dem BSG nicht zu: Nämlich, dass es mit diesem Urteil die zweifellos gewünschte Förderung des ambulanten Bereichs und die geschaffenen Rechtsgrundlagen mit dem Vertrag/Katalog nach § 115b aushebeln wollte!? :d_gutefrage:

    EDIT: Da haben wir uns überschnitten, Herr Mies - für Ihren Fall dann natürlich keine Diskussion mehr. :d_zwinker:


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Original von T_Werner:

    Lediglich in den Fällen, in denen der Patient auf einer Intensiv-Station liegt oder beatmet wurde, würde die stationäre Notwendigkeit anerkannt werden auch wenn keine Übernachtung erfolgte, so der zuständige Sachbearbeiter. Der Patient der noch am Aufnahmetag verstirbt ist als ambulanter Fall abzurechnen – noch nichtmal vorstationär, wenn er keine Einweisung hat.

    Hallo T_Werner,

    ich hoffe, dass ich nicht bei der nicht genannten Kasse arbeite, denn wenn das die Zukunft sein soll, dann mal gute Nacht!

    Mit freundlichen Grüßen von der Kostenträgerseite, die die stationäre Notwendigkeit anerkennt, auch wenn der Patient am Aufnahmetag verstirbt (vielleicht nicht bei 12 Minuten Aufenthalt :d_zwinker: )

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich
    Meinen Glückwunsch zum
    [f3]100 . Post[/f3]
    :i_drink:

    Kurt Mies

  • Zitat


    Original von Kmies:
    Hallo Mr. Freundlich
    Meinen Glückwunsch zum
    [f3]100 . Post[/f3]
    :i_drink:


    Vielen Dank! Ich hoffe auch in Zukunft viel in diesem Forum zu lernen.

    In diesem Zusammenhang ein Zitat von Albert Einstein:

    Das Problem zu erkennen ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.

    In diesem Sinne... Schönes Wochenende

    Mr. Freundlich