Verlegung (und Abrechnung) Somatik - Psychiatrie

  • Liebe KollegInnen,

    schon am 04.01. wurde hier im Forum die Problematik einer Verlegung von einem DRG-Bereich in einen weiterhin mit tagesgleichen Pauschalen finanzierten Sektor (hier: Psychiatrie) diskutiert. Damals wurde darauf hingewiesen, dass das "Problem erkannt" sei, eine Lösung sollte bis zum 30.06.02 vorliegen.
    Entspricht dies dem aktuellen Stand oder sollte sich gar vor dem genannten Termin eine Verbindlichkeit abzeichnen ?
    Vielen Dank für mögliche Tipps,

    herzliche Grüße
    Popp

  • Guten Morgen,

    <HPopp>
    oder sollte sich gar vor dem genannten Termin eine Verbindlichkeit abzeichnen ?
    </HPopp>

    Sie sprechen schon von Regelungen zur DRG-Einführung in Deutschland?
    Durch die Selbstverwaltungsparteien, die geradezu berüchtigt für eklatante Zeitplanunterschreitungen sind?
    ;)
    Nein, im Ernst: Ich weiß nix Neues.
    M.E. gehört das Problem zu den Abrechnungsregeln, die ja immer noch nicht konsensiert sind, und uns wohl irgendwann in 2002, eher spät als früh, in Form einer Ersatzvornahme aus dem BMG beglücken werden.

    Gespannt bin ich auch, wann eine Berücksichtigung meiner geliebten Geriatrie erfolgen wird, also: Ich leide mit Ihnen

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    nixweiss.gif

    Siehe z.B. "Neuigkeiten" im Forum:

    Hopp oder Topp - Ärztliche Dokumentation auch im Krankenhaus Haupteinflussgröße für die Rechnungsstellung

    ...Insbesondere bei multidisziplinären Fällen mit Verlegungen zwischen DRG-Fachabteilungen in eine psychiatrische oder andere nach dem FPG DRG-freie Einrichtung muss dringend geregelt werden, ob die in den künftig nicht via DRG abrechnenden Bereichen gestellten Behandlungsdiagnosen bei Festlegung der Haupt- und Nebendiagnosen nach den DKR zu berücksichtigen sind, oder ob eine solche Behandlung abrechnungs- und dokumentationstechnisch strikt in separate Fälle aufgegliedert wird.Unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen werden solche Fälle noch als ein Fall (Behandlung in zukünftiger DRG-Fachabteilung inklusive Behandlung in zukünftiger DRG-externer Fachabteilung) behandelt und dokumentiert. Bis durch den Gesetzgeber oder die Selbstverwaltung eine eindeutige Regelung bekannt gegeben wird, ... .
    ... Andererseits liegen auch noch keine definitiven Abgrenzungen des administrativen DRG-Behandlungsfalles oder die diesbezüglichen künftigen Abrechnungsbestimmungen vor.

    Schönen Tag!
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau