vorstationäre Abrechnung

  • Hallo,

    der aktuelle Sachstand ist so, das wir derzeit einen Rechtsstreit darüber führen, ob eine Notarzteinweisung eine Verordnung von KH-Behandlung ist oder nicht. Und das unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse, wo der Notarztdienst Teil der vertragsärztlichen Versorgung ist.

    Hallo Herr Horndasch,

    ich bringe vermutlich etwas arg durcheinander:

    Ist eine Notarzteinweisung nicht gemäß § 4 Abs. 2 LV Bayern automatisch ein Fall notwendiger Krankenhausbehandlung und i. V. m. § 3 Abs. 3 damit sogar eine stationäre Pauschale gerechtfertigt? Oder habe ich einen veralteten Landesvertrag vorliegen, bzw. die Regelung falsch verstanden?

    @ Breitmeier: wie schätzen Sie diesbezüglich die Regelungen in den einzelnen Landesverträgen ein? Im LV Hamburg heißt es in § 4 Abs. 6 dazu z. B.:

    "... wird bei der Erstuntersuchung festgestellt, dass trotz Vorliegens einer Verordnung von Krankenhauspflege gemäß § 73 Absatz 2 Nr. / SGB V a) keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit besteht oder b) die Behandlung in einem anderen Krankenhaus durchzuführen ist (Verweisung), richtet sich die Vergütung nach der Vereinbarung zur vorstationären Krankenhausbehandlung gemäß § 115 a Absatz 1 SGB V. …"

  • @ Breitmeier: wie schätzen Sie diesbezüglich die Regelungen in den einzelnen Landesverträgen ein? Im LV Hamburg heißt es in § 4 Abs. 6 dazu z. B.:

    "... wird bei der Erstuntersuchung festgestellt, dass trotz Vorliegens einer Verordnung von Krankenhauspflege gemäß § 73 Absatz 2 Nr. / SGB V a) keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit besteht oder b) die Behandlung in einem anderen Krankenhaus durchzuführen ist (Verweisung), richtet sich die Vergütung nach der Vereinbarung zur vorstationären Krankenhausbehandlung gemäß § 115 a Absatz 1 SGB V. …"

    Hallo da Silva,

    Dann haben Sie wahrscheinlich Glück gehabt.

    Andererseits hat das BSG in der Vergangenheit schon mehrfach Landesvertragliche Regelungen für ungültig erklärt, wenn sie dem übergeordneten Wirtschaftlichkeitsgebot widersprachen.

    Ob das hier auch der Fall sein könnte, weiss ich natürlich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen ans Forum,

    zur Zeit haben wir das Problem, dass eine Kasse massiv die Bezahlung von vorstationären Pauschalen ablehnt. Unsere Rechnungen werden umgehend abgewiesen und an uns zurück gesendet. Oftmals mit sehr kreativen Begründungen. Zum Beispiel sollen wir erstmal nachweisen, dass zuvor bereits alle ambulant erbringbaren Untersuchungen, etc. durchgeführt wurden. Wie sollen Fälle abrechnen werden, wenn sich ein Patient mit seiner Verordnung von Krankenhausbehandlung unter dem Verdacht z. B. einer Lungenembolie vorstellt und wir die Diagnostik durchführen, die schlussendlich eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit ausschließt. M. E. ist die vorstationäre Abrechnung gerechtfertigt. Wie wird damit in anderen Häusern verfahren?

    Vielen Dank und viele Grüße

    RoKu

  • Guten Abend RoKu,

    das Gleiche hatten wir vor gut 2 Jahren auch in unserem Haus. Die Fälle wurden angeschaut, in den meisten Fällen Widersprüche geschrieben per MBEG und es wurde sogleich mit Klage gedroht. In 8 von 10 Fällen wurde danach gezahlt.

    Derzeit....klopfaufholz...kommt seit einiger Zeit nichts mehr.

    Viele Grüße

    Snow

  • Guten Morgen Snow,

    vielen Dank für die Antwort. Begründungen habe ich auch schon versendet, allerdings ohne mit einer Klage zu drohen. Nun habe ich die Kassen erst noch einmal angeschrieben. Auch mit der Bitte mir mitzuteilen, auf welcher Grundlage die Rechnungen abgewiesen werden, sollten sie die Zahlungen weiter verweigern.

    Viele Grüße

    RoKu

  • Hallo,

    der aktuelle Sachstand ist so, das wir derzeit einen Rechtsstreit darüber führen, ob eine Notarzteinweisung eine Verordnung von KH-Behandlung ist oder nicht. Und das unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Verhältnisse, wo der Notarztdienst Teil der vertragsärztlichen Versorgung ist.

    Hallo,

    liegt in Ihrem Fall schon ein Erebnis vor?

    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka,

    es waren mehrere Fälle. Wir haben einen Vergleich geschlossen - somit kein Ergebnis. Mehr gerne per PN.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch