Hallo Forum/InEK,
wieder eine zu schließende Lücke im DRG-System:
Beidseitige OP bei 80-jährigem Patienten mit LH (K40.90L) und gleichzeitig vorliegendem LH-Rezidiv (K40.91R) führt nach dem derzeitigen Definitionshandbuch nicht in die G09Z („Beidseitige Eingriffe bei Leistenhernien...“), sondern nur in die G24Z.
Grund: In der Tabelle „Hauptdiagnose TAB-G09-1“ sind nur doppelseitige Hernien der selben Art und keine Kombination aus Erst- und Rezidivhernie vorgesehen.
Einfacher Lösungsvorschlag: Hauptdiagnosentabelle einfach eliminieren, weil zwei OPS-Schlüssel oder Zusatzkennzeichen B für Grouping völlig ausreichend.
Sonst hilft nur eine hoffentlich gleichzeitig erforderliche Adhäsiolyse :d_pfeid:
MfG