Hallo,
die DKR 1602a schreibt vor, bei Neugeborenen Kodes aus dem Kapitel XVI des ICD-10 (P00-P96) zu verwenden. Sie lässt explizit Abweichungen davon zu, wenn ein Zustand nicht im Kapitel XVI klassifiziert ist.
Das bedeutet m.E., daß ich z.B. bei einem Windelsoor (nicht Windeldermatitis!) beim Neugeborenen nach DKR 1602a die P37.5 (Kandidose beim Neugeborenen) verschlüsseln muß und nicht die B37.2 (Kandidose der Haut). Der Zustand ist durch eine P-Ziffer klassifizierbar, wenn auch nicht so genau wie durch die B-Ziffer.
Wie gelangt aber dann die B37.2 in die Tabelle \"Schweres Problem beim Neugeborenen\" (DefHB, Band 3, Seite 298, \"Diagnose TAB-MAJ-1\"), nicht aber die P37.5? Lege ich die DKR 1602a falsch aus? Oder sind hier die Kliniken bevorzugt, die die Kodierrichtlinien etwas \"dehnen\"?
MfG
M. Achenbach