Hallo Forum, liebe Kodierexperten,
ich habe mal wieder eine kleine Frage, die aus den wirklich guten Kodierrichtlinien nicht richtig hervorgeht.
Bei einem Jungen Patienten wurde ein superfiziell spreitendes Melanom operativ an der Schulter entfernt.Die SLN-Biopsie war negativ.
Bei einer Nachuntersuchung 6 Monate später fiel ein plantares Knötchen auf. Sonografisch war eine Metastase nicht sicher auszuschließen, der Patient wurde stationär aufgenommen.
Nachdem der Operateur den Patienten untersucht hatte, kam er zu dem Ergebnis, dass der Knoten klinisch eher im Zusammenhang mit einer Plantarsehne zu sehen ist, eine 2. Sono bestätigte dies aber nicht, der Operateur stellte die Indikation zur Vorstellung in der Handchirurgischen Klinik. Dort erfolgte eine dritte Sono, eine Filia war wiederum nicht auszuschließen. Die Handchirurgen schlugen die Durchführung eines MRT zur genaueren Diagnostik vor.
Da der Patient auf jeden Fall nicht in der Hautklinik operiert wird, wurde er (ohne Durchführung des teuren MRT)entlassen.
unsere Dieagnosen lauteten:
Verdacht auf kutane Metatsase
bei (eigentlich Z.n. wenn sich der Verdacht nicht bestätigt) superfiziell spreitendem Melanom
nun kann man ja Verdacht auf nicht wirklich kodieren, wenn ich aus dem unbestätigten Verdacht eine Metastase mache, wird das Melanom zum St. IV und ein onkologischer Pflegesatz wird abgerechnet.
Wäre dann eine geplante aber aus anderen Umständen nicht stattgefundene OP als Hauptdiagnose zu verschlüsseln?
Danke für die Hilfe
T. Plaza