Erfassung der Beatmungsstunden ?

  • Hallo liebes Forum,

    die DKR 2006 waren m.E. in diesem Bereich ja auch nicht erhellend.

    Ich möchte aber gern noch mal auf die Frage von Sophie zurückkommen:

    Aufenthalt AIS mit Beatmung dann Einstellung auf Heimbeatmungsgerät:

    Wie halten Sie es mit der Kodierung der Beatmungsstunden?

    Vielen Dank!

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Guten Morgen!
    Die Erfassung der Beatmungsstunden ist ja ein viel und lang diskutiertes Thema.
    Wir haben in unserem Haus eine interne Regelung getroffen. (Ich bin sehr gespannt auf Ihre Reaktionen darauf.) Täglich werden die Beatmungszeiten von - bis in der Akte dokumentiert. Erfolgt ein Weaning mit CPAP zählen wir diese Zeiten zu den täglichen Beatmungsstunden dazu (wir haben das so aus den DKR herausgelesen....). Erfolgt Spontanatmung als Methode des Weanings, werden diese Zeiten von den tägl. Beatmungsstunden abgezogen. Liegt die Zeit unter einer Stunde täglich (Bsp. 4 x 5 min zu Beginn), wird das nicht abgezogen, da der Aufwand wie bei einer Beatmung wäre. Allerdings muss ich gestehen, dass wir tägl. auf- bzw. abrunden. Hier habe ich mal als Test minutengenau gerechnet, wir betrügen nicht...(harte Formulierung...). Bisher gab es einige Nachfragen vom MDK. Problematisch ist für mich die Sache, wenn Beatmungsprotokolle verlangt werden. Diese haben wir nicht, und die Verlaufskurven abzulichten, halte ich wegen des Aufwandes nicht für sinnvoll. Wir haben deshalb ein Formular entwickelt, das sich momentan noch in der Testphase befindet. Dort werden genauestens die entsprechenden Zeiten und die Methode des Weanings erfasst. Bisher hat der MDK das anerkannt.
    Um noch auf die Frage von Sophie zurückzukommen, wir handhaben das so: Wird ein Patient von der invasiven Beatmung auf die Heimbeatmung umgestellt, zählen wir Beatmungsstunden solange, wie der Pat. auf unserer Weaningstation liegt. Wird er auf eine periphere Stat. verlegt, stehen andere Dinge (also nicht sein Beatmungsproblem) im Vordergrund. Deshalb dann bei uns keine Angaben der Beatmungsstunden mehr.
    Und nun bin ich sehr gespannt...
    Einen schönen Tag!
    medcont

  • Hallo Forum,

    Beatmung ist, wenn....

    \"ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in der Lunge bewegt werden\". Dies gitl m.E. auch für die Ersteinstellungen (Siehe DKR).

    Die Software des Krankenhaus-KIS/KAS sollte in der Lage sein, die minuntengenaue Eingabe korrekt in Stunden umzurechnen.

    Ob allerdings das elektronische Protokoll anerkannt wird, hängt vom Wohlwollen der Prüfer ab. Gerade, wenn die Beatmung nur eine Episode hatte, wird dieses Protokoll häufig zurückgewiesen :i_baeh:.

    Wie Sie vermeiden wollen, in derartigen Fällen die gesamte Intensivakte zu kopieren, ist mir unklar. Letztlich können SIe nur damit Ihren Anspruch durchsetzen. Im Fall von GKV-Patienten könnte man ggf. auf eine MDK-Begehung vor Ort bestehen.

    Gruß aus Essen

    merguet

  • Hallo Forum,
    an der EDV- Lösung arbeiten wir noch....

    Bisher hat der MDK diesbezüglich unsere detailierte Aufzeichnung anerkannt. Allerdings habe ich anlässlich einer Vorort- Begehung (nicht zu Beatmungspat.))in unserem Haus dieses Thema aus reiner Contollersicht mit der MDK- Ärztin besprochen. Aus meiner Sicht war das ein sehr konstruktives Gespräch.
    Freundliche Grüße
    medcont

  • Hallo zusammen,

    auch ich denke, dass ein Kopieren der INT-Kurve, auf der z.B. bei uns die Art der Beatmung/Entwöhung kontinuierlich eingetragen ist, den MDK überzeugen hilft.

    Thema Entwöhnung:
    In DKR 2006 heißt es ja nun: Die Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignise:
    Extubation
    Beendigung der Beatmung nach...Entwöhnung...
    (Entlassung, Tod, Verlegung sind ja unstrittige Endpunkte)

    Hierzu 2 Anmerkungen:
    Extubation: Häufig werden Pat. nach Extubation (z.B. nach ungewollter Extubation und zur Vermeidung einer Re-Intubation) mit NIV weiterbeatmet. Diese Zeit zählt dann ebenfalls zur Beatmung - man kann es ja zwanglos als \"weitere\" Beatmungsperiode zählen.
    Beendigung der Beatmung: Hier gilt ganz pragmatisch: Wenn der Pat. \"entwöhnt\" ist, entscheidet der Intensivmediziner. Häufig läßt sich dieser Zeitpunkt so definieren, dass man nun endgültig das Beatmungsgerät der Aufbereitung zuführt (also aus dem Zimmer schiebt...). Ob der Pat. bis zu diesem Zeitpunkt bereits Phasen der reinen Spontanatmung an der künstl. Nase hatte (und wenn sie 12 Std. lang waren!!), gefolgt von Phasen einer maschinellen Beatmung, spielt keine Rolle. Schliesslich ist die diskontinuierliche Methode der Entwöhnung auch \"Entwöhnung\".

    Sonderfälle mögen Pat. sein, bei denen nach einer Einstellung auf ein Heimbeatmungsgerät die Verlegung auf eine Normalstation erfolgt. Hier würde ich ebenfalls ggf. den Verlegungszeitpunkt von INT als Beatmungsende sehen.

    Viele Grüße
    P.Dietz