Erfassung der Beatmungsstunden ?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte als neues Mitglied im Forum folgende Fragestellung zur Diskussion stellen und wäre interessiert wie in anderen Kliniken erfasst wird.

    Erfassung der Beatmungsstunden. Auf unserer Intensivstation werden durch ein EDV System die Beatmungsstunden (Intubation o. NIV) minutengenau erfasst und am Ende zu einer Gesamtbeatmungsdauer zusammengafasst, die dann die - minutengenaue - Beatmungsdauer (incl. weaning) widergibt.

    Ist es statthaft Weaningtage, an denen z. B. nur wenige Stunden beatmet wurde als ganzen Beatmungstag zu rechnen? Wissend, dass durch das EDV System nur die beatmeten Stunden erfasst sind.

    Meines Erachtens legen sich die Kodierrichtlinien 2005 hier nicht genau fest.

    Vielen Dank

    Escartin

    • Offizieller Beitrag

    Herzlich Willkommen im Forum!

    Die DKR 1001d sagt: Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.

    Wenn dann nicht die ganzen Tage (bis zur Entwöhnung) erfasst werden sollen, müsste es eigentlich heißen: Bei der Entwöhnung darf nur die Zeit der effektiven Beatmung zur Beatmungszeit hinzugegezählt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Es heisst aber auch:

    Wenn CPAP als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird, ist 8-711.0 nicht zu verwenden; die Beatmungsdauer ist hingegen zu berücksichtigen (s.o.), d.h. zur gesamten Beatmungsdauer dazuzurechnen (siehe: Definition der „maschinellen Beatmung“; „Methode der
    Entwöhnung“; „Dauer der Entwöhnung“).

    Ich denke schon, dass mit \"Beatmungsdauer\" die tatsächliche Dauer der CPAP gemeint ist und nicht etwa der ganze Tag.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Ordu,

    hier wird darauf abgezielt, dass CPAP nicht mit 8-711 in der Entwöhnungsphase kodiert werden darf, sondern nur die Beatmungszeit gezählt wird. Es folgt auch der Hinweis, dass unter \"Dauer der Entwöhnung\" nachzulesen sei. Dort finden Sie dann: Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten
    hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen.

    Aber stellen Sie doch die Frage mal beim InEK, vielleicht ergeben sich ja dann neue Aspekte. Ich habe jedenfalls hierzu noch keine anders lautenden Informationen bekommen.

  • Lieber Hr. Selter!

    Ich habe eine Patientin, die lange Zeit beatmet wurde und bei uns im Haus ein Heimbeatmungsgerät bekommen hat. Die Patientin ist mit Heimbeatmungsgerät entlassen worden.

    Wie ist hier die Beatmungsdauer zu erfassen? Können Sie mir bitte weiterhelfen?

    Danke.

  • Hinsichtlich der Erfassung der Beatmungsdauer gibt es eine klare Regelung, da nämlich die Dauer gem. §301 in Stunden und nicht in Tagen erfasst wird. Eine Aufrundung von Stunden auf Tage ist somit nicht korrekt.

    Beim Weaning ist die Sachlage ebenso eindeutig, denn dann darf CPAP erfasst werden, nicht aber die beatmungsfreie Zeit. Auch hier wäre die Aufrundung von Stunden auf Tage unzulässig.

    Beste Grüße,

    J. de Zeeuw
    Pneumologie
    Bergmannsheil, Bochum

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. de Zeeuw

    ---
    Dr. J. de Zeeuw
    Chefarzt der Medizinischen Klinik I
    Petrus-Krankenhaus
    Wuppertal

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Dr. J. de Zeeuw:
    Eine Aufrundung von Stunden auf Tage ist somit nicht korrekt.

    Guten Tag Herr de Zeeuw,

    vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Dass nie auf ganze Tage aufgerundet werden darf, ist, hoffe ich, jedem klar. Das betrifft aber ja nur den letzten Tag der Gesamtbeatmung (inkl. Weaning), da sich erst nach Abschluss der Gesamtbeatmungszeit die Frage nach der Summenbildung mit Rundung stellt. Die Ausgangsfrage war, ob bei der Entwöhnung einzelne Tage komplett zur Beatmungszeit hinzugezählt werden, wenn nur X-Stunden das Gerät zum Einsatz kam. Diese Frage ist mit \"Ja\" zu beantworten. Ansonsten brauch man keine Regelspezifizierung bei Weaning und würde einfach sagen: Die Beatmungszeit wird generell nur für die tatsächlich beatmete Zeit berechnet. Dass bei dem Hinweis zu CPAP auf die Berechnung der Beatmungszeit verwiesen wird und dort die Entwöhnung als Bestandteil der Beatmungszeit beschrieben wird, hatte ich weiter oben schon erwähnt.

    Die Kodierrichtlinie für Beatmung sollte dringenst neu formuliert werden. Vielleicht klappt das ja für 2006....

  • Guten Tag Herr Selter,

    ich gebe ihnen recht und füge noch ergänzend hinzu, dass ja das Ende der Beatmung definiert ist als \"Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung\", so dass Ihre Interpretation, die Zeit der Entwöhnung, in der keine Maschine zum Einsatz kommt, mit zur Beatmungsdauer zu zählen, so richtig ist.

    Tatsächlich hatte ich die Frage dahingehend missverstanden, ob bei intermittierender Beatmung einfach die angefallenen Beatmungsstunden auf einen Tag aufgerundet werden können.

    Beste Grüße,

    J. de Zeeuw
    Pneumologie
    Bergmannsheil, Bochum

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. de Zeeuw

    ---
    Dr. J. de Zeeuw
    Chefarzt der Medizinischen Klinik I
    Petrus-Krankenhaus
    Wuppertal

  • Guten Tag,
    wie sind Ihre Erfahrungen mit der MDK Prüfung?
    Wir handhaben die Zählung der Entwöhnungszeit auch so, daß die komplette Dauer der Entwöhnung zur Gesamtbeatmungszeit gehört. Der MDK sieht das aber anders und möchte auch während der Entwöhnungszeit nur die Maschinenzeiten bzw. CPAP Anwendung als Zeit akzeptieren. Auch hier bleibt das Problem, das Ende der Entwöhnungsperiode definieren zu müssen.
    Jedenfalls kommen wir derzeit mit dem MDK nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt.

  • Hallo,
    diese Erfahrungen müssen wir zur Zeit leider auch machen.
    Der MDK Gutachter erläuterte mir das es eine Arbeitsgruppe innerhalb des MDK gibt der diese Regelungen festlegt.
    Diese Regelungen ist er mir leider bis zum heutigen Tage schuldig geblieben.
    Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten der DKR bezüglich der Entwöhnung findet leider in den schriftlichen Gutachten nicht statt.
    Letztendlich bleibt nur die Klärung vor Gericht.

    Der Wunsch von Herrn Selter bleibt wieterhin bestehen.

    Zitat

    Die Kodierrichtlinie für Beatmung sollte dringenst neu formuliert werden. Vielleicht klappt das ja für 2006....

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)