Vorläufige LBFW

  • Hallo Forum,

    schön, jetzt ist sie da, die sogenannte Ersatzvornahme des BMGS in der Entwurfsfassung. Warum fehlt die Angabe eines LBFW für Niedersachsen ? Es gibt zwar für Niedersachsen ein Schiedsstellenergebnis, dieses ist aber m.W. bislang nicht genehmigt. Auch für Hessen gibt es ein Schiedsstellenergebnis - ohne Genehmigung; für Hessen wird jedoch seitens des BMGS ein LBFW ausgewiesen.

    Na ja, warten wir \'mal die Diskussionen in den nächsten Tagen zu dieser Frage (und weiteren Fragen) ab.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • da denkt man an nichts Böses, macht den Rechner an...

    :a_zzccrash:

    :noo: merguet

  • Hallo Allerseits,

    mit folgenden Fragen möchte ich eine sachliche Diskussion anregen: :d_gutefrage:

    Wie geht man nun mit erwartenden zusätzlichen Erlösen aus den Zusatzentgelten 2005, - Kosten der Ausbildungsstätten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen um?

    In welcher Weise kann der Katalogeffekt in der Pflegesatzverhandlung noch berücksichtigt werden?

    Wie habe ich den vorläufigen LBFW 2005 ohne Kappung und inkl. Kappung zu interpretieren?


    :sterne:
    Gruß

    Henning

  • Zur Kappungsgrenze:

    Laut §4 Abs. 6 KHEntgG: \"Bei Krankenhäusern deren Erlösbudget vermindert wird, wird die Angleichung nach den Sätzen 1 und 2 auf höchstens

    1. 1,0 vom Hundert im Jahr 2005
    2. 1,5 vom Hundert im Jahr 2006\"

    usw.

    Da die Erlösminderung bei den teuren Krankenhäusern damit geringer ausfällt, kann die Erlössteigerung bei den günstigen Häusern ebenfalls nur kleiner erfolgen. Damit sinkt der Landesbasisfallwert unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze. Relevant für die Abrechnung ist also der Landesbasisfallwert inkl. Kappung, da der andere Wert nur theoretischer Natur ist.

    Zu den Zusatzentgelten:
    Welche zusätzlichen Erlöse meinen Sie? Neu im Katalog vorhandene Zusatzentgelte sind ja bereits im bisherigen Budget enthalten. Damit haben sie keine Erlössteigerung. Erst durch die Vereinbarung einer Mehrleistung, also mehr Leistungen (z.b. mehr medikamenten beschichtete Stents in 2005 als in 2004) als in den Vorjahren, kann das Budget steigen.
    Beispielsweise werden die Blutzusatz-Zusatzentgelte keine Budgetsteigerung in ihrem Haus hervorrufen, da das Budget für diese Zusatzentgelte aus dem bisherigen DRG-Budget ausgegliedert wird. Nur wenn Sie mehr ZEs als in 2004 vereinbaren kann das Budget steigen.

    Zum Katalogeffekt:
    Der Katalogeffekt ist im Landesbasisfallwert berücksichtigt. Mit dem gestiegenen Landesbasisfallwert und dem sich daraus ergebenden angepassten individuellen Basisfallwert wird natürlich gleichzeitig ein geringeres Effektivgewicht der DRGs vereinbart. Wenn ich mir die Überleitungstabelle der AOK anschaue, dann kann man bei Schwerpunkthäusern (im Bereich von 1,0 - 1,1 CMI in 2004) wohl von runden 5% weniger CM ausgehen. Damit bestätigt die AOK die bisherigen Aussagen von 5%.

    Einfach gesagt: Verhandlungs-CM des Jahres 2004 x 0,95 = Verhandlungs-CM 2005.

  • Zitat


    Original von Ramon:
    Zur Kappungsgrenze:
    Zum Katalogeffekt:
    Der Katalogeffekt ist im Landesbasisfallwert berücksichtigt. Mit dem gestiegenen Landesbasisfallwert und dem sich daraus ergebenden angepassten individuellen Basisfallwert wird natürlich gleichzeitig ein geringeres Effektivgewicht der DRGs vereinbart. Wenn ich mir die Überleitungstabelle der AOK anschaue, dann kann man bei Schwerpunkthäusern (im Bereich von 1,0 - 1,1 CMI in 2004) wohl von runden 5% weniger CM ausgehen. Damit bestätigt die AOK die bisherigen Aussagen von 5%.

    Einfach gesagt: Verhandlungs-CM des Jahres 2004 x 0,95 = Verhandlungs-CM 2005.

    Hallo Forum, :p
    ich habe noch eine Frage zm Katalogeffekt.
    Auf einem Semniar der NKG habe ich erfahren, dass der sog. Katalogeffekt von 5% ( welcher doch wohl im Durchschnitt zu verstehen ist) bei den Verhandlungen der LBFW berücksichtigt wird.
    Nun liegt der Katalogeffekt in vielen KH deutlich höher als 5%, z.B. 8,87%.
    Wo bleiben die 3,87%, muss hier KH -individuell mit den Kostenträgern verhandelt werden?
    Danke und Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    die Katalogeffekte für die einzelnen Krankenhäuser werden in den Budgetverhandlungen bei der Ermittlung des hausindividuellen BFW berücksichtigt.
    Mfg
    U.Janßen

  • Hallo, Herr Janßen,
    danke für die Antwort - hatte ich auch so vermutet.

    Vielleicht können Sie mir auch folgende Frage noch beantworten:
    Im Jahr 2005 kommt es zu Leistungsveränderungen.
    Nehmen wir an, 200 CM-Punkte.

    Wenn ich also einen CM (ohne Leistungsveränderung) verhandeln möchte, Beispiel 3800 Punkte mit einem CMI von 0,75.

    Am Ende des Jahres habe ich dann 4000 CM-Punkte, die 200 Punkte der Leistungsveränderung lasse ich mir über die Ausgleiche (35%) ausgleichen.
    Durch diese Leistungsveränderung steigt aber auch der CMI auf z.B. 0,78, wird der Kostenträger hier nicht von \"upcoding\" ausgehen,und wir diesen somit zu 100% ausgleichen müssen?
    Mir ist nicht ganz klar, wie Leistungsveränderungen mit CMI-Steigerung von dem sog. \"upcoding\" zu unterscheiden sind.

    Danke im Voraus
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    in Ihrem Beispiel haben Sie also 5.067 Fälle vereinbart (3.800 CM / 0,75 CMI) und 5.128 Fälle geleistet (4.000 CM / 0,78 CMI). Die gesetzliche Ausgleichsregelung sieht nun vor, dass Sie für die 61 Mehrfälle 35% eines vereinbarten Durchschnittsfalles behalten dürfen. Demnach sind 61 Fälle x 0,75 CMI = 45,75 CM zu 65% zurückzuzahlen.

    Der Rest der CM-Mehrleistung (200 - 45,75 = 154,25) steht zunächst einmal im Verdacht, auf Kodierveränderung zu beruhen, und ist deshalb zu 100% zurückzuzahlen.
    Falls es Ihnen gelingen sollte, die Krankenkassen (oder den Schiedsstellenvorsitzenden) davon zu überzeugen, dass es sich in Ihrem speziellen Fall nicht um Kodierveränderungen (ob up- oder rightcoding spielt überhaupt keine Rolle), sondern um eine tatsächliche Veränderung der Leistungsstruktur handelt, können Sie die Rückzahlungsverpflichtung der 154,25 CM auf 65% drücken.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Herr Schmitt,
    das habe ich verstanden.
    Wenn aber nun einer neuer Chirurg mit z.B. Schwerpunkt Thoraxchirurgie
    tätig wird, die zuvor nicht geleistet wurde, fallen diese Patienten doch mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine höher bewertete DRG, somit steigt auch der CMI.
    Selbst wenn ich nur die vereinbarte Fallzahl am Jahresende erbringe, der CMI aber gestiegen ist, kann es doch sein, dass die CMI-Steigerung durch das Ansteuern der höher bewerteten DRGs, bedingt durch den Einsatz des neuen Chirurgen zu erklären ist.
    Ich kann doch nicht nur die Fallzahlsteigerung als Kriterium der Leistungsveränderung nehmen. Müsste man nicht letztendich am Jahresende Vereinbarung und Istzahlen gegenüberstellen - z.B. mit dem \"Frankfurter Modell\"?
    Ich danke noch einmal im Voraus.
    Gruß,
    B. Schrader