Guten Morgen liebes Forum,
meine heutige Frage soll kein Aprilscherz sein.
Folgendes Problem beschäftigt uns: Bei im \"Katalog ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe\" mit
* gekennzeichneten Eingriffen muss die stationäre Aufnahme begründet werden. Wir haben eine solche Begründung für eine Metallentfernung (intramedulläre Titannagelschienung der Clavicula), bei der der Patient von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr stationär war, angefordert.
Der Arzt schreibt in seiner Antwort, dass der geltende anaesthesiologische Sicherheitsstandard besagt, dass Kinder unter 14 Jahre (Pat. 13 Jahre)nicht ambulant narkotisiert werden dürfen. Außerdem sei die Häuslichkeit 20 km vom Krankenhaus entfernt und es herrschten winterliche Straßenverhältnisse.
Kann dieser Begründung gefolgt werden? Sprengt die Dauer von 10,5 Stunden für Behandlung, Beobachtung, Überwachung den Rahmen einer ambulanten Behandlung? Gibt es dafür zeitliche Definitionen?
Ich würde mich sehr über Antwort von Fachleuten freuen. Diese ambulanten Sachen sind ja doch mehr oder weniger für Alle Neuland.
Vielen Dank bereits im Voraus und einen sonnigen Tag :sonne:
wünscht
tina