Hallo Forum,
ein Patient im qualifizierten Entzug bricht die Behandlung gegen ärztlichen Rat ab. Aufnahme war Morgens und Entlassung um 17 Uhr.
Die Kasse möchte daraus einen vorstationären Fall machen. Meiner Meinung nach handelt es sich aber um einen Abbruch einer stationären Behandlung. Nach Durchsicht einiger Urteile dazu bin ich allerdings nicht viel schlauer geworden. Wer gibt mir einen Tip für die best mögliche Abrechnung?
Gruß
Harms