Liebes Forum,
wir sind erstmals von einer Krankenversicherung mit dem Vorwurf einer vorzeitigen Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen konfrontiert worden.
Der Fall:
1. Aufenthalt: Tag 1 bis 15
DRG F71B
Aufnahmebeschwerden: Herzrasen
HD: I48.1 paroxysmales Vorhofflimmern
Nebenbefundlich bestanden bei Aufnahme Husten, CRP-Erhöhung und Leukozytose, weshalb der Patient an Tag 1 - 7 antibiotisch behandelt wurde. Vor Entlassung war die Lunge frei, der Pat. äußerte keine Beschwerden, das CRP war rückläufig aber noch nicht wieder im Normbereich.
2. Aufenthalt: Tag 18 bis 19
DRG G49Z
Aufnahmebeschwerden: Bauchschmerzen
HD: R10.1 Viszeraler Oberbauchschmerz
Eine Ursache für die Bauchschmerzen konnte Endoskopisch nicht gefunden werden. Das CRP war wieder angestiegen, der Patient äußerte keine Beschwerden, vor Entlassung waren auch die Bauchschmerzen wieder rückläufig.
3. Aufenthalt: Tag 28 bis 29
DRG E69A
Aufnahmebeschwerden: Fieberhafter Infekt
HD: J20.9 akute Bronchitis
Erstmaliges Auftreten von Fieber, CRP weiter angestiegen. Besserung auf Antibiose.
Forderung der Versicherung: Zusammenlegung aller drei Fälle.
Die Verhandlungen zogen sich über neun Monate hin. Letztlich haben wir uns geeinigt, die Fälle zwei und drei zusammenzulegen. Wir hatten uns ernsthaft mit der Frage einer gerichtlichen Klärung befasst, davon aber Abstand genommen, weil im Arztbrief zum 2. Aufenthalt das wieder angestiegene CRP in Zusammenhang mit dem zurückliegenden Infekt beim ersten Aufenthalt gebracht wurde, die Lunge aber keiner weiteren Untersuchung unterzogen wurde (sie wurde nicht einmal abgehört, nachdem das Labor da war). Bei einer letztlich resultierenden Kürzung von ca. 300 € war uns ein Prozess zu aufwändig und wenig Erfolg versprechend.
Ich finde diesen Fall insofern bemerkenswert, als dass hier zuwenige und nicht zuviele Leistungen bemängelt werden. Da es sich streng genommen nicht um eine Komplikation handelt, wurde hier der § 17c Abs. 1 Nr. 2 KHG herangezogen, also auf eine vorzeitige Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen abgehoben. Gibt es andere Erfahrungen zu diesem Thema?
Mit freudlichen Grüßen
H. Bürgstein