Hallo Forum,
hinsichtlich der Umsetzung des § 115b habe ich noch eine kleine Frage. Müssen wir als Krankenhäuser den niedergelassenen Kollegen, nach einer ambulanten Operation, einen Überweisungsschein mitgeben, damit diese den postoperativen Behandlungskomplex abrechnen können?
Im Gesetz habe ich dazu nichts gefunden.
Wer weiß genaueres?
Herzlichen Dank
Dr. Haubold :chirurg: