Überweisungsschein erforderlich für postoperative Komplex?

  • Hallo Herr Heller,

    hier kann eigentlich nur die Radio Eriwan-Antwort helfen: Im Prinzip haben Sie Recht.

    Wenn man sich aber die Details der Postoperativen Behandlungskomplexe ansieht, dann kann es sein, dass man früher oder später Probleme bekommt.

    Bei den meisten Postoperativen Komplexen ist als fakultativer Leistungsinhalt vorgesehen:
    Verbandwechsel,
    Drainagewechsel

    Stellen Sie sich vor, dass ein Patient nun postoperativ mehrfach einen Verbandswechsel oder einen Drainagewechsel benötigt, dann kommt es darauf an, wie hoch die Punktzahl des postoperativen Komplexes ist. Hier einige Beispiele postoperative Behandlung Chirurgie:
    EBM 31608: 610 Punkte
    EBM 31614: 435 Punkte
    EBM 31636: 1010 Punkte

    Ob dies wirklich leicht verdientes Geld ist? Das hängt sicherlich vom Einzelfall ab, d.h. wie \"aufwändig\" der Patient postoperativ ist.

    Grüsse

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Haubold,

    das Erste, was ich vor knapp 20 Jahren gelernt habe, als ich mich während meines Studiums zum ersten Mal mit dem Gesundheitswesen beschäftigt habe, war, dass es hier nicht um den Patienten geht, sondern ausschließlich ums Geld.

    Als Volkswirt müsste mir das eigentlich liegen :d_niemals: , aber eine gewisse Naivität und der Glaube an das Gute haben sich immer noch erhalten. Hier bin ich nicht belehrbar (und damit kein guter VWLer, der nur nach rationalem Kalkül entscheiden sollte)

    Grüsse

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Forum,

    um noch mal auf meine erste Frage zurückzukommen. Ich habe inzwischen mit der DKG telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft, dass die Überweisung eines Patienten prinzipiell nicht möglich ist, aber als weiterhin offene Frage geführt wird. Wahrscheinlich wird es im Verlauf des April noch nähere Erläuterungen zu dieser und weiteren Problemen geben.

    Bis dahin geben wir den Patienten einen Überweisungsschein mit unserer Krankenhaus-IK Nummer mit, schaden kann es ja nicht und die niedergelassenen Kollegen haben einen solchen.

    Mal sehen, was da noch kommt.

    Freundliche Grüße

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Hallo Forum

    Um die Sachlage für Hamburg einmal kurz darzustellen.

    Die KV HH teilte mir telefonisch mit, dass Krankenhäuser grundsärtzlich keinen Überweisungsschein ausstellen können und auch nicht müssen.

    Um dem nachbehandelnden Facharzt mitzuteilen welcher postoperative Komplex in Ansatz zu bringen sei, sollten wir den Komplex einfach in den Entlassbrief schreiben.

    Wenn der Patient seine \"Praxisgebühr\" bei uns entrichtet habe, sollten wir ihm eine Kopie des Einzahlungsbeleges für den Facharzt geben. Der müsse dann bei sich für die Stelle wo die Parxisgebühr entrichtet wurde den Schlüssel 8033 eintragen.

    So machen wir es denn auch.

    Grüsse aus dem Kath. Marienkrankenhaus in HH

    Jan Helfrich

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich benötige mal einen Rat und Hilfe. Bei uns ist jetzt eine Diskussion aufgekommen bezüglich postop. Behandlung.
    In der Präambel 31.2.1 zum amb. Operieren steht unter Punkt 3, dass der Leistungsumfang der Krankenhäuser nicht im EBM sonder im Vertrag nach § 115b definert ist.
    Unter Punkt 5 steht unter anderem, dass zum Leistungsinhalt ein post-op.Arzt-Pat.-Kontakt gehört.
    Nun meine Frage: Muss ich wirklich jeden Pat. einmal zur Nachbehandlung einbestellen, ohne die post-op. Behandlungsziffer abrechnen zu können?
    Liebe Grüße aus Hagen
    B. Wagener

  • Hallo Frau Wagener,

    der erste postoperative Arzt-Patienten-Kontakt ist ein Leistungsinhalt des Operationskomplexes nach Kapitel 31. Wenn der Patient den Operateur noch einmal postoperativ sieht, dann können Sie als Krankenhaus weder einen Konsultationskomplex noch einen postoperativen Behandlungskomplex abrechnen.

    Wenn der Patient allerdings nicht mehr erscheint, dann können Sie natürlich den Operationskomplex abrechnen. Geht der Patient beispielsweise zum einem niedergelassenen Arzt, der die Weiterbehandlung übernimmt, so kann dieser Arzt sofort den postoperativen Behandlungskomplex abrechnen.

    Also zusammengefasst: Wenn der Patient zum ersten Mal kommt, ist dieser Arzt-Patienten-Kontakt schon vergütet. Wenn der Patient nicht kommt, dann kommt er halt nicht.

    Grüsse

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."