Anämie als Komplikation oder natürlicher Verlauf

  • Hallo,

    wenn einige Tage/Wochen nach einer stationären Chemotherapie ein Patient eine stationär behandlungspflichtige Blutbildveränderung bekommt, wird vom MDK gesagt, daß dies eine Komplikation sei.

    Dies wird von den behandelnden Kollegen bestritten - eine Komplikation ist laut deren Definition eine Krankheit, die bei nicht sachgerechter Durchführung der Hauptleistung entstanden ist (z.B. eitrige Wunde bei steriler OP).

    Wenn jedoch trotz bester Durchführung der Hauptleistung einige Zeit später sich eine (z.T. sogar gewünschte) Wirkung im Körper einstellt, dann wird hier nicht von Komplikation gesprochen, sondern vom natürlichen Verlauf der Erkrankung.

    Nicht umsonst ist ja die Wiederaufnahmeregelung gerade bei den bösartigen Erkrankungen verändert worden - damit eben nicht der Tumor-Patient zu einem mega-langen Dauerfall (mit zig Wiederaufnahmen) wird.

    Wenn jedoch von den Krankenkassen und dem MDK dies umgangen wird, dann helfen die bestgemeinten Regelungen (Kreuz in Spalte 13) nix.

    Wie kann gut unterschieden werden von dem vollständigen lege-artis Erbringen der Hauptleistung ohne Komplikation und dem dann sich anschließenden natürlichen Verlauf einer Erkrankung und einer Komplikation der Hauptleistung? Wer hat da eine Definition zur Hand?

    Gruß

    Björn

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Björn,

    wenn Du \"Chemotherapie, Komplikationen\" in der Suchfunktion eingibst, findest Du einige Beiträge zu dem Thema. Auch diesen hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Mehlhorn,

    als Ergänzung zum internen Link von Herrn Selter, möchte ich noch zu Ihrem Beitrag:

    Zitat


    Dies wird von den behandelnden Kollegen bestritten - eine Komplikation ist laut deren Definition eine Krankheit, die bei nicht sachgerechter Durchführung der Hauptleistung entstanden ist (z.B. eitrige Wunde bei steriler OP).

    anmerken, daß Sie sich bei einer solchen Erklärung des Begriffes Komplikation gegenüber einer KK unter Umständen erheblich angreifbar machen. Wenn Sie nämlich eine Komplikation ausschließlich als Folge einer \"nicht sachgerecht\" durchgeführten Hauptleistung definieren, so könnte man Ihnen aufgrund einer solchen Formulierung unter Umständen einen Kunstfehler \"andichten\". Sie gäben dann ja implizit selbst zu, daß die vorherige Hauptleistung nicht sachgerecht, also nicht lege artis erbracht wurde.

    Dennoch ist es natürlich klar, daß auch bei \"lege artis\" durchgeführten Eingriffen \"Komplikationen\" (z.B. postoperative Infektionen) auftreten können.

    Fraglich ist deshalb, wie der Begriff \"Komplikation\" auszulegen sei. Hierauf wird ja auch bereits in dem von Herrn Selter verlinkten Thread eingegangen. Ich persönlich vertrete die Ansicht, daß dieser Begriff \"eng\" auszulegen ist. Insbesondere prüfe ich deshalb bei solchen Fällen, ob die vermeintliche \"Komplikation\" in der Regel eine normale und häufig zu erwartende Folge der vorausgegangen Leistung ist. Ist dies der Fall, so handelt es sich meiner Ansicht nach dann nicht um eine \"Komplikation\", sondern eher um eine zu erwartende \"Folgeerscheinung\".

    Beispiele für Komplikationen wären meiner Ansicht nach z.B.:
    - postoperative Infektion
    - Wundheilungsstörungen
    - Allergische Reaktionen, u.a. seltene Nebenwirkungen

    Beispiele für zu erwartende \"Folgeerscheinungen\" wären meiner Ansicht nach z.B.:
    - Anämie, Leukopenie nach (bestimmten) Chemotherapien
    - (geplante) zweizeitige Eingriffe bei Tumoroperationen
    - erneute Verschlimmerungen nach Entlassung (z.B. vorzeitige Wehen, Diabetes etc.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • Hallo Forum,
    auch bei uns wird nun heiß die Frage diskutiert, ob man diese Nebenwirkungen nach Chemotherapie als Komplikation ansehen darf.
    Natürlich geht es hier um eine mögliche Fallzusammenführung.
    Meine Frage ist, ob das Inek sich diesbezüglich vielleicht schon mal geäußert hat, denn die Antworten hier lassen mich nach wie vor zweifeln.
    Beste Grüße aus dem verregneten Osten
    Nastie

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Nastie:
    Meine Frage ist, ob das Inek sich diesbezüglich vielleicht schon mal geäußert hat, ...

    Guten Tag,

    es würde mich wundern, wenn das InEK diese Frage beantworten würde. Man wird dann auf die Fachgesellschaften und/oder Selbstverwaltung verweisen. Genauso wenig würde man vom InEK keine Antwort auf die Frage \"Wann ist eine Diabetes entgleist?\" bekommen.

    Aber sie können natürlich die Frage beim InEK selber einreichen. Hoffnung auf eine klärende Antwort kann ich hier aber nicht machen.

  • Danke Herr Selter für den Hinweis.
    Gibt es denn verbindliche Aussagen von den Fachgesellschaften in dieser Richtung, welche man als Argument verwenden könnte.
    Wie wird es denn in anderen Häusern gehandhabt. Es wird doch sicher
    mehrfach Wiederaufnahmen mit verschlechtertem Blutbild nach Chemo geben.
    Ich halte es momentan ebenso, dass ich diese als Nebenwirkung und nicht als Komplikation werten würde.

    Vielen Dank im Voraus,
    mit freundlichem Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine allgemeingültige Aussage ist mir nicht bekannt. Meinungen (mit Links) und Problembeschreibung finden Sie in einigen Threads, z.B. hier und hier.

  • Hallo, liebes Forum

    gibt es inzwischen irgendwelche Neuigkeiten (Urteile, Fachgesellschaftsdefinitionen etc.) zum Thema \"Nebenwirkung der Chemotherapie als Komplikation im Sinne der FPV\" ??

    Für Antworten dankt

    AnMa