Hallo,
wenn einige Tage/Wochen nach einer stationären Chemotherapie ein Patient eine stationär behandlungspflichtige Blutbildveränderung bekommt, wird vom MDK gesagt, daß dies eine Komplikation sei.
Dies wird von den behandelnden Kollegen bestritten - eine Komplikation ist laut deren Definition eine Krankheit, die bei nicht sachgerechter Durchführung der Hauptleistung entstanden ist (z.B. eitrige Wunde bei steriler OP).
Wenn jedoch trotz bester Durchführung der Hauptleistung einige Zeit später sich eine (z.T. sogar gewünschte) Wirkung im Körper einstellt, dann wird hier nicht von Komplikation gesprochen, sondern vom natürlichen Verlauf der Erkrankung.
Nicht umsonst ist ja die Wiederaufnahmeregelung gerade bei den bösartigen Erkrankungen verändert worden - damit eben nicht der Tumor-Patient zu einem mega-langen Dauerfall (mit zig Wiederaufnahmen) wird.
Wenn jedoch von den Krankenkassen und dem MDK dies umgangen wird, dann helfen die bestgemeinten Regelungen (Kreuz in Spalte 13) nix.
Wie kann gut unterschieden werden von dem vollständigen lege-artis Erbringen der Hauptleistung ohne Komplikation und dem dann sich anschließenden natürlichen Verlauf einer Erkrankung und einer Komplikation der Hauptleistung? Wer hat da eine Definition zur Hand?
Gruß
Björn