Formular zur Meldung amb. Operationen am KH

  • Hallo, Forum!
    Auf der Krankenhaus-AOK-Seite findet sich das o.g. Excel-Formular. Darin sind die OPS-Schlüssel aus dem Vertrag aufgeführt. Dies verbunden mit der Aufforderung, zu jedem OPS-Schlüssel mind. eine erbringende Fachrichtung aufzuführen.
    Hat jemand schonmal 2300 mal \"Allgemeinchirurgie 1500\" angeklickt?
    Oder die bessere Frage: Gibt es eine Alternative zu 1 Woche lang klicken, klicken, klicken? :t_teufelboese:

    Mit Hoffnung wartet

    T. Flöser

  • Schönen guten Tag Herr Flöser!

    Soweit ich ausprobiert habe, reicht ein einmaliges Klicken um einmal die korrekte Bezeichnung zu haben. Der Rest lässt sich dann durch aufziehen bzw. copy&paste ausfüllen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Flöser und Herr Schaffert,

    soweit ich Excel kenne, geht CopyPaste etc. hier wirklich komfortabel. Aber dies bezieht sich lediglich auf den technischen Aspekt.

    Was bedeutet dieses Formular denn inhaltlich?

    Gebe ich nun bei z. B. 300 ambulanten Operationen im Jahr alle 2300 OPS-Schlüssel an, da ich noch nicht weiß, welche der Operationen ich genau erbringe?

    Nächstes Jahr könnte ich ja vielleicht noch angeben, wie viele Eingriffe pro OPS ich das Jahr drauf erbringen will. Im E1 mache ich den Blödsinn ja auch...

    Wenn ich verschiedene Schlüssel nicht melde und ich rechne sie später trotzdem ab, verweigert mir dann die Kasse die Zahlung?

    Da wir alle keine Propheten sind und letztlich auch nur die Daten des Vorjahres extrapolieren können, hielte ich es für völlig ausreichend, die Vorjahresdaten in die genannten Tabellen einzufüllen. Dies könnten die Krankenkassen allerdings auch selbst tun.

    In diesem Sinne sollte der §1 des AOP-Vertrages vielleicht noch einmal überarbeitet werden (Lieferung der Vorjahresdaten als Übersicht, ggf. Hinweis auf geplante gröbere Leistungsveränderungen).

    Analog könnte man selbstverständlich auch die Anforderungen an die Unterlagen zur Budgetverhandlung (Forderungs-/Vereinbarungs-E1) modifizieren.

    Vorschläge zum Bürokratieabbau fallen leider nicht immer auf offene Ohren. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo!

    Zitat


    Original von tfloeser:
    Dies verbunden mit der Aufforderung, zu jedem OPS-Schlüssel mind. eine erbringende Fachrichtung aufzuführen.

    Im Vertrag nach § 115b ist tatsächlich eine maschinenlesbare und abteilungsbezogene Meldung gefordert:

    Zitat


    Hierzu bedarf es einer maschinenlesbaren Mitteilung des Krankenhauses an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss.
    ... In dieser Mitteilung sind die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelnen Leistungen, die in diesem Krankenhaus ambulant durchgeführt werden sollen, auf der Grundlage des gemeinsamen Katalogs maschinenlesbar zu benennen.

    Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie das Excel-Formular der AOK benutzen müssen. Falls Sie z.B. schon eine Excel-Tabelle mit Ihren ambulant zu erbringenden Leistungen haben, reicht es meiner Meinung nach aus, diese zu übermitteln.
    Insbesondere die Angaben zum Krankenhaus, die in der AOK-Vorlage vorgesehen sind, gehen über die im 115-er Vertrag vorgesehenen Angaben hinaus. So hilfreich das AOK-Tool für die Meldung sein kann: das Vorgehen erinnert etwas an das Vorpreschen der AOK bei der Datensatzbeschreibung zum Qualitätsbericht.

    Hierzu noch eine Anschlussfrage: der Vertrag sieht für die Meldung keine Fristen vor. Weiß jemand, ob die Abrechnung einer AOP die vorherige Meldung zur Voraussetzung hat ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo, liebe Mit-Diskutanten!

    Auch hier: offensichtlich Diskussionsbedarf!
    Aber mit copy+paste bzw. Aufziehen klappt\'s ganz gut...


    Zitat

    Hierzu noch eine Anschlussfrage: der Vertrag sieht für die Meldung keine Fristen vor. Weiß jemand, ob die Abrechnung einer AOP die vorherige Meldung zur Voraussetzung hat ?

    Interessante Frage! Würde mich auch interessieren, aber habe nix gefunden bisher.

    Gruß aus Landstuhl, bewölkt

    T. Flöser

  • Liebe Forums-Mitglieder,
    ich hatte nicht vor jede OPS zu melden! Zum 1. weiß ich nicht 100%ig welche wir alle erbringen werden. Habe unsere Daten aus 2003 und 2004 ausgewertet, aber ich bin nur eine Verwaltungsmitarbeiterin mit wenig medizinischen Kenntnissen. Zum 2. dauert es mindestens 1 Woche bis ich das alles aufgefüllt habe.
    In § 1 des Vertrags zum amb. OP. steht unter Abs. 2 \"In dieser Mitteilung sind die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelne \"Leistungen\" , die in diesem KH amb. durchgeführt werden sollen, auf der Grundlage des gemeinsamen Katalogs maschinenlesbar zu benennen.
    Ich werde zur Anmeldung ein eigenes Excel-Formular mit den EBM-Leistungen erstellen. Das ist für mich weniger arbeit.

    Viele Grüße
    B. Wagener

  • Schönen guten Tag allerseits, insbesondere Herr Scholz!

    Zitat


    Original von Scholz:
    Vorschläge zum Bürokratieabbau fallen leider nicht immer auf offene Ohren. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf.

    Ich kann Ihnen nur zustimmen.

    Diese Meldung ist ein absoluter Blödsinn, denn ich glaube nicht, dass sie sehr häufig auch nur annähernd mit den hinterher erbachten Leistungen übereinstimmen wird. Was für einen Sinn soll eine solche Meldung haben.

    Eine Möglichkeit der Verwendung ist mir allerdings dann doch eingefallen. Was ist, wenn die Krankenkassen bei der nächsten Budgetverhandlung mit dieser Meldung kommen und sagen: Diese Leistungen wolltet Ihr doch ambulant erbringen, das ziehen wir Euch jetzt mal von den stationären Leistungen (und somit vom Budget) ab...

    Aber selbst dafür wird das Formular kaum taugen, da keine Fallzahlen zu melden sind.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo, Herr Schaffert!

    Natürlich ist diese Meldung Blödsinn! Aber wer fragt schon nach Sinn? Das habe ich mir doch lange abgewöhnt in diesem Kontext...

    Sie haben Recht: Fallzahlen sind keine zu melden (das wär\' ja noch schöner!). Aber abziehen geht ja auch nicht - wir melden ja nur OPS-Ziffern, die wir durchführen können, nicht müssen!

    Grüße

    T. Flöser

  • Hallo Herr Schaffert,

    das stationäre Budget zu kürzen, wenn die Leistungen nicht mehr stationär, sondern ambulant erbracht werden, ist für mich nachvollziehbar. Irgendwie soll sich das ambulante Operieren ja auszahlen (auch für die Beitragszahler).

    Für die ambulanten Leistungen darf das Krankenhaus schließlich auch abrechnen.

    Es kommt darauf an, was unterm Strich bleibt.

    Hängt natürlich von den gezahlten Erlösen ab und von sehr, sehr vielen Spezialregeln. Ich kann daher Ihren Vorbehalt gut verstehen.

    Ziemlich entscheidend ist die Anzahl der nach Wegfall der ambulanten Operationen verbleibenden stationären Fälle (und deren Schwere, also der CaseMix).

    Wenn der CM wirklich unter die Vereinbarung fällt, wird es ernst. Da kann man froh sein, wenn dieser Schritt bereits 2003 erfolgt ist, als es 95% Ausgleiche gab. Auf jeden Fall muss man sich auch kostenmäßig gesund ( ? ) -schrumpfen und kalkulieren, ob sich das ambulante Operieren lohnt.

    Wenn alle diese Umstände ungünstig sind, fragt man sich wirklich, ob man seine AOP-Meldung abschicken soll. Vermutlich wird aus dem Recht, Leistungen anzubieten bald die Pflicht werden, es zu tun, damit Patienten noch versorgt werden.

    Hallo Herr Flöser,

    Abziehen in den Budgetverhandlungen geht schon. Man wird Sie fragen, wie viele Leistenhernien oder Varizen Sie statt stationär nun ambulant erbringen, Ihnen die jeweiligen Erlöse gegenüberstellen und die Differenz einbehalten wollen. Nun kommt es darauf an, ob es sich um Mehrfälle handelt, die wegfallen oder um regulär vereinbarte stationäre Fälle (s. o. zu den Mindererlösausgleichen).

    Ich halte eine Meldung der ambulant erbrachten [f1](Vergangenheitsform!)[/f1] Eingriffe nicht grundsätzlich für falsch, ich wollte hauptsächlich darauf hinweisen, dass diese Daten im Nachhinein als Ist-Statistik \"von alleine\" anfallen. Die prospektive Meldung dagegen halte ich allerdings für weitgehenden bürokratischen Unsinn, sei es nun die AOP-Meldung oder die Forderungs-/Vereinbarungs-E1.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat:
    Hierzu noch eine Anschlussfrage: der Vertrag sieht für die Meldung keine Fristen vor. Weiß jemand, ob die Abrechnung einer AOP die vorherige Meldung zur Voraussetzung hat ?

    Hallo zusammen,
    ich kann nur aus der Praxis der Vorjahre berichten, in denen ja auch schon eine \"Anmledung\" der Leistungen erforderlich war. Die AOK hat Rechnungen von nicht angemeldeten Leistungen nicht bezahlt. Wir haben die Leistung (EBM-Ziffer) dann offiziell nachgemeldet und die Rechnung erneut eingereicht. Nach diesem Procedere erfolgte die Bezahlung problemlos.
    Mit freundlichen Grüssen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Forum,

    eine weitere Anschlußfrage:

    Wir haben bereits zu Beginn des letzten Jahres alle von uns erbringbaren OPS in Papierform an die zu informierenden Stellen geschickt.
    An unseren Leistungen hat sich nichts geändert.

    Müssen wir die Meldung zum ambulanten Operieren jetzt mit den neuen Ziffern (in maschinenlesbarer Form) wiederholen oder setzten die bereits informierten Partner dies selbst um?

    Danke

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]