Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage zu den vorstationären Fristen. Im Moment machen die KK immer mehr Probleme mit der Bezahlung von vorstationären Aufenthalten. Oft liegen die vorstationären Untersuchungen 6 - 8 Wochen vor stationärem Aufenthalt, haben aber einen kausalen Zusammenhang zum stationären Fall. Die Frist ist aber 5 Tage vor stationären Aufenthalt. Kann man sich daran festhalten oder muss man den Krankenkassen Recht geben, wenn sie behaupten, dass das quasi alles zu einem Fall gehört und die vorstationäre BEhandlung nicht abgerechnet werden darf.
Bim im übrigen neu im Forum.
Freue mich über eine Antwort
Klara :sterne: :sterne: :sterne: