Fallzusammenführung bei Rückverlegung

  • Hallo,

    ich hatte diese Frage im Forum bereits einmal aufgeworfen, möchte Sie aber nun gerne weiter nach oben reichen...

    Wir haben immer wieder Pat. aus einer psychiatrischen Klinik in der Nähe. Dabei sind auch (alte) Pat., die letztlich dort \"chronisch\" hospitalisiert sind.

    Wir als Akut-Haus bekommen diese Pat. in der einen Woche z.B. mit dekompensierter Herzinsuff., in der übernächsten mit Pneumonie oder auch mal erst nach 2 Monaten wieder mit z.B. Schenkelhalsfraktur.

    Sie werden vom psychiatrischen Krankenhaus zu uns verlegt, wieder zurückverlegt und wieder zu uns herverlegt.

    Formal ist eine Fallzusammenführung bei Rückverlegung notwendig.

    Praktisch aber trägt das Akut-Haus das Morbititätsrisiko dieser psychiatrischen Pat.

    Besteht da Aussicht auf eine Veränderung der Rückverlegungs-Regelung?

    Mit freundlichen Grüßen
    P.Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Dietz,

    wir sind ja gerade erst in 2005 gestartet. Dass Ihnen hier jemand schon etwas über die Intensionen der FPV-2006 sagen kann (oder wenn schon bekannt, sagen wollte/dürfte), halte ich für sehr unwahrscheinlich. Da dieses Problem ja auch schon letztes Jahr bestand und trotzdem an den Abrechnungsregeln nur Kleinigkeiten geändert wurden, ist die Aussicht auf eine deutliche Verschiebung vielleicht als nicht sehr hoch einzuschätzen. Aber: Just a guess...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau