Tumorpalpationsbefund/Mb. Parkinson

  • Liebes Forum,
    heute habe ich gleich 2 Probleme und vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

    1. Adipöse Pat. wird wegen retrouterinen TM-Palpationsbefund stat. aufgenommen zur Laparoskopie. Trotz Weiterführen des umbilikalen Hautschnittes und digitaler Palpation (unter äußerer Sicht) des par. Peritoneums sowie sichtbarer Einführung der Veressnadel kann kein Druck aufgebaut werden. VD: Peritale Netz(Darm?)-Adhäsionen. Laparotomie erfolglos beendet und Entlassung der Pat.
    Am nächsten Tag erneute stat. Aufnahme wegen abdomineller Beschwerden. Bei Aufnahme diffuser Druckschmerz mit peritonitischen Zeichen. Sono. unauff., mögliche Harnstauung I. Grades, kein Anhalt für freie Flüssigkeit - symptomatische Therapie sowie Analgetikagabe.

    Mein Kodiervorschlag wäre die D39.1 als HD evt. die Z53 noch als ND für die nicht durchgeführte Laparotomie, wobei sie ja versucht wurde und eine Anästhesie (Kodierung der Anästhesie?)erfolgt ist.

    2. Pat. mit Hüftendoprothese kommt zur stat. Aufnahme. Röntgenologisch zeigte sich eine Nekrose des Hüftkopfes bei operativ versorgter medialer Schenkelhalsfraktur 12/04. Es erfolgte eine symptomatische Behandlung. Beim Pat. besteht weiterhin ein Morbus Parkinsaon. Er gab an, in der letzten Zeit mehrfach gestürzt zu sein.

    Kann man hier die G20 als HD verwenden, da der Mb. Parkinson sicherlich Ursache für die Stürze ist und die T84.1 als ND?


    Gruß Mia

  • Hallo zusammen,

    ebenfalls zu Fall 2:

    wäre nicht ein Kode aus

    M87.35 Sonstige sekundäre Knochennekrose: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]

    oder

    M87.95 Knochennekrose, nicht näher bezeichnet: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]

    spezifischer? oder was ähnliches (müsste man mal einen Chirurgen/Orthopäden) fragen. der Parkinson wird m. M. nach auf keinen Fall HD, wenn er nur die Ursache für die Stürze war. Außerdem waren die Sürze ihrer Beschreibung nach nicht die Ursache der Aufnahme, also auch von daher nur ND

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Eckardt und bern,
    danke für die Vorschläge. Im Nachhinein glaube ich auch, dass der T-Kode besser wäre.
    Wo sind denn bloß die Chirurgen hier im Foru :baby: m


    gruß mia

  • Hallo Frau Katze,

    Sie werden verstehen, dass ich nur zur zweiten Frage antworten werde, denn Schuster bleib bei deinen Leisten. Hat der Pat. bei der Aufnahme schon eine Hüft-TEP oder kam er erst zur Hüft-TEP? Ich vermute mal letzteres, denn sonst wäre eine Hüftkopfnekrose (HKN) schwer denkbar. Oder war es nur eine Hüftkappe?

    Gehen wir mal von einer üblichen Osteosynthese aus, ist die T84.1 zusammen mit der G20 sicherlich nicht falsch. Aber es gibt etliche Fragezeichen, denn behandelt worden sein dürfte wohl die HKN. Bezüglich der endgültigen Codierung muss die M90.55*, M87.25, M87.35, T79.8, T93.1, M96.88 usw. auch noch abgeklopft werden, ob sie codierrelevent ist/sind. Danach fällt dann die Entscheidung, was zur HD wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    habe schon sehnsüchtig auf Sie gewartet.

    Fall 1 habe ich die passende KDR gefunden (P004a S. 43).

    Nun aber Fall 2:
    In der Anamnese des Pat. steht: ist in den letzten Tagen mehrfach gestürzt. Ist an der li. Hüfte operiert, klagt über Schmerzen li. Leiste und li. Hüfte. Tremor bei Parkinson; kann kaum laufen wegen allgemeiner Schwäche.

    Becken-Übersicht: Z.n. medialer SH-Fraktur li. 12/04 Osteosynthese durch durchbohrte Schrauben, p.o. Hüftkopfnekrose - HTEP notwendig. Pat. wurde daraufhin verlegt.

    Behandelt wurde symptomatisch und zur Thrombembolieprophylaxe Monoembolex.

    Mehr gibt das Krankenblatt nicht her.

    Gruß Mia :baby:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn zur Abklärung von Stürzen aufgenommen wurde (es geht nicht aus der Beschreibung hervor), ist die zugrundeliegende Ursache als HD zu kodieren. Wenn hier Morbus Parkinson als Ursache bestimmt wird, ist dies die HD. Die DKR hierzu:
    1803a Stürze
    R29.81 Stürze unbekannter Ursache
    ist nur in den Fällen zuzuweisen, bei denen Patienten (normalerweise ältere Patienten) aufgrund von Stürzen mit unbekannter Ätiologie aufgenommen werden und bei denen während des Krankenhausaufenthalts kein(e) Grund(-erkrankung) gefunden wird. In Fällen mit einer bekannten Verletzung, die mit dem Sturz in Zusammenhang steht oder in Fällen mit einer bekannten Grunderkrankung, die als Ursache für die wiederkehrenden Stürze gefunden wurde, (z.B. die Parkinson-Krankheit) ist R29.81 Stürze unbekannter Ursache nicht zu kodieren.

    Da die angegebenen Probleme in der Hüfte ebenfalls abgeklärt wurden und diese wohl auf p.o. Hüftkopfnekrose zurückgeführt wurden (H-TEP Indikation), ist dies als ND zu kodieren. Hier geht nur das unsinnige Spiel der Komplikationskodierung wieder los. M87.35 beschreibt am ehesten, was vorliegt. Dummerweise ist aber das Exkusivum \"Kodes aus S00 - T98\" genannt. Warum T84.1 kodiert werden sollte, verstehe ich hier nicht, wo ist da eine \"mechanische Komplikation\"?. Eine p.o. Hüftkopfnekrose ist damit in meinen Augen nicht zu kodieren. Was dann also nehmen? T84.8 erscheint mir da noch am ehesten plausibel (am wenigsten falsch...). Hier jetzt dann als nähere Beschreibung dem M-Kode zusätzlich zu nennen, ist (wie schon an anderen Stellen mehrfach erwähnt) ein Kodierproblem, das das InEK immer noch nicht geklärt hat.

    Würde man die Nekrose als postraumatisch ansehen, wäre der T-Kode obsolet und man würde einfach M87.25 sagen.

    Waren die Beschwerden der Hüfte Aufnahmegrund, ist die p.o./posttraumatische Hüftkopfnekrose als HD zuzuweisen, mit welchem Kode auch immer :i_baeh: .

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    ich weiß nicht, bei anderen hört sich das immer alles so einfach an.
    Tendiere zur M87.25 als Hauptdiagnose, da die Pat. wohl heftigste Schmerzen in der Hüfte hatte (steht zwar nicht in der Anamnese aber dafür jetzt im E-Brief).
    Ehrlich gesagt verstehe ich die M87.35 nicht ganz. Exkl. \"Kodes aus S00-T98\". Dort steht doch als Exkl.: Osteochondropathien (M91-M93)??

    Gruß Mia

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mia katze:
    Hallo Herr Selter,
    ich weiß nicht, bei anderen hört sich das immer alles so einfach an.
    ...Ehrlich gesagt verstehe ich die M87.35 nicht ganz. Exkl. \"Kodes aus S00-T98\". Dort steht doch als Exkl.: Osteochondropathien (M91-M93)??

    Guten Morgen,

    die Kodierung ist nicht einfach, erst gar nicht im Bereich der Komplikationen.

    Das Exklusivum \"Kodes aus S00-T98\" ist nicht unter M87.- formuliert, es betrifft das ganze Kapitel XIII (siehe Anfang des Kapitels).

    Prinzipiell gilt es in diesem Fall erst mal sicher abzuklären, was die stationäre Aufnahme verursacht hat. Die Dokumentation ist doch eher unklar. Vielleicht sollten Sie mal mit dem/der aufnehmenden Arzt/Ärztin sprechen.

  • Danke für die Hilfe.
    Die Dokumentation insgesamt stellt hier oft ein großes Problem dar. Naja, es wird aber daran gearbeitet und sicherlich bin ich damit auch nicht allein.
    Obwohl heute Freitag ist, hoffe ich, es geht jetzt ruhig weiter und wünsche Ihnen schon mal ein schönes WE. :sonne:

    Gruß Mia

  • Hallo alle miteinander,

    einmal die Frage nach der T84.1. Eine HKN ist die Folge der unterbrochenen Blutversorgung und wird Monate - Jahre nach dem Ereignis erst erkennbar. Wer sagt mir, ob nicht bei der Osteosynthese nicht gerade das (die) noch verbliebene(n) Gefäß(e) unterbrochen wurde(n) - also mechanische Komplikation.

    Die Schwierigkeit bei der postoperativen HKN besteht aber darin, dass auch die konservativ behandelte Schenkelhalsfraktur sehr häufig eine HKN nach sich zieht und es retrospektiv extrem schwierig ist, zu entscheiden, ob es eine Spätfolge nach eine Fraktur (also T93.1 + M87.25) oder eine Frühkomplikation nach Trauma also T79.8+ und M90.55*, denn bei einer SH-Fraktur dürften wohl 3-4 Monate nach Trauma noch früh genug sein, oder eine mechanische OP-Komplikation also T84.1 und M87.35 - Folgezustandskodierung - ist. Wenn die HKN HD sein soll, ist m. E. durchaus der M-Code - sofern er kein \"*\"-Code ist - als HD zulässig, denn das Exclusivum am Kapitel \"M\"-Anfang gilt nur für die akute Diagnose.

    Genausowenig falsch dürfte aber die Kombination T84.1+ und M90.55* sein. Da es sich ja um eine Neuaufnahme handelt, könnte auch die T84.1 HD sein mit einer Kreuz-Sternkombination.

    Wenn aber der Codierer sich nicht entscheiden will oder kann, kann er sich an die Empfehlung des DIMDI halten und alle möglicherweise berechtigten Codes anzugeben und auf den dann vorprogrammierten MDK-Ärger mit ungewissem Ausgang zu warten.

    Ich würde versuchen, mich für eine der Varianten zu entscheiden.

    Den Code einer posttraumatischen Coxarthrose würde ich nur dann nehmen, wenn die HKN soweit fortgeschritten ist, dass auch wirklich von einer Arthrose gesprochen werden kann. Dabei habe ich dann aber genauso wie bei den HKN-Codes die Frage nach der Ursache zu klären. Denn eine posttraumatische Arthrose ist, wie eine posttraumatische oder sekundäre HKN immer ein Folgezustand, wobei dann die Folgezustandsregeln anzuwenden sind. Wobei wir wieder am Anfang wären.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin