Hallo Forum,
Z 99.1 (cc3-4)langzeitige Abhängigkeit vom Respirator
grobe Falldarstellung:
Pat. hat eine ALS und kommt regelmäßig zur Kontrolle und Optimierung der Beatmung/-Parameter. Es werden BGA durchgeführt und es erfolgt Beratung und Anleitung. In der Regel sind dies CPAP-Beatmungen und CPAP-Geräte, die im Eigentum des Patienten stehen.
Frage des MDK: wenn das Gerät nicht vom Kh gestellt wird, wo ist für das Kh der Ressourcenverbrauch??
Ich sehe den Ressourcenverbrauch darin, das wir diagnostisch z.B. BGA, evtl. LuFu, durchführen
therapeutisch evtl. Broncholytikas verabreichen
und
die Beatmungsparameter auf die aktuelle Situation des Patienten einstellen. Von der psychischen Unterstützung will ich gar nicht reden.
Spielt es da eine Rolle, wer das Gerät stellt??
Die DKR sagen hierzu nichts aus. Im Prinzip erklärt sich ja der Kostenträger mit der Bereitstellung und Kostenübernahme für das Gerät dazu bereit, und stimmt somit indirekt der Folgetherapie und -Diagnostik zu.
Sehe ich dies falsch? Hat jemand Tipps?
mille gracie