Verweildauer-Kontrolle

  • Hallo Forum!
    Ich möchte an dieser Stelle als unerfahrenes Forummitglied und \"frischer\" Medizincontolling-Mitarbeiter ;( einigen erfahrenen Medizincontroller hier im Forum fragen, wie Sie in Ihren Häusern versucht und was Sie unternommen haben, um die Verweildauer zu kontrollieren. Denn wie wir alle wissen, können die Rechnungskürzungen bezüglich Unterschreitung der UGVD sowie Überschreitung der OGVD ohne dokumentierten Grund in diesem Jahr schon sehr erheblich sein.

    Für die hilfsreichen Tipps bedanke ich mich im voraus.

    MfG.

  • Hallo \"Sophie\",
    auch wenn ich nur \"indirekt\" angesprochen wurde:
    Einige unserer Kunden nutzen einen \"Visitenreport\" (siehe Abbildung).
    Es wird so früh wie möglich \"gegroupt\" und der entstehende Report
    enthält die Angaben zum jeweiligen Fall: gemeldete voraussichtliche Verweildauer gem. §301, geplante interne Verweildauer, vorläufige DRG (mit den Katalogverweildauern), aktuelle Verweildauer, usw.

    Dieser Report begleitet die Visite, so dass täglich die \"Verweildauer\" im Blick ist und als \"angenehmer Nebeneffekt\" auch das Belegungsmanagement optimiert werden kann.
    Sicherlich ist das \"frühe Grouping\" eine potentielle Fehlerquelle - andererseits ist es allen Beteiligten klar, dass es sich hier zunächst nur um eine \"Arbeitshypothese\" handelt.

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo Herr Schmidt, Hallo Admins,
    ich empfehle dringend, hier keine Dokumente mit Patientennamen zu posten. Bitte entfernen oder anonymisieren Sie die .pdf-Datei.

    Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Leonhardt,

    ich hatte mir die Datei bereits angesehen. Da Namen wie Musterman, Group und Qualitas gewählt wurden, ging ich davon aus, dass es sich hier um Dummys handelt. Sollte ich mich getäuscht haben, ist Ihrem Hinweis selbstverständlich zu folgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • ok, habs mir noch mal angesehen... das sind wohl Dummy-Namen.

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Sophie,

    Ihren Handlungsansatz halte ich für nicht richtig.

    Zitat


    Original von Sophie:
    wie Sie in Ihren Häusern versucht und was Sie unternommen haben, um die Verweildauer zu kontrollieren. Denn wie wir alle wissen, können die Rechnungskürzungen bezüglich Unterschreitung der UGVD sowie Überschreitung der OGVD ohne dokumentierten Grund in diesem Jahr schon sehr erheblich sein.

    Das Wissen um mögliche, vorgegebene Verweildauern sollte nicht im Mittelpunkt des Handelns stehen. Richtig ist, dass Punktlandungen in der UGVD und Überschreitung der OGVD kritisch hinterfragt werden. Hier hilft (wie auch bei anderen Fragestellungen) eine gute Dokumentation. Diese Dokumentation sollte aber nicht nach Überschreiten der UGVD pausiert und bei Überschreiten der OGVD reaktiviwert werden.

    Die Entlassung des Patienten hat sich nach dessen klinischen Zustand und ggfs. Weiterversorgungsnotwendigkeit zu richten und nicht nach den vorgegebenen Verweildauern.
    Sollte in Ihrem KH die Maxime bestehen, Patienten mit Augenmass zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu entlassen und klinische Verläufe zu dokumentieren. so brauchen sie keine Kontrolle der Verweildauern.

    Gruß
    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • [/quote]

    Das Wissen um mögliche, vorgegebene Verweildauern sollte nicht im Mittelpunkt des Handelns stehen.

    Die Entlassung des Patienten hat sich nach dessen klinischen Zustand und ggfs. Weiterversorgungsnotwendigkeit zu richten und nicht nach den vorgegebenen Verweildauern.


    [/quote]

    Lieber Hr. Duck!
    Natürlich haben Sie vollkommen Recht, dass die Verweildauern nicht im Mittelpunkt des Handelns stehen dürfen.

    Wir wollen nur die vermeidbaren Unterschreitungen bzw. Überschreitungen verhindern. Denn oft ist es ja so, dass Ärzte durch Stress den normalen diagnotischen Ablauf eines Behandlungsfalles nicht verfolgen. So kommt es dazu, dass Patienten entweder zu früh entlassen werden oder Tage lang ohne sinnvolle Diagnostik stationär bleiben.

    Bei Patienten, die z.B. wegen Chemo, Kontroll-ÖGD, Kolo oder Schlaflabor zu uns kommen, gilt natürlich nicht die VWD-KOntrolle. Oder Patienten, die nach Hause wollen post op, können selbstverständlich gehen.

    MfG.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Sophie:
    Wir wollen nur die vermeidbaren Unterschreitungen ...verhindern...
    So kommt es dazu, dass Patienten entweder zu früh entlassen werden ...

    Hallo,

    nur mal kurz hierzu:

    hier kann ich die Kostenträgerseite verstehen, wenn sie bei solchen Aussagen feuchte Augen bekommen.

    Wenn ein Patient entlassungswürdig ist und dies unterhalb der uGVD geschiet, heißt das nicht, dass er zu früh entlasen wurde. Die Verweildauerprüfung kann nicht heißen: Patienten über uGVD sind entlassungsreif, darunter bitte konservieren. Die MDK-Prüfungen bezüglich der Verweildauern werden uns deswegen auch noch eine ganze Weile treu begleiten.

    Dass eine Kontrolle der Verweildauern auch unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet wird, ist allerdings keine neue Erscheinung unter DRG-Bedingungen....

  • Hallo Forum!
    a) selbstverständlich handelt es sich um frei erfundene Daten
    in der \"Beispielliste\"!
    b) Der Blick auf die \"Verweildauer\" stellt sicher keine Handlungsmaxime dar, sondern bietet nur eine Form der Unterstützung.
    Immerhin wurde eine \"geplante Verweildauer\" kommuniziert.
    Droht eine Überschreitung der \"geplanten Verweildauer\" ist eine
    Nachfrage ja vielleicht erlaubt/sinnvoll.

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Liebes Forum,

    zur Verweildauerprüfung habe ich eine Frage:

    Patient war notfallmäßig stat. auf der Intensiv vom 22.10. /20:45 bis zum 23.10. /11:00 und wurde dann von der Intensivstation in die Psychatrie verlegt. Die Krankenkasse möchte nun, das wir höhere uGVD Abschläge berechnen.Das hieße, wir sollen normal entlassen. Der KK-Mitarbeiter veweist auf auf den Fallpauschalenkatalog §3 Abs.2 (letzten Satz) und § 1 Abs.3... Irgendwie kann ich aber den Zusammenhang nicht verstehen. Wir haben in unserer Abrechnung 2 Abschlagstage berechnet mit der HD F13.0. Kann mir jemand helfen . ?(

    Vielen Dank und eine schöne Weihnachtszeit

  • Guten Morgen Forum, hallo Siggi

    die "Empfehlungen" des KK-Mitarbeiters sind schlich und ergreifend falsch. Ihr Patient wurde verlegt und somit ist hier der §3 Abs. 1 FPV (Verlegungsabschläge) anzuwenden. Die Tatsache daß der Patient in die Psychatrie (wo wahrscheinlich keine Fallpauschalen abgerechnet werden) verlegt worden ist, bleibt unrelvant. Weisen Sie den KK-Mitarbeiter darauf hin!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz