Kürettage nach Hausgeburt

  • :d_gutefrage: Hallo Forum,

    ich benötige mal Hilfe bei einem geburtshilflichen Problem: Mutter entbindet zu Haus, kommt anschließend mit Säugling ins Krankenhaus, wird hier wegen zurückgebliebener Eihautreste kürettiert.
    Wenn ich kodiere
    O73.1
    Z39.9
    und 5-690.0
    bekomme ich die O02Z. Ich finde, ich habe alles richtig kodiert, wundere mich aber auch ein wenig über die DRG. Die Kasse will diese DRG nicht zahlen, sondern möchte über die HD O90.8 die DRG O04Z erreichen. Das kann ich einerseits verstehen, bin mir aber andererseits bei meiner Abrechnung keines Kodierfehlers bewußt und habe weder in den Kodierrichtlinien noch im ICD-Katalog entgegengesetzte Kommentierungen gefunden. Auch die Plausiprüfung (DRG-Proof) meldet keine Fehler.
    Wer hat nun recht?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast

  • Guten Tag Herr Nast,

    Sie haben meiner Ansicht nach (im Ergebnis der DRG) richtig kodiert. Relevant für Ihren Fall ist die DKR 1518a:

    Zitat


    DKR 1518a: Entbindung vor der Aufnahme

    Wenn eine Patientin vor der Aufnahme in das Krankenhaus ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird
    der passende Kode aus Kategorie

    Z39.– Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zugeordnet.

    Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.– ist als Nebendiagnose zuzuweisen.
    Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Krankenhaus verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten, und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.– zugeordnet.

    [...]

    Die O73.1 ist im Sinne der vorgenannten DKR 1518a als \"Komplikation\" der Entbindung zu werten, die zur \"stationären Aufnahme\" geführt hat; die Kürettage als \"operative Prozedur bezogen auf die Entbindung\".

    Ich hätte demnach wie folgt kodiert:

    HD O73.1
    ND Z39.0
    P: 5-756.1

    Diese, von Ihrer Kodierung nur leicht abweichende, Kodierung führt ebenfalls in die DRG O02Z.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

    P.S.: Daß die Krankenkasse die DRG nicht bezahlen will, spielt meines Erachtens keine Rolle. Ich \"will\" manchmal auch mehr Geld oder andere DRGs, bekomme Sie aber nicht, weil die gesetzlichen und sonstigen Regelungen einen anderen Anspruch begründen ...

  • Hallo Herr Nast,

    die Retention von Einhautresten ist nun mal in der ICD-10 dem Bereich \"Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung\" zugeordnet und nicht unter \"Komplikationen, die vorwiegend im Wochenbett auftreten\" einsortiert.

    Wenn dies aus Sicht der Kasse in eine vermeintlich \"falsche\" DRG mündet, so ist das eben eine Eigenart des G-DRG-Systems 2005. Ein Anspruch auf Änderung der Kodierung läßt sich daraus sicher nicht ableiten!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Sehr geehrter Herr Ziebart,
    sehr geehrter Herr Hollerbach,

    vielen Dank für die prompten Antworten, die mich in meiner Meinung bestätigen. Das DRG-System ist eben nach 2 Jahren noch nicht völlig rund, und solche Implausibilitäten gibt es auch an einigen anderen Stellen.
    Auf jeden Fall vielen Dank!

    Manfred Nast