Pneumonie-Bögen

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    mich würde einmal interessieren, wie zufriedenstellend bei Ihnen der neu hinzugekommen Pneumonie-Bogen arbeitet?

    Ich (respektive die SW) habe häufig das Problem, dass ich die Bögen händisch anlegen/nacharbeiten muss, da der Filter scheinbar noch nicht sauber :uhr: läuft...

    Haben Sie bereits Erfahrungen gemacht?

    Es grüßt herzlich
    Atax

    PS: Wir nutzen Cymed.

  • Guten Morgen atax,

    bis letzte Woche hatten wir das gleiche Problem. Nach dem letzten update scheint das Problem aber gelöst. Wir müssen jetzt natürlich ein bischen nachpflegen. :t_teufelboese:

    mfg

  • Hallo, wir haben das gleiche Problem, wir arbeiten mit MCC, angeblich sei das ein Problem unserer EDV.

    Gruß Brüning

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo zusammen,

    technisch gibt es kein Problem bei der Generierung der Bögen mit QS-MED. Eher bei der Vermittlung der Notwendigkeit, diese auch auszufüllen.

    Gruß

    H. Bürgstein

  • Sehr geehrter Herr Bürgstein,

    haben Sie schon versucht unterjährig über das QS-Testat die Soll-Kontrolle §21 zu generieren. Da wird Ihnen schwindelig, wenn Sie plötzlich entdecken, dass noch eine Vielzahl von PNEU-Bögen angelegt werden müssen (händisch)!

    @ Fr. Brüning: Das das Problem bei der EDV zu suchen wäre, klingt für mich sehr fadenscheinig...

    Einen schönen Tag noch
    Atax

  • Hallo Atax

    Bei notwendiger Nachpflege aufgrund eines nicht sauber arbeitenden QS-Filters würde ich darauf bestehen, daß der Softwarehersteller einen entsprechenden Patch liefert, den QS-Filter der Dokumentationssoftware entsprechend korrigiert und zumindest die QS-Pflichten automatisch anlegt.

    Andernfalls wäre das aus meiner Sicht ein Fall für den Justiziar, denn was ihre QS-Dokumentationssoftware nicht anzeigt, ist zunächst nicht QS-pflichtig. Dafür ist es ja ihre QS-Dokusoftware. :bombe:

    Wir recherchieren hier die PNEU-Fälle noch. Bisher konnte unser Softwarehersteller alle Anfragen von mir mit hieb- und stichfesten Hinweisen auf die tiefsten Winkel der BQS-Spezifikationen kontern - im Gegenteil: die QS-Pflicht wurde eher zu schnell angezeigt, was mit dem kommenden Patch aber hoffentlich behoben sein sollte.
    Und die Landes-Annahmestelle freut sich bei jedem Export: weniger als Null Fehler können wir dort nicht generieren.

    Haben Sie ihre §21-Fälle einmal geprüft, ob eventuell der Filter Ausschlussdiagnosen \"übersehen\" haben könnte?
    Oder ob da vielleicht Nebendiagnosen beim §21-Export über die Klinge gegangen sind? Mich wundert da bei unterjährigen Exporten mit Spezifikationen aus dem Vorjahr gar nichts mehr.
    Ich prüfe so etwas lieber dreimal, bevor ich riskiere, mich und andere mit unnötiger Doku unglücklich zu machen.

    Aber wenn ihr SW-Hersteller da nachweislich genullt hat: machen sie ihm Dampf!

    gut Holz & viele Grüße
    Lag

  • Hallo Lag,

    leider ist das mit dem Fall für den Justiziar nicht so einfach, denn für die meisten Fehler werden die Schnittstellen KIS/QS-Software verantwortlich gemacht.
    Hierbei wird man schneller zum Spielball als einem lieb ist...

    Auch die §21-Daten habe ich natürlich geprüft. Die EIN- und AUUSCHLUSSidagnosen sind bei dem PNEU-Bogen ja bekanntlich sehr überschaubar.

    Kommende Woche werden aber wieder \"Patches\" eingespielt, nur heissen diese bei unserem SW-Anbieter Updates, welche regelmäßig über das gesamte Jahr herausgegeben werden...!

    Viele Grüße & allen ein schönes Wochenende!
    Atax

  • Hallo Forum,
    heute wurde zum Thema \'Pneumoniebögen\' veröffentlicht:
    \"Leistungsbereich \'\"Ambulant erworbene Pneumonie\"\'

    Für den im Jahr 2005 eingeführten neuen Leistungsbereich \"Ambulant erworbene Pneumonie\" werden Sanktionen im Einführungsjahr ausgesetzt. Dieser Leistungsbereich ist dennoch dokumentationspflichtig. Zur Berechnung der Dokumentationsrate wird jedoch im Jahr 2005 der Leistungsbereich \"Ambulant erworbene Pneumonie\" nicht einbezogen. Die Anlage 2 der Vereinbarung gemäß § 137 SGB V i.V.m. § 135 a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser wird entsprechend modifiziert.\"
    siehe hier GeQiK

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo Herr Schmidt

    Danke Ihnen - Das ist doch mal eine gute Nachricht zum Wochenende.
    Das wird der Diskussion in diesem Jahr viel Schärfe nehmen.

    Atax:
    Das klingt weniger erfreulich, wird ja aber durch die letzte Nachricht entschärft. Tatsächlich kann man mit Schnittstellen ja jede beliebige Menge Ärger haben. Aber solange die Dinger nicht selbstgestrickt sind und ein Wartungsvertrag besteht, gibt es da ja meist Möglichkeiten, Nachpflege einzufordern.
    Aber ich kenne das mit den vielen Stühlen, zwischen denen man so sitzt.

    viele Grüße
    Lag