Bei der Beschäftigung mit dem allg. Teil der deutschen Kodierrichtlinien ist eine Frage aufgetaucht:
Ist der in der "Protokollnotiz Hauptdiagnose" (s.Anlage)
der beschriebene Hauptdiagnosenwechsel nur als Beispiel für ein
potentielles Problem mit der neuen Definition der Hptdiag. dargestellt
oder soll er tatsächlich so vollzogen werden?
Wer weiß das?
> Anlage 2 zur Protokollnotiz zum Spitzengespräch am 06.02.2001 in Köln
"Beispiele für Fallkonstellationen: - Während eines stationären
Aufenthaltes (mit Behandlung der Erkrankung die zur Aufnahme geführt
hat), wird eine weitere Krankheit diagnostiziert, die in keinem
ursächlichen Zusammenhang mit der Erkrankung steht, die die Aufnahme
verursacht hat. - Diese wird in der gleichen Klinik ebenfalls
behandelt und führt zu einem höheren Ressourcenverbrauch als die
Erkrankung, die die Aufnahme veranlaßt hat.
Beispiel 1)
Patient kommt mit einer gesicherten Diagnose zu einem Elektiveingriff
Aufnahmegrund:
Chronische Tonsillitis OP: Tonsillektomie Zufallsbefund. Darmkrebs
OP:operative Teilentfernung des Darmes
Entlassungsdiagnose: Chronische Tonsillitis Darmkrebs
Hauptdiagnose Deutschland Darmkrebs RessourcenbedingterWechsel
Hauptdiagnose Australien Chronische Tonsillitis
Umstände d. Aufnahme bestimmen Beispiel
2) Patient kommt mit einer gesicherten Diagnose zur konservativen Behandlung
Aufnahmegrund: entgleister Diabetes mellitus Hypertonus
Maßnahme: Einstellung Diabetes mellitus Zufallsbefund. Darmkrebs
OP: operativeTeilentfernung des Darmes
Entlassungsdiagnose: Diabetes mellitus Hypertonie Darmkrebs
Hauptdiagnose Deutschland Darmkrebs Ressourcenbedingter Wechsel
Hauptdiagnose Australien Diabetes mellitus Umstände d. Aufnahme bestimmen"