• Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo Herr Sommerhäuser,
    mich interessiert es dann doch noch, ob Sie das Beispiel nun als "richtig" anerkennen.
    Gruß
    D. D. Selter


    Hallo Herr Selter,
    Ja, selbstverständlich, entschuldigen Sie bitte. Ich habe mir jetzt das Definitions Manual besorgt. Es ist bezgl. Ihres Beispiels wohl eindeutig.

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    in den allgemeinen Kodierrichtlinien wird gefordert, dass in Fällen, von denen in den vorangegangenen Beiträgen die Rede ist, also Fälle mit je nach Definition differierenden Hauptdiagnosen, beide Hauptdiagnosen paralell zu kodieren seien. Ich kenne persönlich keine EDV, die hierzu zur Zeit in der Lage ist. Was tun?
    Grüße


    --
    Dr. S. Siefert
    Kinderkrankenhaus
    Wilhelmstift, Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • [quote]
    Original von PatKlein:
    Wegen eines Fallsplittes während eines stationären Aufenthaltes würde ich übrigens mmer gleich die Kasse bzw. den MDK anrufen. In der Regel läßt sich sehr gut mit ihnen verhandeln, wenn es um Einzelfälle geht.

    Hierzu eine Frage: Hat der MDK in einem solchen Fall die Möglichkeit, für einen stationären Aufenthalt zwei DRG`s zuzulassen oder wird eine Scheinentlassung und -wiederaufnahme generiert?

    Zu der etwas spitz geratenen Bemerkung über die Internisten: Wünschen wir uns wirklich Klinikärzte, die sich auf ein Symptom oder eine Krankheit stürzen, weder rechts noch links schauen und dabei eventuell wesentlich wichtigere Dinge übersehen? Und, so ist es nun mal seit über 2000 Jahren: Denn wer suchet, der wird finden...
    Nichts für ungut, aber es zeigt sich hier der Interessenskonflikt zwischen Kodierer und Heiler.
    Liebe Grüße

    --
    Dr. S. Siefert
    Kinderkrankenhaus
    Wilhelmstift, Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Es wurde schon viel geantwortet, daher der Versuch eines kurzen Beitrages:
    1. Natürlich wird es zu Fallsplittings kommen. Die angeführten Konstellationen (beliebig zu ergänzen z.B. um chologene Pankreatitis + Cholecystektomie u.ä.) erzwingen dies geradezu wegen sogen. Mehrleistungskomplexe.
    2. Vorsicht vor manuellen Zuordnungen nach dem Australian Manual ! Die Leistungsnummern sind teilweise erheblich divergierend und nicht händisch zu übertragen.
    3. Vorsicht auch vor allzu rigorosen Zuordnungen mithilfe "deutscher" Grouper. Die Mapping-Tabellen sind teilweise himmelschreiend falsch. Ich konnte z.B. im DKTIG-Projekt (Fa. IMC) Fälle mit Operationen an der Wirbelsäule finden, die trotz korrektem OPS301-Code in der medizinischen Partition gelandet sind.
    Daher die Empfehlung: alles korrekt nach deutschen Gegebenheiten dokumentieren (dazu gehört AUCH die deutsche Definition der Hauptdiagnose) und dann über die Form der Leistungserbringung nachdenken.
    Anmerkung zu Don Hindle: Nach seiner Aussage (2. "Deutsche" "Casemix" Konferenz in Hamburg- Anführungszeichen ironisierend gesetzt:P ) wird in Australien genau über die deutsche Form der Hauptdiagnose nachgedacht, hoffentlich rechtzeitig genug für deutsche Formalisten.
    Uff
    guredd
    --
    Möge die Macht mit Dir sein ;))

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dr. Siefert,

    Zitat


    Original von siefert:
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ...also Fälle mit je nach Definition differierenden Hauptdiagnosen, beide Hauptdiagnosen paralell zu kodieren seien. Ich kenne persönlich keine EDV, die hierzu zur Zeit in der Lage ist...


    Mit einigen kleinen Vereinbarungen in der Ärzteschaft ist dies abhängig vom KIS ggf. zu schaffen. Die BOKIS-Prosight®-Programmierer von Laufenberg haben vermutlich das ansonsten völlig überflüssige Kennzeichen BH (Behandlungs-Hauptdiagnose) versehentlich genau zum Missbrauch als zukünftige DRG-Hauptdiagnose vorgesehen...BTW: Ich bin mit diesem KIS äußerst unzufrieden, obwohl der Support bei uns ok ist und sie durchweg sehr freundliche, kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter haben. Das Programm selbst ist eine Zumutung. Meine persönliche Meinung.

    Mit freundlichem Gruß
    B. Sommerhäuser :shock2:

  • Zum Thema MDK: Wir sollten uns doch nicht dazu verleiten lassen, den MDK als primären Ansprechpartner bzw. Verhandlungspartner im Vorfeld zu akzeptieren. Vertragspartner bleibt die Kasse, lediglich hier wäre eine Kostenübernahme im Vorfeld zu besprechen. Dies sollte nicht nur jetzt sondern auch unter DRG-Bedingungen gelten.
    J. Schikowski
    joris.schikowski@kh-badsalzungen.de
    :)) :D

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo!
    Ich hab mal bei der DKG angefragt, wie dort das beschriebene Problem bewertet wird und folgende Antwort erhalten:
    Die Definition der Hauptdiagnose wurde von der gemeinsamen Selbstverwaltung sehr kontrovers diskutiert. Die Spitzenverbände der GKV und die DKG haben sich bei den allg. Kodierrichtlinien auf
    die australische Definition der Hauptdiagnose verständigt, da das gesamte deutsche System auf der australischen Diagnose-Klassifikations-Logik aufbaut.Bedenken, die insbesondere die DKG geäußert hat, wurden in der erwähnten Protokollnotiz vereinbart.
    Hier stehen auch Beispiele, bei denen die australische
    Definition (=kein Hauptdiagnosewechsel)zu Problemen führen kann.
    Die Vertragspartner, DKG und GKV, gehen zwar derzeit von der austr.
    Definition aus, prüfen aber weiter, wie groß der Anteil der "problematischen Fälle" bei Anwendung der austrl. Definition
    tatsächlich ist. Wenn darüber Erkenntnisse vorliegen, wird es zu einer zusätzlichen Vereinbarung, etwa im Rahmen der Abrechnungs-bestimmungen kommen. Die DKG ist sich im Klaren, dass es für die "Problemfälle" zusätzliche Vergütungen geben muss, wen sich zeigt, dass eine zu starke Benbachteiligung der Kliniken erfolgt. Allerdings muss dies nicht zwingend über einen Haupdiagnosewechsel (wie bisher) erfolgen.
    Folgende Ausgleichsmöglichkeiten sind bei den
    "Problemfällen/Zweiterkrankung" denkbar:
    1. Zusatzvergütung durch intensivmed. Behandlung
    2. Nebendiagnose führt zu Höhergruppierung
    3. Nebendiagnose führt zu Überschreitung der Grenzverweildauer
    4. Nebendiagnose führt zu "Fehler-DRG". Z.B. wenn chirurg. Behandlung der Zweitwerkrankung neben konserv. Beh. der Haupterkrankung erfolgt.
    Das beschriebene Problem wird mit der Auswertung der Erst-Kalkulation der Falldaten beurteilt werden können. Diese erfolgt in 2002 aufgrund einer repräsentativen Stichprobe in deutschen Krankenhäusern (ca. 60). Dies ist Vereinarungsstand des Krankenhausentgeltausschuss (KEA),der sich aus DKG und GKV zusammensetzt.Sofern Erkenntnisse gewonnen werden, dass es zu inadäquaten Erlösen bezogen auf die erbrachten Leistungen kommt, haben sich die Vertragspartner verpflichtet, angemessene Regelungen zu finden, die eine leistungsgerechte Vergütung gewährleisten.

    MfG
    Thomas Menzel

  • Guten Morgen!

    Mein erster Beitrag in diesem Forum, gestatten Sie mir jedoch zunächst eine Frage:
    -Was bedeutet die Anrede "NG", die häufig hier im Board zu lesen ist?


    Ich habe die Diskussion um die Hauptdiagnose sehr interessiert verfolgt. Mir geht es so, daß mir die Definition bei jedem Lesen der DKR unklarer wird. Insbesondere der Begriff "Veranlassung" ist sehr interpretationswürdig und -fähig. Ist er nun zu verstehen als "Grund für die Aufnahme" oder als "den stationären Verlauf entscheidend beeinflußt"? Ich denke in dieser unscharfen Formulierung spiegeln sich die "kontroversen Diskussionen" der Spitzenverbände wider, von denen in der zitierten Antwort der DKG auf die Anfrage von Herrn Menzel die Rede ist.
    Auch aus einem anderen Satz der DKR (zur Hauptdiagnose) geht diese Kontroverse - für mich - hervor:
    "[1]Wenn zwei oder mehrere Diagnosen [...] gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und

    [2]ICD-Verzeichnis und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden,

    [3]welche Diagnose am besten der Hauptdiagnosen-Definition entspricht."

    Und:
    ..."Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Ich dem ersten zitierten Satz - durch mich in drei Abschnitte geteilt ([1-3]) - steckt für mich ein Paradoxum, nämlich in Abschnitt [1] und [3]. Wie gesagt: in meinen Augen ist dies Ausdruck der Kontroverse bei der im Ringen um die Definition solche - für den Anwender wenig brauchbaren - unscharfen und paradoxen Formulieren herausgekommen sind.

    Noch zwei Fragen zum Thema:

    Ist ein HD-Wechsel bei ursächlich mit einander zusammen hängenden Diagnosen "offiziel" erlaubt?

    Wo sind die von verschiedenen Teilnehmern zitierten Notizen zu den Kodierregeln einsehbar/ downloadbar?

    Vielen Dank und viele Grüße an Alle aus Soest
    Riklu

    Riklu
    Hünfeld, Rhön
    Helios-St.Elisabeth-Klinik

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Riklu:
    Guten Morgen!

    Mein erster Beitrag in diesem Forum, gestatten Sie mir jedoch zunächst eine Frage:
    -Was bedeutet die Anrede "NG", die häufig hier im Board zu lesen ist?

    Hallo Herr / Frau Riklu
    Die Anrede NG bedeutet soviel wie Newsgroup, obwohl es sich hier um ein Diskussionsboard handelt, so dass diese Anrede eigentlich nicht korrekt ist. Eine echte Newsgroup ist z.B. die dimdi.news.icd10 des DIMDI.

    Zitat


    ...
    Wo sind die von verschiedenen Teilnehmern zitierten Notizen zu den Kodierregeln einsehbar/ downloadbar?
    ...

    Einen entsprechenden Link finden Sie hier im Download-Bereich. Oder geben Sie folgende URL ohne die eckigen Klammern in die Adresszeile Ihres Browsers ein. Der Download startet dann automatisch.
    [http://www.dkgev.de/pub/newzip/pro…01_20042001.zip]

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Newsgroup (NG), hallo Herr Riklu,

    zur Definition der HD. Was mit dem Hauptresourcenverbrauch der herkömmlichen deutschen HD-Definition gemeint ist, ist den meisten Betriebswirten wohl klar, auch wenn diese Definition von den Medizinern nicht unbedingt immer zugrundegelegt wird. Der Hauptresourcenverbrauch kann ja nur im Nachhinein bekannt werden, also retrospektiv.

    Anders ist es mit der neuen HD-Definition. Sie entspricht m. E. weniger dem betriebswirtschaftlichen Ansatz, sondern dem medizinisch-ärztlichen. Obwohl hier noch eine Korrektur bei Entlassung möglich ist ("nach Analyse"), ist hier doch die HD gemeint, die für die Aufnahme des Patienten maßgeblich war, es ist also eher ein prospektiver Ansatz.

    Daraus ergibt sich, dass das primär vorliegende Problem des Patienten entscheidend ist.

    Ich kann den Streit auch nicht entscheiden, aber mir ist die neue Variante deswegen sympathischer, weil sie nicht das Geld, sondern die Aufnahmesituation, in der Arzt und Patient stehen, besser widerspiegelt und auch den Verlauf. Natürlich, wenn sich bei einem Patienten die Situation komplett ändert, wird es Probleme geben. Aber das AR-DRG-System erlaubt doch die Berücksichtigung von Komplikationen auch in der Vergütung. Es ist aber nicht im Sinne der Erfinder, eine auftretende Komplikation zur Hauptdiagnose zu machen (und damit die DRG zu wechseln, womit ein Hüft-TEP-Patient mit komplizierendem Herzinfarkt plötzlich eine Herz-DRG erhält), sondern die Komplikation erhöht als ND den Schweregrad (Hüft-TEP mit Komplikationen). Dort, wo statistisch gesehen Komplikationen relativ häufig sind, gibt es diesen Split (Schweregrad steuert Erlöshöhe), dort, wo dieses selten ist, oder Komplikationen sich kaum finanziell auswirken, gibt es keinen Split (Z-DRGs).

    Es gibt natürlich trotzdem (gerade bei Z-DRGs) immer die Möglichkeit, ein Gegenbeispiel zu konstruieren, insbesondere betriebswirtschaftlich. Medizinisch gesehen sieht die Sache aber so aus:

    Leistenbruch-OP ist eine Z-DRG. Hier sollten keine Komplikationen auftreten, hier muß die präoperative Diagnostik stimmen, hier muss die Indikation stimmen. Die mitlesenden Ärzte werden diese Aussage hoffentlich besser verstehen als die Betriebswirte. Wenn ich im Nachhinein immer die Möglichkeit erhalte, alles vergütet zu bekommen, was schief läuft, den Leistenbruch-Patienten mit Komplikationen möglicherweise dann sogar in einer internistischen DRG "verstecken" kann, leidet hierunter die medizinische Qualität.

    Wenn also der Grund der Aufnahme die DRG-Eingruppierung entscheidet, habe ich m. E. eine größere Chance, patientenzentriert ärztlich zu handeln, auch und gerade weil ich weiß, daß hier nur ein begrenzter Erlös zu erwirtschaften ist (s. Leistenbruch-OP), als wenn ich sozusagen draufloswirtschaften kann, jede medizinische Komplikation in Kauf nehmen kann, dem Patienten noch Dinge behandle, wegen denen er gar nicht gekommen ist, und dann zum Schluß eine DRG heraussuche, die meinen Resourcenaufwand am besten abdeckt (aber nicht unbedingt die optimale Lösung für das Problem des Patienten darstellt).

    Ich weiß, dass diese Argumentation durchaus subjektiv ist und möchte auch niemandem unterstellen, dass er zuerst auf`s Geld und dann auf den Patienten sieht...

    ...wie gesagt, das Thema ist kontrovers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]