Hallo Forum,
in diesem JAhr wird es nun möglicherweise ernst mit dem Abzug des Erlösanteils für das ambulante Potenzial aus dem Erlösbudget 2005. Zur Ermittlung des \"Ausgangswerts des Vorjahres\" gibt es im Formular B2 der AEB u.a. die Zeile \"Leistungsverlagerungen\". Hierin stecken erhebliche Erlösabzugsrisiken für die Krankenhäuser.
Es wird in jedem Krankenhaus noch (viele) Fälle geben, die ggf. auch ambulant statt stationär behandelt werden könnten und sollten. Dennoch gehen die Ansichten der Sozialleistungsträger und der Krankenhausträger sicherlich deutlich auseinander, was
a) die Anzahl der Fälle und
b) die Bewertung dieser Fälle betrifft.
Beides sollte jedes Krankenhaus möglichst genau kennen. Gibt es aus bisherigen Verhandlungen für 2005 Erfahrungen, wie die Kassen die o.g. Fälle bewerten? So schreiben Roeder et. al. im Sonderthema \"Fallmengenplanung 2005\" in der Zeitschrift \"das krankenhaus\", 4/2005, S. 297ff:
\"Grundlage ist der variable Anteil der Kosten für die ausgegliederten Leistungen, wobie die MEthodik gesetzlich nicht im Detail vorgegeben ist. Hilfsweise kann eine Orientierung an den zu erwartenden ERlösen für die ambulante Erbrinung dieser Leistungen erfolgen.\" (a.a.O., S. 303)
Wie sieht die Praxis aus?
Grüße ins Forum
Haarbeck