• Welche Dateien müssen nach §21 eigentlich geliefert werden?

    - Info
    - Krankenhaus
    - Ausbildung
    - Abrechnung
    - Fall
    - FAB
    - ICD
    - OPS
    - Gesamtentgelt
    - Entgelt-DRG
    - Entgelt-Zuschlag
    - Entgelt-Abschlag
    - Entgelt-Zusatzentgelt
    - Entgelt-Interim
    - Entgelt-NUB
    - Kostenmodul
    - Kosten

    Besten Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Herr Thomson,

    nach meiner Kenntnis sind es die folgenden (max. 11 Dateien):
    - Info
    - Krankenhaus
    - Ausbildung
    - Abrechnung
    - Fall
    - FAB
    - ICD
    - OPS
    - Entgelte
    - Kostenmodul
    - Kosten

    Verbindliche Hinweise können Sie z.B: entnehmen aus:

    Fehlerverfahren und Merkblatt für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2004 (InEK)

    Gruß
    B. Sommerhäuser


  • Liebes Forum,

    darf ich hier mal einhaken, weil es mich schon lange interessiert. (Habe deswegen vor einigen Monaten schon einmal ans InEK gemailt und wurde auf die Vereinbarung der Selbstverwaltung verwiesen).

    Was alles wird in der Datei Entgelte.csv übermittelt?

    Ich kenne sehr wohl die von Herrn Sommerhäuser genannten Grundlagen, insbesondere die -> P21-Datensatzbeschreibung vom 17.12.2004. Aber was genau steht bei dem jeweiligen KIS drin?

    Wir haben die Entgeltarten 70 und folgende bis 76 einschließlich und die Pseudoentgeltart \"00000000\" enthalten. Gerade bei den 76ern gibt es auch außerhalb der FPV 2005 \'zig landesspezifische Zusatzentgelte. Müssen die eigentlich übermittelt werden?

    Mich interessiert das deswegen, weil ich mir vorstellen kann, dass hier einiges an Geld neben dem DRG-System vorbei vereinbart wird.

    Bitte nur mal unter -> http://www.team301.de die langen Listen der Entgeltarten ansehen. Je nach Bundesland gibt es da ganz unterschiedliche ZEs. Ein Grund für unterschiedliche Landesbasisfallwerte?

    Wer weiß mehr?

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,

    das InEK hat heute News zur Datenlieferung zur Verfügung gestellt.

    Zitat

    Fehlerverfahren für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 sowie „redaktionelle Arbeitsfassung“ der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG

    Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 sowie die \"redaktionelle Arbeitsfassung\" der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG im Bereich Datenstelle. Dort finden Sie auch weitere Dokumente und Informationen über die aktuelle Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005.

    MfG