Liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem helfen:
Ich bin Juristin und vertrete mehrere Krankenhäuser, die im Jahre 2003 schon auf DRG umgestellt hatten und in diesem Zuge auch eine neue EDV bekommen haben.
Als die Krankenhäuser mit den Daten von 2003 ihre Budgets mit den Kassen verhandelt haben, lagen den Verhandlungen Zahlen zugrunde, welche von einem § 21 - Statistikprogramm aufbereitet worden waren. Was zunächst nicht auffiel, war, dass sich das Programm nicht nur die Daten gemäß § 21 KEntG gezogen hat, sondern auch Fälle, die nach der Bundespflegesatzverordnung abgerechnet worden sind. ( Dies war passiert, wenn ein Patient aus der Neurologie in die Psychiatrie oder umgekehrt intern verlegt wurde. )
Statt zwei verschiedene Fälle anzunehmen, hat das § 21-Programm die gesamte Verweildauer in der Neurologie und der Psychiatrie zusammengezogen, so dass der Eindruck entstand, es handele sich um einen Langlieger. Dementsprechend hoch war der CMI, dementsprechend niedrig der verhandelte Basisfallwert.
Im Laufe des Jahres 2004 fiel auf, dass die Klinik immer höhere Mindereinnahmen hatte. Der Programmfehler ist nämlich inzwischen durch die Softwarefirma behoben worden, und die Klinik stellte fest, dass der Basisfallwert viel zu niedrig war, um kostendeckend zu arbeiten. Gleichzeitig stellt man fest, dass der CMI längst nicht so hoch war wie angenommen, weil die Pseudo-Langliegerfälle entfielen.
Hat irgend jemand hier von den Controllern in 2003 ein ähnliches Problem mit dem 21-er - Programm gehabt und kann berichten, wie damit umgegangen wurde?
Vielen Dank
Attorney