Leitlinien zur Aufnahme von Begleitpersonen

  • Hallo Forum,

    nur kurz zur Info:

    Die Uni Münster (also Prof. Roeder et al.) hat am 6.4.2005 eine \"Leitlinie zur Aufnahme von Begleitpersonen bei Kindern aus medizinischer Notwendigkeit\" verfasst und nutzt sie angeblich bereits. Inwieweit die Leitinien mit etwaigen Kostenträgern abgestimmt sind und von diesen akzeptiert werden, ist mir nicht bekannt. Das Dokument liegt mir nur als Kopie vor und ist mit einem copyright versehen. Vielleicht hat irgendjemand im Forum ausreichend gute Kontakte bzw. Argumente, um die Kollegen in Münster davon zu überzeugen, das Papier hier zur Verfügung zu stellen.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

  • Hallo Herr Bürgstein,

    zumindest für die Krankenhäuser des KHZV (dazu gehören Sie doch auch ?) hat Herr Prof. Roeder die Leitlinie zur \"weiteren Verwendung\" freigegeben, vgl. Rundschreiben 31/2005 vom 22.04.05.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    anbei die gemeinsame Erklärung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) und der Techniker Krankenkasse (TK) zur Mitaufnahme von Begleitpersonen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo an alle,

    dazu habe ich noch ein Papier der bekannten SEG4, datiert von 2005,
    was bei uns jetzt zunehmend vom MDK verwendet wird.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo an alle,

    nachdem ich nun intensiv gesucht habe und nichts gefunden habe möchte ich meine derzeitige Problematik zum Thema Begleitperson hier kurz schildern.

    Zum Fall: Patientin ledig wird mit Vd auf Herzinfarkt notfallmäßig aufgenommen und stat. behandelt. Patientin hat einen Sohn mit Trisomie 21 die Mutter ist die Bezugsperson. Da der Sohn nicht alleine im Haushalt leben kann und auf die Mutter fixiert ist wird mit im Zimmer der Mutter als Begleitperson aufgenommen. Die Begleitperson ist 21 Jahre alt.

    Die KK lehnt die Bezahlung der 45€ ab, da es sich nicht um eine med. notwendige Begleitperson handelt.
    Ich sehe natürlich anders, die Gefahr das die Patientin daus KH auf Revers verlässt und somit den Behandlungserfolg gefährdet ist doch auch ein med. Grund, mal ganz von den menschlichen Gesichtspunkten abgesehen.

    Wie sehen das die Forumsteilnehmer?

    MfG

    M.Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo Hr. Preißer

    sorry, eine medizinische Notwendigkeit wie es der § 2 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG fordert, kann ich dem geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen.

    Ich würde die KK nochmals detailiert mit dem Sachverhalt konfrontieren um eine \"Kulanzentscheidung zw. besonderer Umstände\" herbeizuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Guten Tag Herr Preißer,

    auch ich würde versuchen, die Kasse mit der Problematik vertraut zu machen. (ggfs. über den MDK wegen Datenschmutz; je nachdem, wieviele Infos Sie preisgeben möchten)
    In wie weit Sie eine medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme über den Behandlungserfolg \"stricken\" können, bleibt dahin gestellt.
    Allerdings sind wir Leistungserbringer ja auch zur wirtschaftlichen Aufgabenbewältigung berufen und eine andere Lösung hätte mit Sicherheit Mehrkosten verursacht!

    so long-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Meinungen. An den Vergleich zwischen kurzfristiger Pflegeunterbringung und den 45€ im KH hatte ich auch gedacht und werde es auch versuchen. Aber viel Erfolg verspreche ich mir nicht. Die Antwort könnte vom Inhalt her lauten das egal ist, wegen den unterschiedlichen \"Töpfen\" aus denen das Geld kommt.

    MfG

    M.Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Meinungen. An den Vergleich zwischen kurzfristiger Pflegeunterbringung und den 45€ im KH hatte ich auch gedacht und werde es auch versuchen. Aber viel Erfolg verspreche ich mir nicht. Die Antwort könnte vom Inhalt her lauten das egal ist, wegen den unterschiedlichen \"Töpfen\" aus denen das Geld kommt.

    MfG

    M.Preißer

    Martin Preißer

  • Guten Morgen Forum,

    gibt es ggü. der letzten Diskussion 2008 Änderungen in dieser Frage?

    Ein weiteres Problem besteht zudem, wenn die "medizinisch eigentlich gesunde" Begleitperson Leistungen außer Verpflegung und Übernachtung benötigt, etwa bei Pflegebedürftigkeit: aus haftungsrechtlicher Sicht darf bei Personen mit Status "Begleitperson" theoretisch ja kein Handgriff getan werden.

    Was also tun - besonders bei Notfallaufnahmen abends bzw. am Wochenende?????

    Vorab schon einmal Danke für alle Antworten.

    Gruß,
    fimuc