Gemeinsame Strategien gegen Inflation von Rechnungsnachfragen durch KK

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Maehrmann:
    unmittelbare Besuche des MDK im Krankenhaus zur Klärung strittiger Fälle sind eine wirklich gute Sache. Hier in Westfalen - Lippe besteht insoweit, wie Herr Blaschke schon ausgeführt hat, keine Chance.


    Guten Abend Herr Maehrmann,

    besteht hier eine Verletzung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    da bin ich ja froh ..hier in Brandenburg sind MDK-Begehungen auch usus.

    Aber ist der MDK nicht zur Begehung verpflichtet, bin geschockt das es woanderst nicht so ist. Auf welcher Grundlage macht den der MDK seine \'Gutachten\' nur Arztbrief?

    Oder haben Sie inzwischen Kopierkräfte eingestellt und sich einen modernen Farbkopierer besorgt um dem unmögliche Ansinnen die ganze Akte zu kopieren nachzukommen? (ist es eigentlich erlaubt die Orginalakte an den MDK zu verschicken...mit dem Hinweis jetzt seit ihr verantwortlioch das alles vollständigund zeitnah zurückkommt?)

    Denke, die Begehung ist, ja ausdrücklich im Gesetzt geregelt und ist sozusagen der Goldstandard der Begutachtung. Und alle andern Begutachtung sind eigentlich keine wirklichen.

    Also da ist in manchen Bundesländern der \'Schlendrian\' (politisch sicher gewollt von den Kassen) beim MDK eingezogen bzw. mehr Gutachten pro Zeit, was nicht in Ihrem Interesse sein kann.

    Da sollten Sie zusammen mit anderen Kollegen unbedingt gemeinsam dagegen vorgehen!

    Wir wehren uns schon gegen die Kopie der gesamten Akte, sowas ist mit dem Erforderlichkeitsgrundsatz nicht vereinbar...also forden Sie demnächst den MDK auf bei einer Gesamten Akteanforderung, die konkrete Erforderlichkeit von jedem Einzeldetail festzulegen und ergo er soll begründen warum er was genau braucht, dazu haben wir ein Standardschreiben unseres Justiziars, schließlich ist das ja nicht ganz ungefährlich, wir sind ja verpflichtet der erforderlichen Unterlagen dem MDK zur Verfügung zu stellen, aber dafür gibts ja Juristen.

    Wenn Sie das mit vielen Krankenhäusern gleichzeitig machen sollte Sie auch ihren MDK zu Begehungen bewegen können. Koordinieren könnte ja der Krankenhaus-Landesverand.

    Auch deshalbwirklich wichtig, weil die Fallgespräche mit den MDK-Ärzten enorm hilfreich sind künftig Kürzungen zu vermeiden.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von Rembs:

    besteht hier eine Verletzung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?

    Gruß

    E Rembs


    Hallo Herr Rembs,

    ich fürchte, eine Verletzung des Gleichhheitssatzes kann man in der Vorgehensweise des MDK nicht sehen.

    Leider sind die MDKs regional organisiert, und innerhalb der einzelnen Regionen wird man keine Ungleichbehandlungen von Krankenhäusern durch den MDK feststellen können. Daneben wäre es auch erforderlich dem MDK willkürliches Verhalten nachzuweisen, was kaum gelingen dürfte.

    Außerdem - zwischen MDK und Krankenhaus bestehen gar keine Rechtsbeziehungen, der MDK wird nur als Gutachter im Auftrag der KKn tätig, trifft selbst keine Entscheidungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    Auf welcher Grundlage macht den der MDK seine \'Gutachten\' nur Arztbrief?

    Hallo Herr Lueckert,

    genau so wird es gehandhabt. Ob diese Vorgehensweise seriös ist darf sicher bezweifelt werden. Das Ergebnis ist auf jeden Fall eine frustrierende Zahl von Zusatzbegründungen, Widersprüchen und Zweitbegutachtungen. Zu allem Überfluss besteht in NW laut KÜV auch noch ein Recht des MDK die Krankenakte als Kopie zu erhalten.

    Nur - das Original sollte auf keinen Fall herausgegeben werden - das Risiko des Verlustes und der Beweisfälligkeit im Streitfall ist einfach zu hoch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Hallo Forum, hallo Herr Maehrmann,


    würde gerne noch einmal Ihre Rechtskenntnis anfragen.
    Wie wehren gegen Anfragen privater KK, die immer wieder die gleichen Inhalte abfragen, jedesmal unbegründet?
    Schreiben \"substantiierter Einwand erforderlich\" war ebenso nutzlos wie mehrere Telefonate mit den Bearbeitern. Man besteht auf das \"Recht zu prüfen :i_baeh: \"

    Haben SIe da eine Empfehlung?

    Gruß

    merguet

  • Guten morgen Forum, guten morgen Herr Merguet.

    Auch wenn ich nicht angesprochen war :d_zwinker: .

    Das Problem mit den privaten Krankenbversicherungen ist ganz einfach:

    Der Versicherte unterschreibt mit seinem Versicherungsvertrag auch eine pauschale Schweigepflichtentbindung, inwieweit diese anzuerkennen ist sei mal dahingestellt.
    Wenn die KV einen EB anfordert und das KH eine Fallbezogene Schweigepflichtentbindung beim Patienten anfordert, bleibt diesem nichts anderes übrig als sie zu unterschreiben.
    Keine Unterschrift = keine Herausgabe des EB = keine Kostenerstattung = Mahnung an Patienten -> ??Gerichtsvollzieher??

    Also wird der Patient die Schweigepflichtentbindung unterschreiben, und dann ist das KH zur Herausgabe verpflichtet, denn jeder Patient hat das Recht auf seine Behandlungsunterlagen einzusehen und, gegen Kostenerstattung, Kopien davon zu erhalten.

    Allerdings ist man auch nicht ganz wehrlos, wenn man z.B. gerne mal einen Blick in das erstellte Gutachten werfen will.

    Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil IV ZR 418/02 vom 11.06.2003 entschieden, dass ein privater Krankenversicher auch solche Gutachten bekanntzugeben hat, denen keine körperliche Untersuchung des Versicherten zugrunde liegt.

    KHs können also über den Patienten an das Gutachten eines Beratungsarztes einer PKV kommen.

    Bis dann und viel Erfolg.
    papiertiger

    :kong:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    was meinen Sie mit KÜV, vieleicht Kostenübernahmevertrag?..

    Wenn das von ihren Landeskrankenhausgesellschaft mitgetragen wurde, dann sitzen da die falschen Leute oder der Vertrag ist eine Altlast.

    Da haben Sie sicher extra jemand einstellen müssen, wenn ich das Format, die Vielefarbigkeit und den Umfang von unseren Akten sehe, dann kann ich ihnen nur herzlichst Beileid wünschen.

    Am besten Ihre Geschäftsführung macht sich für die Kündigung dieses Vertrages stark und andere Häuser tun das auch.

    Die Landeskrankenhausgesellschaften haben im DRG-System eine mächtige Schlüsselstellung, die vorher nicht in der Form da war. Jetzt sind halt die mit einem schlechten Verband oder einem ehemalig schlechten (Altlasten, in Berlin gibts den unsäglichen Kurzbericht direkt an die Kassen, auch so ein Bock den der Verband in den 90zigern geschossen hat...und das Ding ist quasi unkündbar)deutlich benachteiligt. Da müssen Top-Leute sitzen (in Brandenburg sind wir übrigens sehr zufrieden mit unserem Verband).

    Und das wäre alles hinfällig wenn wir endlich von der Einzelabrechnung weg kämen...das würde den Verwaltungsaufwand auf Kassen und Krankenhausseite stark reduzieren...wie gesagt, den Krankenhäusern wird abverlangt ihre Fälle prospektiv genau zu planen und die einfache Verrechnung wieviel Anteil jede Kasse am Budget monatlich überweist soll da unmöglich sein?

    Nochmal warum bekommt nicht jedes Haus pro Monat seinen Anteil von jeder Kasse überwiesen und in der Budgetverhandlung wird dann abgeglichen?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von papiertiger:
    Also wird der Patient die Schweigepflichtentbindung unterschreiben, und dann ist das KH zur Herausgabe verpflichtet, denn jeder Patient hat das Recht auf seine Behandlungsunterlagen einzusehen und, gegen Kostenerstattung, Kopien davon zu erhalten.

    papiertiger

    :kong:


    Hallo Papiertiger,

    Dies ist ja gar kein Problem. Von mir aus können die privaten Kassen Unterlagen haben. Wir haben aber im Gegensatz zu den privaten bei den gesetzlichen mehrere Möglichkeiten, letzlich auch über Gespräche mit dem MDK, offensichtlich unsinnige Nachfragen zu vermeiden.

    Bei den PKV bestehht diese Möglichkeit eben nicht. Meine konkrete Frage bezieht sich auf die ständige Forderung nach Einsicht in die Beatmungsprotokolle.

    Die zu beschaffen, die relevanten Aspekte zu kennzeichnen und zu kopieren ist mit einer Kopierkostenpauschale keineswegs kostendeckend zu machen. In jedem überprüften Fall hatte sich bisher ergeben, daß die Beatmung korrekt verschlüsselt war, eher noch Beatmungsepisoden nachzutragen gewesen wären. Trotzdem verlangt man immer wieder auf´s Neue die Beatmungsprotokolle.

    Im Fall der GKV-Patienten kann man den Unsinn in der Regel mit einem Schreiben, man möge sich auf substantiierte Einwände beschränken oder mit einer GEsprächsrunde (Aug´ ind Aug´) mit den Ansprechpartnern einigen.

    Ich hatte auf Tipps gehofft, wie man das vielleicht bei den privaten auch erreichen könnte.... ?(

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    was meinen Sie mit KÜV, vieleicht Kostenübernahmevertrag?..

    Hallo Herr Lueckert,

    mit KÜV meine ich den Landesvertrag nach § 112 II Nr. 2 SGB V (Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung) - kurz Krankenhausbehandlungsüberprüfungsvertrag - eben KÜV.

    Ich finde den KÜV NW übrigens auch nicht wirklich toll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Zitat


    Original von merguet:
    Wie wehren gegen Anfragen privater KK, die immer wieder die gleichen Inhalte abfragen, jedesmal unbegründet?
    Schreiben \"substantiierter Einwand erforderlich\" war ebenso nutzlos wie mehrere Telefonate mit den Bearbeitern. Man besteht auf das \"Recht zu prüfen :i_baeh: \"

    Haben SIe da eine Empfehlung?

    Gruß

    merguet

    Hallo Herr Merguet,

    der Versuch mit Vertretern der PKV ins Gespräch zu kommen ist bisher auch bei uns gescheitert. Unsere Strategie zur Zeit:

    - die Vorlage einer aktuellen und fallbezogenen Schweigepflichtsentbindung verlangen (die pauschale aus dem Versicherungsvertrag halte ich für nicht ausreichend),
    - die Überlassung der Unterlagen von einer Erstattung der Kosten abhängig machen (Vorkasse)

    und

    - den Patienten vom Verlangen seiner Versicherung unterrichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Hallo zusammen,

    weiter oben kamen mal die Beatmungsstunden zur Sprache, ein Krhs hatte doch nicht bei 4 Tagen Aufenthalt 5 Tage beatmet...Da muß man doch nachfragen, meinten Sie!
    Warum?
    Ein Beispiel:
    Aufnahme 1.1. 1 Uhr morgens beatmet z.B. nach Reanimation
    am 5.1. 23 Uhr stirbt der Pat., immer noch beatmet.
    Macht 4 Tage Aufenthalt, 118 Std. Beatmung.
    kann also schon problemlos in eine Beatmungs-DRG fallen.

    Es ist verständlich, dass KKs versuchen müssen, die Beatmungsstunden zu drücken - dafür sind die Anreize einfach zu hoch ;)

    Meiner Ansicht nach gehören solche DRGs mit Sprüngen von 8000 EUR bei einer Stunde mehr (oder bei Kodierung einer Lagerungsbehandlung zusätzlich) abgeschafft und stattdessen eine lineare Abhängigkeit des Erlöses von der Beatmungsdauer eingeführt. Durch unterschiedliche Steilheit der Erlöskurven = verschiedene \"DRGs\" könnten die unterschiedlichen Schweregrade/Aufwandsstufen ja auch abgebildet werden - man hätte viel weniger Ärger, denn eine oder auch 10 Std. Beatmung mehr würden keine solchen Auswirkungen mehr haben.

    Irgendwie vermißt man langsam bei diesem System ein gewisses Augenmaß bei allen Beteiligten - die Krönung liegt hier eindeutig beim MDK mit dem \"geplanten Insektenangriff\".

    Eine ruhige Nacht noch

    P.Dietz