Guten Morgen Forum,
kurze Frage wir haben hier eine Patientin mit der Prozedur 5-513.j0 \"Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Einlegen oder Wechsel von Selbstexpandierenden Prothese: Eine Prothese\"
dies führt in das Zusatzentgelt ZE2005-21 \"Selbstexpandierende Prothesen an Ösophagus und Gallengängen.
Da es sich hier um ein KH-individuelles Entgelt handelt bin ich jetzt ein wenig überfragt, da Zusatzentgelte äußerst selten bei uns vorkommen.
Muss ich jetzt mit der Abrechnung des ZE2005-21 warten bis wir einen Entgeltbertag verhandelt haben? Oder gibt es ähnliche Regelungen wie bei den DRGs nach Anlage 3 (600€-Regel).
Das einzige was ich dazu gefunden habe, ist dass man, die in 2004 verhandelten Werte nehmen soll. Aber wir haben in 2004 keine Zusatzentgelte verhandelt.
Danke.
Gruß
S. Lindenau