Moin Forum.
Ich diskutiere mit dem MDK über einen Fall, bei dem eine Varizenblutung durch Umstechung in der Ambulanz gestillt wurde und die zugehörige Patientin danach wegen einer transfusionspflichtigen (Ery-Konzentrate) Blutungsanämie bis zum Folgetag stationär blieb.
Diagnosen:
D62 akute Blutungsanämie
I 83.0 Varizen mit Ulceration
S91.3 offene Wunde am Fuß (vielleicht wäre S95.2 Verletzung Vene Fußrücken korrekt, aber darum geht´s nicht)
I87.2 venöse Insuffizienz
Mein Standpunkt: Wegen der Blutung, die initial gestillt wurde, war kein stationärer Aufenthalt erforderlich, sondern wegen der Anämie, also kodiere ich D62 als Hauptdiagnose. Und wenn ich die Varizen oder die Verletzung zur Hauptdiagnose mache, kann ich ja gleich sagen, die Blutungsanämie sei nur ein Symptom der Varikose.
Aber nach 2 Gutachten komme ich ins Grübeln, ob ich da einen Logikfehler drin habe.
Kann mich jemand in der Auffassung bestätigen, daß für diesen Fall D62 Hauptdiagnose ist?
Mit freundlichen Grüßen