Meldung zum ambulanten Operieren

  • Hallo liebes Forum,
    ich brauche Ihre Hilfe bezüglich der Mitteilung an die Verbände usw. Irgendwie verstehe ich den §1 Abs.2 nicht so richtig. Dort steht das in dieser Mitteilung die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelnen Leistungen zu benennen seien.
    Es wird empfohlen eine Excel-Datei anzufertigen, aber was soll da genau angegeben werden? Soll OPS-Schüssel und die dazu gehörige EMB-Ziffer oder nur der OPS-Schlüssel oder nur die EBM-Ziffer pro Abteilung mitgeteilt werden? Und wie sollen die Daten übermittelt werden. Per E-Mail? Hat jemand die E-Mail-Adressen der Verbände? Damit auch die Datei in die richtigen Hände fällt. Oder per Diskette/CD oder Papierausdruck der Exceltabelle und dann per Post?
    Wie wurde dies von Ihnen bewerkstelligt? Wer weiß genaueres?

    Herzlichen Dank

  • Hallo,

    wenden Sie sich an Ihre Krankenhausgesellschaft.

    Auf der Homepage der Bayerischen Krankenhausgesellschaft \"http://www.bkg-online.de%5c", kann man sich im Mitgliederbereich die Verbandsadressen und Hinweise bezüglich der Meldungen als PDF-Datei runterladen.

    Viele Grüße, Alfredo :sonne: :sonne: :sonne:

  • Hallo Herr Alfredo,
    vielen Dank für die schnelle Info. Leider kann ich mich nicht bei der Bayrischen Krankenhausgesellschaft anmelden, weil unser Haus zur KG Nordrhein gehört und lt. Registierung ist die Zugangsberechtigung nur für Mitglieder der Bayerischen Krankenhausgesellschaft angedacht. Bisher gibt es bei der KGNW noch keine Datei zum runterladen. Ich kenne nur das AOK Formular und von diesem wird abgeraten.

    Viele Grüss
    cstracke

  • Hallo Frau Stracke,

    Sie haben eine PN.

    Gruß

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Morgen Frau Stracke,
    guten Morgen Herr Scholz,

    da mich die Thematik auch interessiert, hätte ich nun gerne gewusst, wie man es bewerkstelligt :augenroll: . Ich habe unter KGNW nachgeschaut und wie Frau Stracke nichts dazu gefunden. Auch unter KGSAN, die für mich relevant wäre, steht nichts dazu beschrieben :sterne: . Herr Scholz, können Sie mir einen Tipp dazu geben?

    Viele Grüße aus Halle/Saale,
    CiP

  • Hallo zusammen,
    ich habe mit eine eigene Excel-Datei erstellt. Ich melde nur die EBM-Ziffern und die Fachabteilungen. Vom KGNW habe ich eine Adressen-Liste mit den Email-Adressen bekommen. Diese gilt aber nur für Nordrhein und Westfalen-Lippe.
    Viele Grüße
    B. Wagener

  • Hallo Forum,

    an meiner ersten Einschätzung, dass die maschinenlesbare Meldung nicht von Menschen zu lesen ist (aber offenbar von Menschen ausgefüllt werden soll), hat sich noch nicht viel geändert.

    Trotzdem ist die aktuell am 4. Mai 2005 von der AOK veröffentlichte Variante der xls-Datei schon ein kleiner Fortschritt gegenüber der ersten Version vom 4. April 2005:

    Link: Meldeformular neu

    Es gibt Kapitelüberschriften und man soll nur noch einmal pro Krankenhaus eine Spalte ausfüllen. Der eingearbeitete Blattschutz behindert allerdings ein Herunterkopieren des Markierungs-\"x\" über die Überschriftsgrenzen (nicht so schlimm).

    Das geänderte Formular berücksichtigt auch die Einsprüche der DKG.

    -> Position DKG zum alten Formular

    -> Vorspann zum neuen Formular auf der AOK-Seite

    Da in der Zwischenzeit außerdem kleine Korrekturen an den Abschnitten 1 bis 3 AOP-Katalog erfolgten und auch der Anhang 2 des EBM 2000 plus angeblich noch geringfügig angepasst werden soll (ca. 10 bis 20 \"vergessene\" OPS-Ziffern) ist es für jeden schwierig, eine aktualisierte \"inoffizielle\" Überarbeitung dieser Dateien zu erstellen. Ich habe es trotzdem gemacht und werde versuchen, eine Datei hochzuladen (neues Posting).

    8137 OPS-Ziffern habe ich im Anhang 2 EBM 2000 plus gefunden, \"nur\" 2499 davon stehen in Abschnitt 1 AOP-Katalog, nochmal ca. 200 OPS in Abschnitt 2.

    Alle zusammen laufen auf \"nur\" 137 EBM Ziffern in maximal 26 EBM-Fachgebieten hinaus.

    Unsere letzte (nicht maschinenlesbare) AOP-Meldung passte für 3 Krankenhäuser zusammen auf 1 DIN-A-4-Blatt und enthielt die alten EBM-Ziffern aus dem alten AOP-Katalog nach Kapiteln (GOZ von ... bis GOZ ... aus Kapitel ..., Kapitel ... usw.) mit Ausnahme der über Ermächtigungen erbrachten Leistungen.

    Eine ähnliche Meldung würde ich gerne wieder erstellen, gerne auch als Excel-Tabelle. Die genauere Darstellung der abgerechneten OPS-Ziffern, die sicherlich Teil der 2499 + ca 200 aus Abschnitt 1 und 2 sind, erhielten die Krankenkassen m. E. dann mit der laufenden Abrechnung.

    Eine Prüfung müsste m. E. gegen den AOP-Katalog erfolgen und nicht gegen die Meldung. Diese könnte daher auch summarisch erfolgen. Das ist nur meine Meinung.

    Ein weiterer Kritikpunkt an dem Verfahren ist m. E. die Vorschrift, diese Meldung \"an alle möglichen Stellen\" schicken zu müssen. Es wird doch wohl kaum so sein, dass jeder KK-Landesverband bzw. jede KK für jedes AOP-Krankenhaus jede einzelne OPS-Ziffer darauf prüft, ob sie auch gemeldet wurde. Wie gesagt, gegen den AOP-Katalog kann man sicherlich prüfen, egal welches Krankenhaus gerade abrechnet. Aber wer weiß, vielleicht unterschätze ich auch die Möglichkeiten der Bürokratie.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,

    hier nun eine Excel-Tabelle zur Orientierung im AOP-Katalog/EBM-Anhang2-Dschungel (keine Haftung, s. Liesmich).

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,

    mit Bezug auf meine beiden vorherigen Postings würde ich folgendes Verfahren zur Meldung der AOP-Leistungen für erträglich halten:

    1. Das aktualisierte AOK-Formular downloaden (s. o.) und sämtliche Leistungen zunächst einmal anwählen.

    2. \"meine\" xls-Datei downloaden und genau nachsehen, welche (in der Regel wenige) Leistungen nicht angeboten werden sollen, weil Ermächtigungen von Krankenhausärzten bestehen (der Zulassungsausschuss könnte Ermächtigungen zurücknehmen, wenn gleichzeitig als Institutsleistung gemeldet wird). Eine \"Konkurrenz\" zu den von Belegärzten erbringbaren Leistungen dagegen ist m. E. unproblematisch.

    3. Die Leistungen aus 2. unter 1. wieder herausnehmen und die AOK-Datei dann per E-Mail verschicken.

    Zusätzlich könnten auch Leistungen aus Kapiteln herausgenommen werden, die voraussichtlich gar nicht angeboten werden können. Die Möglichkeit, Leistungen deswegen nicht zu melden, weil das Krankenhaus diese entgegen der Einschätzung im AOP-Vertrag stationär erbringen (und abrechnen) will, ist dagegen keine ernstzunehmende Option.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]