Wie werden die Segmente gezählt?

  • [c=#0000ff]
    Hallo Forum-Mitgleider,

    nach kurzer Diskussion beschäftigt uns folgende Frage.
    Folgender Fall: Es wird eine lumbale Spinalstenose diagnostiziert. Als ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapiemaßnahme wird nach Diskussion eine schonende Alternative zu den vorhandenen operativen Maßnahmen bei lumbaler Spinalstenose gewählt. Es wird ein X-STOP®-Implantat gesetzt. Dabei handelt es sich um eine Art Puffer, der zwischen die Dornfortsätze des betroffenen Wirbelsäulenabschnitts gesetzt wird. Kodiert wird bespielsweise wie folgt:

    HD: M48.06
    OPS: 5-836.30 (für 1 Segment)
    DRG = I49Z

    Nehmen wir mal an, dass der 6-Steller nun mit der Ziffer 2 (für 3-5 Segmente) belegt ist = I19Z bzw. mit der Ziffer 4 (für mehr als 5 Segmente) = I06Z

    Nun meine/ unsere Frage: Wie habe ich die Anzahl der (fusionierten) Segmente zu zählen. Wohlwissend dass der DRG-Text nicht definierend ist, ist diese Frage meiner Meinung nach berechtigt.
    Wenn ich ein Implantat setze, habe ich zwei Wirbelkörper zu einem fusioniert. Zählt bei der OPS-Kode-Angabe nun das Segment (= Anzahl der verbrauchten Implantate) oder der fusionierte Wirbelkörper als ein Segment?
    Bei letzter Logik würde es bedeuten, dass es nie mehr als ein Segment geben kann...
    :grouper:
    Können Sie mir eine plausible Erklärung (für meine vielleicht doch zu abstrakte und detailverliebte Denkweise) in diesem Fall liefern?

    Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

    [/code]

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    wenn ich seinerzeit in Anatomie richtig aufgepasst habe, besteht ein Segment entwicklungsgeschichtlich aus 2 halben Wirbeln und der dazwischen liegenden Bandscheibe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo, alle Zusammen

    mein post paßt zwar nicht zur Eingangsfrage, da das Thema X-Stop-Versorgung aber hier angesprochen wurde, möchte ich die Orthopäden im Forum trotzdem fragen, wie Sie diese Op-Methode kodieren. Nach Auskunft unserer Operteure handelt es sich eigentlich nicht um eine Spondylodese i.e.S.

    für Antworten dankt

    AnMa

  • Guten Abend AnMa,

    nach Angaben des Herstellers kann man diese Methode mit dem OPS-Kode dorsale Spondylodese (5-836.3-) kodieren. Z.Z. laufen wohl noch Studien in den USA, wonach dann auch mehr als 2 Segmente mit dem X-Stop versorgen kann. :d_pfeid:

    Meine Eingangs gestellte Frage hört sich vielleicht etwas dumm an, macht meiner Meinung jedoch Sinn, wenn ich ein Level versorge und Wochen, Monate oder Jahre später erneut einen solchen Eingriff vornehmen muss; Dass dann versorgte Segment ist dann ja quasi eines, gleichwohl dieses aus zwei (alten) Segmenten besteht.

    Schönen Abend... 8)

    MfG

  • Hallo alle miteinander,

    Die Implantation eines X-Stopp ist ein Plazieren eines Abstandshalters zwischen die Dornfortsätze der LWS also im weitesten Sinne eine OP an der knöchernen WS.
    Somit kommt für den Eingriff neben dem Code für den Zugangsweg selbst dann nur die Codegruppe 5-83ff in Frage.

    Da die knöcherne Dekompression bei der 5-839 angesiedelt ist, dies aber
    keine echte knöcherne Dekompression ist, obwohl die Wirkung einer solchen
    entspricht und auch das Implantat zwischen knöcherne Strukturen plaziert
    wird - aber es wird kein Knochen entfernt -, käme hier wohl eher der Code
    5-839.x in Frage. Dies zummindesten so lange, bis ein spezifischer Code
    gefunden wird.

    Auch wenn die Firma gesagt haben soll, dass es eine Art der S-dese sei, stimmt dies nicht ganz. Eine S-dese versteift mindestens 2 Wirbel miteinander. Hier wird aber eher nur ein Anschlag im Sinne einer Arthrorise produziert. Deshalb dürfte meiner Meinung nach ein Code in der Sammelgruppe - was es an der WS noch gibt - sicherlich solange, bis es einen spezifischen Code gibt, besser. Warten wir doch den neuen OPS ab.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,
    Hallo Forum,

    vor einiger Zeit wurde schon einmal die Diskussion bzgl. der korrekten Kodierung von S-dese, X-Stopp geführt.

    Im OPS-Katalog 2006 wird der Kode \"5-830.7_ Implantation eines interspinösen Spreizers zur Entlordorsierung\" aufgenommen. D.h., dass zur Prozeduren-Kodierung des X-Stop, Coflex-Implantat, etc. der Kode (5-830.7_)angegeben werden muss.
    Im Kontext einer HD aus M48.0_ triggere ich in diesem Falle \"nur\" die I68, welche der Partition M zugeordnet ist. Dies hat erheblich finanzielle Auswirkungen. Wohl wissend dass es sich um ein Pauschalensystem handelt etc., kann diese Zuordnung so nicht korrekt sein.

    Nun meine Fragen:
    1. Ist die Kodierung mit 5-830.7_ für eine Behandlung beispielsweise wie diese des X-Stopp korrekt?

    2. Kann/ darf ich zusätzlich den Kode 5-835.x zur Beschreibung des Implantates angeben? (Dann sieht die DRG Zuordnung völlig anders aus.)

    3. Wie erfolgt eine Migration des Kodes 5-830.7_ aus 2006 zurück zu 2005? Anhand der Kapitelzuordnung würde ich die 5-830.x wählen.

    4. Gibt es hierzu Vorschläge der Fachgesellschaften?

    Auf eine Antwort hoffend... :sterne:

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    ja, ja, ich komme ja schon, aber zu Weihnachten habe ich auch noch andere Dinge zu tun, als meinem „Hobby“ zu frönen.

    Nach meinen Listen haben wir den Code 5-830.7 nicht beantragt. Ich kann Ihnen daher auch nicht sagen, von wem der Antrag stammt.

    Ich danke Ihnen für den Hinweis, dass die 5-830.7 in eine konservative DRG führt. Im Band 5 des Handbuches für 2006 erscheint der Code 5-830.7 nicht. Es wurde wohl vergessen, ihn einer DRG zuzuordnen.

    Vielleicht fragen Sie mal beim InEK an, welcher DRG das InEK diesen eindeutig operativen Code zuordnet.

    Ich habe mir das Ganze notiert und werde es in der 2006er Runde für 2007 der Arbeitgruppe vorlegen.

    Den Vorschlag die 5-835.x zusätzlich anzugeben, halte ich persönlich nicht für schlecht.

    Was die Rückübersetzung angeht, kann ich Ihnen auch nichts Genaues sagen. Von der Systematik 2006 her wäre Ihr Vorschlag der 5-830.x korrekt. Ich persönlich hätte das Ganze Geschehen (Arthrorise der WS, also auch den neuen Code, wenn ich ihn beantragt hätte) lieber der 5-839.ff zugeordnet. Daher bin ich hier befangen.

    Wählen Sie ohne die 5-835.x die 5-830.x anstelle der für 2006 korrekten 5-830.7 für 2006, kämen Sie auf die I56Z.

    Ich würde dem InEK zunächst den schwarzen Peter geben, den Code nicht zugeordnet zu haben und um eine gerechte Zuordnung bitten. Vielleicht wird dann der Grouper nochmals geändert, was nicht das Erste mal wäre.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen Herr Winter,

    danke, danke. Es geht doch... :d_zwinker:
    :i_respekt:
    Mal im Ernst, ich denke auch es kann nicht Schaden hier beim InEK eine eindeutige Empfehlung zu erwirken. Nach einer Antwort, werde ich mich hier wieder melden. Hoffentlich speist man mich nicht mit der Aussage „sich an die Fachgesellschaften zu wenden“ ab. :threemonkey:

    Ein schönes Weihnachtsfest wünschend verbleibe ich

    MfG

  • Hallo Herr Winter,
    hallo Forum,

    was ist (alles) unter dem Begriff \"knöcherne Dekompression\" zu verstehen? :d_gutefrage:
    Herr Winter schrieb dazu weiter oben folgendes:

    Zitat

    Da die knöcherne Dekompression bei der 5-839 angesiedelt ist, dies aber keine echte knöcherne Dekompression ist, obwohl die Wirkung einer solchen entspricht und auch das Implantat zwischen knöcherne Strukturen plaziert wird - aber es wird kein Knochen entfernt -, käme hier wohl eher der Code 5-839.x in Frage. Dies zummindesten so lange, bis ein spezifischer Code gefunden wird.

    ...und weiter, wann und wo ist die zusätzliche Kodierung von dem verwendten Material erlaubt bzw. DKR-konform?

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    eine knöcherne Dekompression (des Rückenmakkanales) ist - und so ist sie gemeint - folgerichtig das Wegnehmen knöcherner Substanz der verengten Innenwände des Rückenmarkkanals. Das Material hat im Gegensatz zur Methode dies Jahr noch keinen Code bekommen. Und der Code 5-830.7 wurde treu dem InEK-Bericht vom 20.12.05 keiner DRG zugeteilt. Ich hätte keine Bedenken die 5-835.x zu nehmen. Aber wie ist es: vor Gericht und auf hoher See????

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin