DRG-Datensatz und -datenlieferung...

    • Offizieller Beitrag

    Liebes Forum,
    Laut § 21 KHEntG sollen ja alle Häuser zum 01.08.2002 den DRG-Datensatz für das erste Halbjahr 2002 liefern...
    Meine Frage(n):
    Welches Haus kann mittels seines KIS diesen Datensatz erzeugen (Schnittstellen, etc.) ?
    Wie wird im Vorfeld sichergestellt (Tools, spezielle Vorgehensweisen, etc.), resp. ermittelt, wie qualitativ hochwertig die zu übermittelnden Daten sind ?
    Ist die Vollständigkeit der Daten gewährleistet ?
    Werden die Daten unverändert übersendet (keine nachträglichen manuellen Eingriffe notwendig...) --> Abgleich mit § 301-Daten.
    Wer kann mir hierzu Tipps und Hinweise geben ?
    Vielen Dank @ all.
    Gruß
    B. Sommerhäuser
    :uhr: :bombe:

  • Hallo,

    wir arbeiten mit SAP IS-H und haben hierzu ein Programm gekauft (zwei Anbieter, fast identische Leistung), dieses leitet die Daten aus und shiftet die vorher angegeben Diagnosen (z.B. Z 38.0) auch auf die Neugeborenenfälle um.

    Diese Rohdaten bearbeiten wir dann in Excel nach. Hier prüfen wir alle Pflichtfelder auf Füllung, alle Neugeborenen (Alter = 0) auf fehlende Geburtsgewichte, alle Beatmungsstundenfälle auf fehlende OPS-301-Codierung (und umgekehrt)und einiges mehr.

    Neuerdings nutzen wir auch den Treasury-Checker von IMC, hier kann man alle Datensätze laden und dann direkt im Programm ändern.

    Das Programm hat den Vorteil, dass alle im AR-DRG Definition Manual aufgeführten 'Fehlerlisten' (Band 3 Appendix D Edits) abgeprüft werden, damit kann man seine Fehler-DRG-Quote deutlich reduzieren.

    Problematisch ist allerdings die mangelhafte Performance (dauert bei altem Rechner Tage!) und die umständliche Bedienbarkeit.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Direktionsbereich Medizincontrolling/Qualitätsmanagement
    Vivantes Humboldt-Klinikum

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Lückert,
    vielen Dank für diese Infos.

    Zitat


    Original von Lueckert:
    ...
    wir arbeiten mit SAP IS-H und haben hierzu ein Programm gekauft (zwei Anbieter, fast identische Leistung),....


    Bedeutet das, dass Sie den geforderten Datensatz nicht direkt aus dem SAP-Programm herausbekommen ? Falls ja, warum nicht ?

    Zitat


    Diese Rohdaten bearbeiten wir dann in Excel nach. Hier prüfen wir...


    Zum Verständnis bitte noch eine Nachfrage: Sie korrigieren manuell die DRG-Datensatz-Inhalte und versenden Sie erst dann ? In der § 301-Datenlieferung werden diese Änderungen dann ebenfalls durchgeführt ? Oder sind die Inhalte unterschiedlich ?

    Zitat


    Neuerdings nutzen wir auch den Treasury-Checker von IMC, hier kann man alle Datensätze laden und dann direkt im Programm ändern.


    Welche Datensätze kann man laden ? Sind es welche aus dem SAP-System oder andere ? Ich stehe vor einem ähnlichen Problem und mir will einfach nicht einleuchten, dass ich der einzige in Deutschland zu sein scheine, der den Datensatz manuell zusammenbasteln muss...
    Daher die nervige Fragerei.
    Gruss und Dank
    B. Sommerhäuser

    :uhr: :chili:

  • Hallo Hr. Sommerhäuser,

    dieses 'Ausleitungsprogramm' läuft in SAP und ist auch in ABAP/4, der SAP Programmiersprache, geschrieben.
    Nur muß man es halt extra kaufen (bei der GSD-Berlin oder Siemens SRS).

    Die Datei wird im Textformat erstellt und entspricht genau der Datensatzbeschreibung des IMC-Benchmark-Projektes. Die Nachbearbeitung in Excel machen wir primär für Fehlerbereinigungen im SAP. Danach neue Ausleitung usw..

    Ein Abgleich mit den tatsächlich an die Kassen via §301 gelieferten Daten erfolgt nicht, da diese sowieso per Papierausdruck an jede Kasse einzeln geliefert werden, können hier Widersprüche kaum auffallen...

    Bei der Endkontrolle mit dem Treasury-Checker ändern wir auch kurzfristig den Datensatz ohne das im SAP nachzuziehen....(meist drückt dann der Abgabetermin schon sehr!). Hier wird genau der 'Benchmarkdatensatz' im IMC-Format geladen (TXT-Format; Trenner="#"; Zeilenabschluß CR, insgesamt 99 Felder pro Satz).

    Nebenbei gefragt? Gibt es für diese 'gesetzliche' Datenlieferung schon eine exakte Datensatzbeschreibung? Sollte ja eigentlich mehr oder weniger dem Benchmarkdatensatz entsprechen oder?

    Die können sie dann eigentlich Ihrem Softwarehersteller geben und der muß Sie dann umsetzten, da in jedem Softwarevertrag (nachschauen lohnt sich!) die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Hersteller zugesichert wird und somit theoretisch einklagbar ist...
    (praktisch zum 'Druck machen'..).

    Viele Grüße aus Berlin

    Thomas Lückert
    Direktionsbereich Medizincontrolling
    Vivantes Humboldt-Klinikum

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen, Herr Lückert,

    Zitat


    Original von Lueckert:
    ...
    Nebenbei gefragt? Gibt es für diese 'gesetzliche' Datenlieferung schon eine exakte Datensatzbeschreibung? Sollte ja eigentlich mehr oder weniger dem Benchmarkdatensatz entsprechen oder?


    Ich habe das so verstanden, dass die angesprochene 'gesetzliche' Datenlieferung diesem Datenformat folgen soll, das imc fordert für 2002 hingegen dieses Format.

    Und nach grober Durchsicht scheinen diese Beschreibungen doch eher voneinander abzuweichen... Oder habe ich etwas wichtiges übersehen ?

    Zitat


    Die können sie dann eigentlich Ihrem Softwarehersteller geben und der muß Sie dann umsetzten, da in jedem Softwarevertrag ... die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Hersteller zugesichert wird und somit theoretisch einklagbar ist...


    Schon klar, nur wäre es (für mich) wünschenswert, den Datensatz gewissermaßen heute schon verfügbar zu haben und nicht erst wieder 'auf den letzten Drücker', da ich gern vorher weiss, was das Haus verlässt...Nun ja, auch Geduld ist eine Zier.:uhr:

    Einen sonnigen Arbeits-Tag
    noch allen
    Schöne Grüsse
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Hr. Sommerhäuser,

    das gezeigte Format entspricht exakt dem INEK-Format für die Erstkalkulation. Auch dieses 'Ausleitungsprogramm' ist (zumindest für SAP) schon zu kaufen (vom Hörensagen: ca. 3000 Euro).

    Gruß

    Thomas Lückert
    Direktionsbereich Medizincontrolling/Qualitätssicherung
    Vivantes Humboldt-Klinikum

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Schmidt-Füchtmeier,

    es müssen alle liefern:

    § 21 Übermittlung und Nutzung von DRG-Daten

    (1) Das Krankenhaus übermittelt auf einem maschinenlesbaren Datenträger jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die Daten nach Absatz 2 an eine von den Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu benennende Stelle auf Bundesebene (DRG-Datenstelle). Erstmals sind zum 1. August 2002 (mittlerweile + 14 d) Daten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c sowie Nr. 2 Buchstabe a bis f für alle entlassenen vollstationären und teilstationären Krankenhausfälle des ersten Halbjahres 2002 zu übermitteln.

    Sanktionen bei Nicht-Lieferung:

    (5) Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 vereinbaren einen Abschlag von den Fallpauschalen für die Krankenhäuser, die ihre Verpflichtung zur Übermittlung der Daten nach Absatz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen. Die DRG-Datenstelle unterrichtet jeweils die Vertragsparteien nach § 11 über Verstöße. Die Vertragsparteien nach § 11 berücksichtigen den Abschlag in den Jahren 2003 bis 2006 bei der Vereinbarung des krankenhausindividuellen Basisfallwerts.

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.

  • [quote]
    Original von SchmiFue:
    Nur eine -vielleicht naive- Frage: müssen alle Häuser, unabhänig vom Umstellungszeitpunt (2003/2004) diesen Datensatz denn tatsächlich liefern? Welche Sanktion ist zu erwarten ,wenn man nicht liefert?

    Hallo Herr Schmidt-Früchtmeier,
    in einem Seminar zum FP Gesetz des BDO am 10.06.2002 in Köln zitierte Herr Joachim Müller von der BDO folgendes:
    Übermittlung von DRG Daten aus § 21 Abs. 2 KHEntgG
    Die Parteien der Selbstverwaltung vereinbaren einen Abschlag von den Fallpauschalen für die Krankenhäuser, die ihrer Verpflichtung zur Übermittlung der Daten nach Absatz 1 nichtn nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen. Die DRg Datenstelle unterrichtet jeweils die Vetragsparteien nach § 11 über Verstöße. Die Vertragsparteien nach § 11 berücksichtigen den Abschlag in den Jahren 2003 bis 2006 bei der Vereinbarung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes
    Oder ganz einfach:


    :kong: Keine Daten, weniger Kohle :kong:
    --
    Kurt Mies
    http://www.myDRG Fan

    Kurt Mies

  • Soweit die Theorie bzw. Gesetzeslage: aber -ähnlich wie in der QS- sind die Forderungen denn bundesweit durchsetzbar? Denn m.E. sind eine Vielzahl von Häusern aus unterschiedlichen Gründen nicht inder Lage, diesen Datensatz in einer vernünftigen Qualität zu liefern.
    --
    Michael Schmidt-Füchtmeier
    medcontrol@sankt-elisabeth-hospital.de