Vorzeitige Notfallaufnahme aus anderer Ursache

  • Hallo Forum!

    Folgendes Problem:

    Ein bekannter Pat. soll ein Herzschrittmacher bekommen, die Voruntersuchungen sind bereits ambulant gelaufen und ein Termin für die stationäre Aufnahme ist bereits vereinbart!

    Nun kommt der Pat. an einem Freitag als Notfall auf die Augenabteilung mit einer Verletzung nach einem Sturz. Dort wird ein Verschluß einer tiefen Augenliddefektes genähr. Zur Abklärung der Synkope und der sowieso geplanten Aufnahme bleibt er über dem WE im Krhs (Aufgrund der Augenverletztung hätte er am nächsten Tag wieder entlassen werden können.)

    Am Montag wird der Pat. zu den Internisten verlegt, die dann auch den Schrittmacher am 13stationären Tag implantieren.

    Der Pat. bleibt also stationär, da die geplante Aufnahme somit vorgezogen worden ist!

    Ist nun die Augenverletzung oder das Sick-Sinus-Syndrom (als Ursache des Schrittmachers) die HD?

    Gruß

    AOWT :grouper: :chirurg:

  • Hallo AOWT,

    Kritische Frage eines auf Kostenträgerseite arbeitenden:
    Wieso SM Implantation erst am 13. Tag???

    Zu Ihrer Frage: Ihre Schilderung in Verbindung mit der Definition einer HD laut DKR legt nahe, dass das Sick Sinus Syndrom (als Ursache der Synkope!) HD ist. Wie Sie schon feststellen, hätte die augenverletzung keinen stationären Aufenthalt begründet.
    Siehe Auch DKR 1803a \"Stürze\": In Fällen mit ... oder mit einer bekannten Grunderkrankung, die als Ursache für die wiederkehrenden Stürze gefunden wurde, ist R29.81 nicht zu kodieren\" und im Umkehrschluß somit die Ursache.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat

    Original von AOWT:
    Nun kommt der Pat. an einem Freitag als Notfallauf die Augenabteilung mit einer Verletzung nach einem Sturz. Dort wird ein Verschluß einer tiefen Augenliddefektes genähr. ...(Aufgrund der Augenverletztung hätte er am nächsten Tag wieder entlassen werden können.)
    Am Montag wird der Pat. zu den Internisten verlegt,

    Ich würde nicht damit rechnen, dass alle Kostenträgervertreter Ihnen nach dieser Schilderung die Nennung des S.-S. Syndroms als HD \"gestatten\".

    Die HD-Definition besagt \"hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”.

    Wenn Sie selber sagen, dass der Patient wegen der Augenverletzung stationär aufgenommen werden musste, wird man hier vielleicht mit Ihnen diskutieren wollen, dass dies dann auch die hauptsächliche Begründung für die Veranlassung des Aufenthaltes zu diesem Zeitpunkt war. Vor allem dann, wenn Sie als Aufnahmediagnose die Augenverletzung übermittelt hatten. Ihre Dokumentation ist aber hoffentlich so aufgebaut, dass Sie Ihre HD-Zuordnung begründen können. Die deutlich unterschiedlichen Vergütungshöhen lassen einen Streit hier erwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo!

    Besten Dank, so wie das letzte Telefonat gelaufen ist, wird hier wohl der MDK anhand des E-Berichtes entscheiden!

    Dank und Gruß

    AOWT

    PS: Falls Interesse an der Beurteilung durch den MDK besteht bitte melden!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AOWT:
    PS: Falls Interesse an der Beurteilung durch den MDK besteht bitte melden!

    Hallo,

    wenn Sie das Ergebnis haben, bitte hier dann zum Besten geben.

    Danke!

  • Zitat


    Original von Selter:

    Ihre Dokumentation ist aber hoffentlich so aufgebaut, dass Sie Ihre HD-Zuordnung begründen können. Die deutlich unterschiedlichen Vergütungshöhen lassen einen Streit hier erwarten.

    Ist der Unterschied denn zwingend so hoch? Ggf. ist es auch für das Krhs. nicht das schlechteste die \"Fehler-DRG\" 901C abzurechnen. Dort ist das RG nämlich größer als in der F12Z.

    M.E. wird bleibt die HD die Augenerkrankung, da diese den Krankenhausaufenthalt verursacht hat.

    MFG

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mr. Freundlich:
    Ggf. ist es auch für das Krhs. nicht das schlechteste die \"Fehler-DRG\" 901C abzurechnen. Dort ist das RG nämlich größer als in der F12Z.

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von AOWT:
    Dort wird ein Verschluß einer tiefen Augenliddefektes genäht.

    Das kodiert man dann z.B. mit 5-095.10. Dadurch wird dann keine Fehler-DRG getroffen, sondern die C20Z ( RG 0,608 ). Dazu im Vergleich die F12Z = 1,992, F24Z = 2,079, .....

  • Diesen BEITRAG HAB ICH ERÄNZT!

    Guten Morgen.

    Hier noch folgende Infos zum konkreten Fall.
    Die OPS wurden durchgeführt:
    5-095.11\"Mit Beteiligung der Lidkante,Verschluß tiefer Liddefekte,Naht des Augenlides\", sowie die
    5-377.2\"Schrittmacher, Zweikammersystem, mit einer Schrittmachersonde
    Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators\"

    Mit der Aufnahmediagnose S01.1 ergibt sich die DRG C20Z (rel.Gew.0,608 / Langlieger= eff.Gew.0,968 )!
    Mit der I49.5 resultier die DRG F40Z (rel.Gew. 3,062 )!
    Folgende relev. ND I69.3 mit G81.0/G81.9 und D68.3, sowie die I65.2!

    Gruß

    AOWT

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AOWT,

    mit den genannten Diagnosen kommt man nur in die F24Z. Sie müssen dann also noch weitere ND mit einem PCCL von > 3 angegeben haben.

  • Zitat


    Original von Selter:

    Guten Morgen,


    Das kodiert man dann z.B. mit 5-095.10. Dadurch wird dann keine Fehler-DRG getroffen, sondern die C20Z ( RG 0,608 ). Dazu im Vergleich die F12Z = 1,992, F24Z = 2,079, .....

    Sorry, habe ich übersehen, dass ein OPS existiert, der sich auf die HD bezieht (-> Dadurch keine Ansteuerung einer Fehler-DRG)

    Tja, ich muss geschehen, dass ist schon übel.

    Gemäss der HD-Definition dürfte an der S01.1 als HD kein Weg vorbei führen. :deal: Ob sich die KK darauf einlässt, dass die I49.5 HD ist, dass kann glaube ich nur auf den Einzelfall bezogen von der KK entschieden werden.
    Wobei wir dann wieder bei einem Thema des Umganges miteinander wären. Ich für meinen Teil würde in die Überlegung, ob ich die I49.5 als HD akzeptiere bestimmt auch davon abhängig machen, wie die Zusammenarbeit denn sonst so mit dem Krhs ist. Es gibt leider immer noch Krhs, die der Ansicht sind jeden Fall bis vor Gericht durchziehen zu wollen. In diesem Fall würde ich es hier mit Sicherheit dann auch tun, denn eine Partnerschaft beinhaltet immer ein GEBEN und NEHMEN und wer immer auf \"Krawall\" gebürstet ist, der muss dann auch nicht von der KK erwarten, dass diese bei einer zugegebenen sehr mickrigen Entlohnung klein beigibt.

    MFG

    Mr. Freundlich