Verdacht auf Appendizitis

    • Offizieller Beitrag
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    Original von guredd:
    Also hier kann man sich bei genauem Studium der Kodierrichtlinien nur Frau / Herrn ??!:) Selter anschließen.

    Kurz zur Klärung: Fr. Selter ist meine Frau, Herr Selter bin ich. ;)

    Zitat


    Original von guredd:
    Im übrigen spielt`s für die Eingruppierung sowieso nur eine marginale Rolle, da der Patient so oder so in einer "Sammel-DRG" (sonst. Erkrankung Verdauungssystem...) landet. Also nur nur nicht in Kleinigkeiten verlieren. Übrigens ist eine sog. Behandlung nicht nur mit einer Laparoskopie, sondern auch mit allen anderen gezielten diagn. und ther. Maßnahmen gegeben!

    Zum Thema -marginal-:
    Verschlüsselt man als HD (keine Prozedurverschlüsselung u. ND`s): R10.4 (Bauchschmerz)landet man in der DRG G66B -Abdom. o. mesent. Adenitis- mit einem RG von 0,42 (BR: 3.500 DM = 1.470 DM Erlös)

    Verschlüsselt man als HD (keine Prozedurverschlüsselung u. ND`s):
    K37 (Appendizitis)landet man in der DRG G70B -Sonstige Diag. d. Verdauungssystems- mit einem RG von 0,44 (BR: 3.500 DM = 1.540 DM Erlös)

    Also gibt es pro Fall 70 DM (bei angenommener Baserate 3.500 DM) mehr.
    Selbst bei 50 Fällen in einem Jahr wäre die Differenz höchstens 3.500 DM.

    Deswegen mache ich mir bezüglich der Erlöse in diesen Fällen herzlich wenig Gedanken (natürlich tragen solche Faktoren u.U. in der Summe zu unnötigen Erlößverlusten bei). Im Moment beschäftigt mich die Tatsache der Fehlbelegungsdiagnosen mehr. Symptome sollten einfach nicht auftauchen, bzw. nur sehr selten. Man kann sich Diskussionen mit den Kassen auch selber backen (Die Geister die ich rief...).

    Übrigens ist die Verschlüsselung der Prozedur bei der Appendizitis-DRG G07 am wichtigsten. Es spielt hier keine Rolle, ob als HD R10.4 o. K37 genannt wird, die DRG ist über die Prozedur (z.B. 5-470.0) gesteuert.

    Herzliche Grüße
    Dirk Dorian Selter