Liebe Kollegen,
in den News vom 07.05. hat Herr Sommerhäuser auf die Richtlinie zur Fehlbelegungsprüfung der vesammelten GKV verwiesen. Die Kriterien, die man dort liest, haben nicht wirklich Neuigkeitswert (AEP läßt grüssen). Bedrohlicher finde ich schon, das man sich auf Kassenseite auf ein einheitliches Procedere geeinigt hat, welches offenbar bis jetzt unwidersprochen durch DKG oder andere Selbstverwaltungspartner ist. Unsere Psychiatrie sieht einen hohen Anteil ihrer Fälle bedroht, Alkoholentgiftung findet dann wohl nur noch in Ausnücherungszellen statt, undiagnostizierte, akute Schmerzfälle müssen nicht mehr stationär überwacht und diagnostiziert werden - es sei denn, es kommt eine ernste Krankheit dabei heraus. Wer weiß es jedoch bei Aufnahme? Sollen wir als Kliniken das wirtschaftliche Risiko allein tragen?
Für Hinweise und Ideen, insbesondere zur Problematik Psychiatrie dankt im voraus
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J. Schikowski