Droht neuer Kahlschlag durch Fehlbelegungsprüfung?

  • Liebe Kollegen,
    in den News vom 07.05. hat Herr Sommerhäuser auf die Richtlinie zur Fehlbelegungsprüfung der vesammelten GKV verwiesen. Die Kriterien, die man dort liest, haben nicht wirklich Neuigkeitswert (AEP läßt grüssen). Bedrohlicher finde ich schon, das man sich auf Kassenseite auf ein einheitliches Procedere geeinigt hat, welches offenbar bis jetzt unwidersprochen durch DKG oder andere Selbstverwaltungspartner ist. Unsere Psychiatrie sieht einen hohen Anteil ihrer Fälle bedroht, Alkoholentgiftung findet dann wohl nur noch in Ausnücherungszellen statt, undiagnostizierte, akute Schmerzfälle müssen nicht mehr stationär überwacht und diagnostiziert werden - es sei denn, es kommt eine ernste Krankheit dabei heraus. Wer weiß es jedoch bei Aufnahme? Sollen wir als Kliniken das wirtschaftliche Risiko allein tragen?
    Für Hinweise und Ideen, insbesondere zur Problematik Psychiatrie dankt im voraus
    I) I) I)

    J. Schikowski

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    ich bin gerade dabei, für unsere Klinik ein Positionspapier zur "Fehlbelegungs-Prüfungs-festen" Dokumentation zu entwerfen und habe mich auf Ihren Hinweis bezüglich der News vom 7.5. mit der PDF-Datei zur Fehlbelegungsprüfung "gestürzt".

    Diese "Fassung" trägt kein Datum und deckt sich vollständig mit einer Fassung vom 5.7.00, die ich im letzten Jahr vom DIMDI-Server gezogen hatte und die zwischenzeitlich dort nicht mehr vorhanden ist -- ebenso, wie die Stellungnahmen der verschiedensten Fachgesellschaften.

    Das AEP-Verfahren ist zur Zeit von den Kassen nach der vernichtenden methodischen Kritik in der strengen Fassung zurückgenommen worden (s. Editorial in: Arzt und Krankenhaus 6/01)und soll "überarbeitet" werden, was bislang aber nicht erfolgt ist bzw. nicht publiziert wurde. (Die Überarbeitung wird in Bezug auf die DRG's auch sicher eine andere Ausrichtung bekommen.)

    Der andere Punkt ist die mehrfache gerichtliche Ablehnung der "Rasenmäherprüfung", also die verdachtsunabhängige Stichprobenprüfung von "Fehlbelegungspotential". Nach wie vor dürfen Fehlbelegungsprüfungen nur in begründeten Verdachtsfällen -- und dann nur dieses Einzelfälle -- mit anschließender Einzelfallbesprechnung zwischen Gutachter (MDK) und verantwortlichem Krankenhausarzt durchzuführt werden. Hierzu wieder jüngst Urteil des Verwaltungsgerichts Berlins AZ: VG 24 A 147. 01.

    Ich verstehe nicht recht, warum diese "alte" AEP-Verfahrens-Fassung ohne Datum unter den News erschienen ist -- immerhin kommt man an den Text jetzt wieder heran, vielleicht war das die Absicht. Diese Fassung des AEP-Verfahrens kann so jedenfalls keine Grundlage einer Fehlbelegungsdiskussion mit den Kassen sein. Es bietet allenfalls Hinweise für eine Strategie zur Krankenhausdokumentation, gerade auch Psychiatrie bzw. Geriatrie, z. B. über das Kriterium, dass ein Patient aus sozialen Gründen aufgenommen werden muss, die eine ambulante Maßnahme verhindern (S. 11, D. Sonstiges). Das muss dann aber natürlich dokumentiert sein...

    Grundsätzlich denke ich, dass wir uns auf eine harte Konfrontation mit den Kassen zukünftig einstellen müssen. Wir sollten den medizinischen Unfug, der in diesem AEP-Verfahren-Papier aufgetischt wird, so nicht mehr unwidersprochen hinnehmen. Vor dem Hintergrund, dass die Kassen ihre Position immer mehr "harmonisieren" müssen wir Krankenhäuser hier wohl auch viel mehr eine einheitliche Widerstandslinie aufbauen, um noch eine medizinisch notwendige Behandlung zu ermöglichen (z.B. Ihr Hinweis auf den Alkoholentzug als Ausschlußkriterium für einen stationären Behandlungstag). Insofern ist dieses DRG-Forum hierfür ein erster Anfang.

    Insofern die Frage an alle sonstigen Leidensgenossen: gibt es schon ihrendwo ein Positionspapier zur Fehlbelegungs-Prüfungs-festen Dokumentation?

    Gruß Drewsen