Höhe der Sachkosten/- mittel = (Mehr)-Geld ?

  • Guten Tag verehrte Forum-Mitglieder und Gäste,

    ich habe eine Frage wie hoch der Sachkostenanteil sein muss, um von §4 Abs. 4 Satz 4 KHEntgG gebrauch (bei Mehrmengen) machen zu können.

    Zitat

    Sofern bei DRGs mit hohem Sachkostenanteil die für zusätzliche Leistungen entstehenden Kosten nicht gedeckt werden können, werden die zusätzlich entstehenden Kosten berücksichtigt.

    Ähnliches gilt zudem für den Mehrerlös nach §4 Abs. 9 Satz 5 KHEntgG. Dort heißt es…

    Zitat

    Bei DRGs mit sehr hohem Sachkostenanteil sollen prospektiv abweichende Ausgleich vereinbart werden.

    Liegt die Orientierung zur Schwelle der [mark=silver]sehr hohen Sachkosten[/mark] im Zeitalter der DRGs nach BPflV §11 Abs. 8 Satze 2 bei 50% oder gibt es hier andere Erfahrungen/ Grundlagen?

    Zitat

    Für Mehrerlöse bei Entgelten mit einem hohem Sachmittelanteil von über 50% können die Vertragsparteien…

    Meine Frage zielt darauf ab, wie hoch der Sachkostenanteil sein darf/ muss, um von dieser Regelung gebrauch machen zu können. Und auch, was die Berechnungsgrundlage für diesen ist. Gilt hier die hauseigene Base Rate oder wird zur Bemessung der Kalkulationsbasisfallpreis des InEK zugrunde gelegt? Dieser kann nämlich sehr stark vom Haus/ Land abweichen und zu Verzerrungen (in beide Richtungen) führen. Denn beispielsweise Sachkosten in Höhe von 50% in einer DRG können im Haus schneller als erreicht werden als in der Kalkulationsgrundlage des InEK.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre zahlreichen Antworten.

    Viele Grüße 8) ,

    [c=#ff0024]PS: Ich wünsche Allen viel Spaß auf dem 4. nationalen DRG-Forum.[/code]

    MfG

  • Hallo kscholze,

    zumindest ein Blick in die von Tuschen/Trefz kommentierte Auflage des KhEntG (Auflage 2004) bringt nicht weiter. Dort heißt es nur: \"welche Leistungen einen hohen Sachkostenanteil haben, lässt sich anhand der Kalkulationsdaten für den DRG Katalog ermitteln\".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Morgen D.Duck,

    richtig, die kommentierte Auflage des KHEntgG bringt einen wirklich nicht weiter.
    Vielleicht gibt es aber noch Mitglieder mit einem \"heißen Draht\" zu bestimmten Institutionen, die hier weiterhelfen können. 8)

    MfG

  • Guten Morgen kscholze,

    ausgeschlafen nach kurzer Nacht? Raubt Ihnen das Thema den Schlaf?

    Apr0pos heißer Draht: Stellen Sie die Frage doch mal an das InEK und lassen uns an der Antwort teilhaben!

    Einen schönen Tag und 8)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo D. Duck,

    es nicht unbedingt schlafraubend; hierzu gibt es doch schönere Dinge. :rotwerd:
    Allerdings bietet dieses Thema doch einige Chancen (*zumal die ganze Sache auch noch Schiedstellenfähig ist) oder jage ich hier einer Fantasie hinterher? :d_gutefrage:

    Ich habe meine Frage an das InEK weitergegeben und werde das Forum an meiner Antwort teilhaben lassen.

    * Apro pros schiedstellenfähig - meiner Meinung nach der schlechteste Weg sich zu einigen...

    MfG

  • Hallo Forum,

    bzgl. meiner Eingangs gestellten Frage wurde ich vom InEK an das BMGS verwiesen, da es sich um eine rechtliche Vorgabe handelt. Auch über diesen Ausgang werde ich hier im Forum berichten. :deal:

    Über den BVMed konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Höhe des Sachkostenanteils innerhalb der DRG im Kontext mit dem Basisfallpreis des Hauses steht. Damit wurde schon mal ein Teil der Frage beantwortet. :d_zwinker:

    Schönen Rest-Sonntag noch... :sonne:

    MfG

  • Guten Tag @all,

    es gibt Neuigkeiten vom BMGS (genauer vom Referat 21) bzgl. der hohen Sachkosten nach §4 Abs. 4 satz 4 KHEntgG. :deal:

    Leider konnten auch hier keine konkreten Aussagen auf einen prozentualen Anteil gemacht werden.

    Zitat

    \"Der Gesetzgeber hat sich hier nicht festlegen wollen. :noo: \"


    Es wurde nochmals darauf verwiesen, dass der hohe Sachkostenanteil individuell auf der Ortsebene verhandelt und festgelegt werden müsse, da es sich lediglich um eine Öffnungsklausel handle

    Zitat

    sonst hätte man hier gar nicht verhandeln können.

    Es sind Einzelfallentscheidungen zu treffen. Auch auf die Schiedstellenfähigkeit wurde nochmals verwiesen.

    Mich würde mal interessieren, wer hier erfolgreich Verhandlungen geführt hat. Was dieser Fall zeigt, ist wer seine Zahlen kennt, der kann verhandeln... :boom:

    MfG