• Hallo
    ich habe hier einen Fall, bei dem ich mich nicht so richtig für eine KHHD entscheiden kann:
    S92.0 Fraktur des Kalkaneus Fraktur des Kalkaneus
    S01.9 Kopfplatzwunde Offene Wunde des Kopfes, Teil nnbez
    S06.9 Schädel-Hirn-Trauma o.n.A.
    E89.0 Postoperative Hypothyreose
    S20.2 Thoraxprellung Prellung des Thorax
    S00.1 Brillenhämatom
    S05.1 Prellung des Augapfels und des Orbitagewebes
    T08.0 Fraktur der Wirbelsäule, Höhe nicht näher bezeichn
    5-783.0 Entnahme von Spongiosa, eine Entnahmestelle
    5-784.0Y Transplantation von Spongiosa, autogen,Lokalisation
    5-797.3T Off. Reposition einer Fraktur am Kalkaneus

    KHHD S92.0 führt in I20Z KG 0,93
    KHHD S01.9 führt in X04A KG 2,88

    Lt. Kodierrichtlinien ist sicher S92.0 richtig, da auch dort operiert wurde. Der FAll ist aber in der X04A besser abgebildet. Warum muß dann ausgerechnet die Kopfplatzwunde KHHD sein? (Alle anderen Diagnosen als KHHD erzeugen 901Z)

  • Hallo,

    ich würde unabhängig vom KG den Fall nach KR kodieren.
    Die Kopfplatzwunde als HD ist sicher falsch.
    Wo haben Ihre Dokters denn die Spongiosa hingebastelt? An den Calacneus oder in die Nähe der Wirbelsäulenfraktur?

    Schielen auf spekulative AR-DRG-Erlöse ist m.E. bei solchen Fällen ganz wenig hilfreich, "OPs am Fuß" = i20z ist sicher angemessener als die x04a - mal angenommen, die i20z wird in G-DRG gesplittet in i20a und i20b, vielleicht sind Sie dann ja mit der A besser bedient, als mit der HD Kopfplatzwunde.

    Freundlichen Gruß
    Christian Jacobs

  • Guten Abend zusammen,

    unabhängig vom Groupierungsergebnis würde ich diese Kodierungen meinen Kollegen so nicht durchgehen lassen. :no:
    Es sind mir zuviele .9-Diagnosen. Etwas genauer darf's schon sein.
    Das ein Chirurg nicht angeben kann, welche(r) Wirbel gebrochen ist (T08.0), kann ich kaum glauben :( .
    Das nicht mal angegeben werden konnte, wohin die Spongiosa transplantiert wurde, ist ebenfalls ein schwaches Bild.

    Wenn die Calcaneusoperation schon eine Spogiosaplastik notwendig machte, lag sicherlich eine Gelnkflächenbeteiligung vor. Dann sollte man doch besser

    5-797.7t - Offene Reposition einer Calcaneusfraktur durch Materialkombination mit Rekonstruktion der Gelenkfläche

    verschlüsseln.

    Für die E89.0 - postoperative Hypothyreose - bezweifele ich, ob sie wirklich den Grad einer Nebendiagnose nach DKR erlagt. Das ist so eine typische anamnestische Diagnose. Der Patient wird mit einem Schilddrüsenhormonpräparat substituiert, weil er vor Jahren an der Schilddrüse operiert wurde.
    Ich glaube aber nicht, dass sich hieraus ein erhöhter Pflegeaufwand, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ergaben.(Cave MDK -> "upcoding")

    Gruß und schönes Wochenende an alle Mydrg'ler :drink:


    Jörg Schwarz

  • Guten Abend zusammen,

    unabhängig vom Groupierungsergebnis würde ich diese Kodierungen meinen Kollegen so nicht durchgehen lassen. :no:
    Es sind mir zuviele .9-Diagnosen. Etwas genauer darf's schon sein.
    Das ein Chirurg nicht angeben kann, welche(r) Wirbel gebrochen ist (T08.0), kann ich kaum glauben :( .
    Das nicht mal angegeben werden konnte, wohin die Spongiosa transplantiert wurde, ist ebenfalls ein schwaches Bild.

    Wenn die Calcaneusoperation schon eine Spogiosaplastik notwendig machte, lag sicherlich eine Gelnkflächenbeteiligung vor. Dann sollte man doch besser

    5-797.7t - Offene Reposition einer Calcaneusfraktur durch Materialkombination mit Rekonstruktion der Gelenkfläche

    verschlüsseln.

    Für die E89.0 - postoperative Hypothyreose - bezweifele ich, ob sie wirklich den Grad einer Nebendiagnose nach DKR erlagt. Das ist so eine typische anamnestische Diagnose. Der Patient wird mit einem Schilddrüsenhormonpräparat substituiert, weil er vor Jahren an der Schilddrüse operiert wurde.
    Ich glaube aber nicht, dass sich hieraus ein erhöhter Pflegeaufwand, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ergaben.(Cave MDK -> "upcoding")

    Gruß und schönes Wochenende an alle Mydrg'ler :drink:


    Jörg Schwarz

  • Zitat


    Original von JSchwarz:

    Für die E89.0 - postoperative Hypothyreose - bezweifele ich, ob sie wirklich den Grad einer Nebendiagnose nach DKR erlagt. Das ist so eine typische anamnestische Diagnose. Der Patient wird mit einem Schilddrüsenhormonpräparat substituiert, weil er vor Jahren an der Schilddrüse operiert wurde.
    Ich glaube aber nicht, dass sich hieraus ein erhöhter Pflegeaufwand, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ergaben.(Cave MDK -> "upcoding")


    Die Definition der Nebendiagnose geht von einem erhöhten Aufwand aus:

    Da der Patient gegenüber einem euthyreoten Patienten einen Mehraufwand im Bereich der Apothekenbestellung und dem Stellen der Medikamente hatte (therapeutische Maßnahmen), wenn er sie vom KH bekommen hat, erfüllt dies das Kriterium der ND.
    Sollte der Pat. die Tabletten von Zuhause mitgebracht haben und selbst einnehmen, dann erfüllt diese Diagnose nicht die Kriterien einer ND nach Kodierrichtlinien und darf nicht angegeben werden.

    Gruß

    Björn Mehlhorn

  • Lieber Herr Mehlhorn,

    wenn ich als Hexe vom MDK mitbekäme, dass Patienten während des stationären Aufenthaltes Medikamente aus ihrem persönlichen häuslichen Vorrat nehmen, träfe mich der Schlag :besen: :teufel: :besen: :teufel: :besen: . (Mir ist klar, dass wir alle das häufig "dulden", schon allein, um eine ständige Umstellung der häuslichen Medikation im Krankenhaus zu vermeiden. Und als Krankenhaus würde ich argumentieren, dass wir das schon immer so gemacht haben, und dass deshalb die Medikamente auch nicht in unserem Krankenhausmedikamentenbudget enthalten und finanziert sind. Aber als :besen: würde ich da nicht mit mir reden lassen...)
    Also vorsicht...
    Gruss
    patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein