experimentelles Verfahren - G-BA ?

  • Guten Morgen,

    hier mal eine Frage an die Kostenträgerseite.
    Des Öfteren höre und lese ich dass es sich bei innovativen bzw. neuen Verfahren um „experimentelle Verfahren“ handelt und deswegen die Kostenübernahme verweigert wird – bitte hier nichts rein interpretieren. Mir sind sowohl die Regelungen für den stationären Bereich (= Erlaubnis mit Vorbehaltsverbot) als auch die für den KV-Bereich (= verboten was nicht erlaubt) bekannt. (Auch weiß ich, dass die Verfahrensordnung z. Z. – m. E. zu lasten der Innovativen - diskutiert wird.)
    :deal:
    Hier nun meine Frage: Ab wann ist ein Verfahren experimentell bzw. wann ist es dies nicht mehr? Sind hierfür betimte Fallzahlen nötig? Welche Anforderungen werden an evtl. zu erbringende Studien gestellt? Worin besteht der Unterschied zwischen einem experimentellem Verfahren und zwischen einem vom G-BA geprüften Verfahren? An wen sollte ich Ihrer Meinung nach diese Frage stellen?
    :d_gutefrage:
    Vielen Dank für Ihre (hoffentlich zahlreichen) Anregungen.

    MfG