Lagerungsbehandlung

  • Hallo Forum, haben im Moment große Probleme mit der Kasse zwecks der Verschlüsselung der Lagerungsbehandlung OPS 8-390. Nun meine Frage:
    Darf ich bei einem aufwendigen Pflegefall,den ich alle 2 Stunden lagere die Lagerung mit dem oben genannten OPS-Code verschlüsseln?

  • Guten Morgen Medconam

    Sicher dürfen sie das. Wir haben bei uns Lagerungspläne die uns bei der Dokumentation unterstützen. Welche Probleme hat denn die Kasse mit dem Code ??

    Gruß Attila

  • Guten Morgen Zusammen,

    wieder ein Kode, der Bauchschmerzen verursacht... Laut Hinweis ist er nur zu verwenden für spezielle Lagerungen ( hier fängt es schon an!) wie Extensionen, bei Schienen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie... oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln. Diese Hilfsmittel sind meines Wissens nicht näher definiert, folglich müsste dann auch ein Lagerungskeil dazugehören!? Aber kann die Prozedur dann auch verwendet wenn ich ein Sandsäckchen auf ein Knie nach Knie-TEP lege?
    oder doch nicht, weil dies zur Standardbehandlung gehört? So könnte man doch auch meinen, dass bei einem Apoplex mit Lähmung eine Lagerung ebenso Standard ist?! :augenroll:

    Folglich kann diese OPS immer verwendet werden, sobald ein spezielles Hilfsmittel (welches auch immer..)verwendet wurde.

    Grüße
    Wolfgang Miller

  • Hallo,

    leider muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen.
    Wir haben in unserer Klinik eine \"Arbeitsgruppe\" gebildet, um zu eruieren, welche Lagerungen oder welche Lagerungshilfsmittel anerkannt werden.
    Die Leitung unseres Med.-Kontr. ist der Meinung, bei jeglicher prophylaktischen Lagerung könne man diesen Code nicht anwenden.
    Auch zur abschwellenden Maßnahme eines geschwollenen Fußes prä-Op, was meines Erachtens therapeutisch ist, ist sie nicht einverstanden.
    (Welche Schienen sind denn dann gemeint?)
    Der größte Hohn: instabile Wirbelsäulen werden in unserem Hause überhaupt nicht gelagert, sondern bis zur Op flach gebettet-und das soll zählen?

    Was sagt der MdK? Und: muss ich mich in Zukunft an diversen Lagerungen in der unfallchirurgischen Abteilung tot kodieren oder gibt es auch hier sogenannte Inclusiva?

    MfG :sonne: Lilly65

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    unsäglicher Weise existiert dieser Kode. Was er soll, konnte ich noch nie nachvollziehen. Dass er in 2005er DRG-System sogar abrechnungsrelevant ist, ist noch schlimmer und ich kann nur hoffen, dass dies im nächsten Jahr wieder rückgängig gemacht wird.
    Die Diagnosen erklären doch, ob hier gelagert wird oder nicht (wenn es nicht gemacht wird, ist das ein Qualitätsproblem, keins der Kodierung). Genauso ist nicht Schmerz und die diesbezügliche Therapie extra zu kodieren (bis auf Ausnahmen), wenn die Diagnose sagt: \"Das tut aber weh!\".

    Dieser Kode kann nur für spezielle Lagerungen angedacht sein. Ein Keil im Bett kann hier logischerweise nicht mit gemeint sein.

    Eine Arbeitsgruppe hierfür ins Leben zu rufen, halte ich für einen Overkill. :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:

    Eine Arbeitsgruppe hierfür ins Leben zu rufen, halte ich für einen Overkill.

    Ihre Erläuterung trifft das Problem:
    Wehn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeits....

    Schönes WE, sonnigen

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck