Hallo zusammen!
Habe ein Problem bei der hausinternen Verlegung eines Patienten aus dem DRG-Bereich in eine besondere Einrichtung. Welcher Entlassgrund ist bei der Entlassung aus dem DRG-Bereich anzugeben? Und welcher Aufnahmegrund ist bei der Aufnahme in die \"Besonderen Einrichtung\" anzugeben? Gibt es überhaupt einen speziellen Aufnahmegrund?
Vorschlag:
Entlassgrund:
[c=#0024ff]17 [/code]= interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der
DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere
Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG
Aufnahmegrund: [c=#001bff]?[/code]
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr sehr dankbar!
MfG
miguel79