Pat. mit Pneumonie aus anderem Haus QS oder nicht?

  • Hallo,

    haben hier einen Fall, wo ein Patient wegen der Pneumonie zu uns aus einer Psychiatrie verlegt wurde. Jede Information woher der Patient die Pneumonie hat fehlt (moribunder C5-Patient).

    Müssen wir hier einen Bogen anlegen?

    Wie ist das generell bei Verlegungen aus dem Pflegesatzbereich?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    wir hatten auch so einen Fall, allerdings aus allg. KH und haben auf QS verzichtet, da die Definition \"Amb. erworbene ...\" nicht zutrifft. Dieses Jahr geht es bei PNEU nur um Benchmark.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum,

    weiss jemand eigentlich, wie für die ambulant erworbene Pneumonie die Sollstatistik errechnet werden soll ? Anhand der ICD-Codes ist es für die BQS völlig unmöglich, festzustellen, wieviele Fälle qs-mäßig dokumentiert werden müssen.

    Abgesehen davon gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme zur nosokomialen Pneumonie - siehe diesen Thread.

    Grüße von der Ostsee,

    Christoph Bobrowski

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Dr. Bobrowski,

    warum soll es für die BQS unmöglich sein, anhand der ICD-Kodes festzuzstellen, welche Fälle erfasst werden müssen?

    Die Trigger für den PNEU-Bogen sind EinschlussHAUPTdiagnose und keine Ausschlussdiagnose (>= 18 Jahre). Dies ist eigentlich eine ganz simple Abfrage.

    Beste Grüße aus dem Ruhrgebiet und allen ein erholsames Wochenende!
    :i_drink:
    Atax

  • Hallo Herr Lückert,

    wie bereits erwähnt wurde, besteht die Dokumentationspflicht für alle Patienten mit der Hauptdiagnose Pneumonie ohne Ausschlusskriterium. Und das Ausschlusskriterium Aufnahmegrund existiert nicht. Daher ist es zwar medizinisch falsch eine solche Pneumonie im Bogen \"ambulant erworbene Pneumonie\" einzutragen, muss aber leider sein. Eigentlich ist nur die Bezeichnung des Bogens falsch, da im Bogen extra nach der Aufnahme aus einem anderen Krankenhaus gefragt wird. Hierbei handelt es sich dann auch nicht um ambulant erworbene Pneumonien.

    Fazit: Bogen ausfüllen

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer