Angabe des Geburtsgewichtes

  • Hallo Forum !
    Wer kann mir bitte auf die Sprünge helfen:
    Ich habe im Kopf, dass für Kinder <1 Jahr, das Geburtsgewicht angegeben werden muß. Leider weiss ich nicht mehr, woher ich diese Info habe? Wo stand das noch mal genau ?

    MfG

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Hallo Herr Gust!
    Das steht im SGB V § 301, Punkt 3.
    Das ist die Vereinbarung über die Datenübermittlung an die Krankenkasse.


    :chirurg:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Halli hallo!
    Jetzt muß ich auch noch mal in darauf zurückkommen.
    Woher kommt die Aussage, daß die Daten innerhalb von 3 Werktage übermittelt werden müssen? Im SGB V § 301 steht nämlich nix davon.
    :bounce:

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Morgen Herr Gust,

    nur zur Ergänzung: es muss im Datensatz nicht das Geburtsgewicht (das galt früher mal und beruhte wohl auf einem Übersetzungsfehler deraustralischen Vorschriften) sondern das Aufnahmegewicht bei Kindern < 1 Jahr übermittelt werden.

    Die Verpflichtung "innerhalb von 3 Tagen" steht ebenfalls im §301, nämlich in §4 Abs. 4.

    Mit herzlichen Grüssen

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)

  • Hallo Frau Zierold,

    die Erfordernis der Übermittlung der Daten innerhalb von drei Werktagen findet sich im Landesvertrag wieder. Im Landesvertrag NRW heißt es beispielsweise in § 6 (2):

    "Bei teil- oder vollstationärer Aufnahme eines Patienten leitet das Krankenhaus möglichst innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufnahme des Patienten der zuständigen Krankenkasse einen Aufnahmesatz nach der Datenübermittlungs-Vereinbarung (vgl. § 8 Abs. 1) zu."

    Viele Grüße

    Hartmut Prenosil